LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/8673 13.05.2015 Datum des Originals: 13.05.2015/Ausgegeben: 19.05.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3296 vom 7. April 2015 des Abgeordneten Ralf Witzel FDP Drucksache 16/8369 Variable Geschäftsführervergütung der Westdeutsche Spielbanken GmbH & Co. KG – Welche erfolgsorientierten Anreizregelungen gibt es für die Geschäftsführung beim defizitären nordrhein-westfälischen Spielbankenbetreiber WestSpiel? Der Finanzminister hat die Kleine Anfrage 3296 mit Schreiben vom 13. Mai 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerpräsidentin sowie allen übrigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Vor dem Hintergrund des in mehreren Folgejahren praktizierten Kapitalverzehrs bei der Westdeutsche Spielbanken GmbH & Co. KG und deren zumindest indirekte Auswirkung auf den Landeshaushalt stellt sich berechtigterweise die Frage, ob die internen Anreizsysteme aktuell richtig justiert sind. Den offiziellen Jahresabschlüssen von 2010, 2011 und 2012 sind Informationen über die Vergütung der Geschäftsführer zu entnehmen. In folgender Tabelle sind die für alle Geschäftsführer aufsummierten Vergütungen dargestellt: Vergütungsart (in Tausend Euro) 2010 2011 2012 Festvergütung 421 392 280 Variable Vergütung 120 160 80 Sonstige Bezüge 113 44 32 Gesamtvergütung 654 (für 4 GF) 596 (für 3 GF) 392 (für 2 GF) Quelle: Konzernlageberichte für GJ. 2010 bis 2012 der Westdeutsche Spielbanken GmbH & Co. KG LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8673 2 Im Vergleich zu diesen Vergütungsergebnissen stellt sich die geschäftliche Entwicklung in demselben Zeitraum wie folgt dar: Kennziffer (in Tausend Euro) 2010 2011 2012 Jahressaldo – 5.800 – 3.469 – 10 Eigenkapital 22.079 18.320 18.600 Quelle: Finanzberichte der NRW.BANK für die Jahre 2010 bis 2012 Zur politischen und ökonomischen Bewertung der Vorgänge bei WestSpiel ist die Kenntnis nachfolgender Zusammenhänge von Interesse: Der landeseigene nordrhein-westfälische Spielbankenbetreiber WestSpiel hat ausweislich der Jahresberichte der NRW.BANK seit dem Jahr 2009 bis heute Defizite in beträchtlicher Millionengrößenordnung verursacht. Der Jahressaldo für das Jahr 2013 ist leider noch gar nicht bekannt, da der Wirtschaftsprüfer bisher noch kein Testat für den Jahresabschluss 2013 erteilt hat. Durch den öffentlich bekanntgewordenen Verkauf von zwei WarholKunstwerken wird die Westdeutsche Spielbanken GmbH & Co. KG im Geschäftsjahr 2014 aller Voraussicht nach die Verluste aus dem operativen Geschäft ausgleichen können und zusätzlich ferner einen Betrag an den Landeshaushalt als Gewinnabschöpfung gemäß § 14 Spielbankgesetz NRW abführen. Dieser Betrag wird jedoch nicht in voller Höhe zur Konsolidierung des Landeshaushaltes verwendet, sondern über die NRW.BANK wieder in Form einer stillen Beteiligung in Höhe von maximal 80,6 Millionen Euro an das Unternehmen zurückfließen. Dies ist notwendig, da das Unternehmen auch aufgrund des Eigenkapitalverzehrs in der Vergangenheit nicht über ausreichende Eigenmittel verfügt, um den politisch von der rot/grünen Landtagsmehrheit gewollten weiteren Standort in Köln neu zu errichten. Die zuvor dargestellten Tabellen liefern nun diese bemerkenswerten Erkenntnisse: Die Geschäftsführer erhielten im betrachteten Zeitraum neben der „Festvergütung“ und der „sonstigen Vergütung“ zusätzlich noch eine „variable Vergütung“. In diesem Zeitraum ist der Jahressaldo durchweg negativ gewesen – die GmbH machte hohe Verluste, 2010 und 2011 sogar in Millionenhöhe. Im Jahr 2011 haben die drei Geschäftsführer dennoch eine variable Vergütung von zweimal 45.000 und einmal 70.000 Euro bezogen, obwohl fast 3,5 Millionen Euro an Verlust eingefahren wurden. Im Jahr 2012 erhielten die zwei Geschäftsführer jeweils 40.000 Euro. In diesem Jahr fiel mit 10.000 Euro ein vergleichsweise geringer Verlust an – aber nur aufgrund der Auflösung von 7,9 Millionen Euro des Risikofonds (ausweislich der Quelle LT-DS 16/7587). Ansonsten wäre es zu einem neuen Rekordverlust in der Gewinnund Verlustrechnung mit dem entsprechenden Eigenkapitalverzehr gekommen. Im Ergebnis bedeutet dies: Die beiden amtierenden Geschäftsführer, die im Jahr 2010 noch keine variable Zusatzvergütung erhalten haben, sind in den Verlustjahren 2011 und 2012 neu mit einer solchen honoriert worden. Der im Bundesanzeiger publizierte Jahresabschluss für das letzte vorliegende Berichtsjahr 2012 führt dazu aus: „Neben der Festvergütung erhält die Geschäftsführung eine variable Vergütung, die für die Herren Mahlmann und Holthaus von der Gesellschafterin NRW.BANK jedes Jahr festgelegt wird.“ LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8673 3 Für die beiden Geschäftsführer bestehen ferner Pensionsrückstellungen von 904.000 Euro. 1. Wie bewertet die Landesregierung aus Eigentümerperspektive die Sinnhaftigkeit des Anreizsystems von variablen Vergütungen für die Geschäftsführer bei WestSpiel , die die NRW.BANK jährlich festlegt, wenn diese zusätzlichen Kompensationsbestandteile trotz eines langjährig defizitären Kerngeschäfts ausgegeben werden ? Das Kerngeschäft der Westdeutschen Spielbanken GmbH & Co. KG ist keinesfalls defizitär. Erst mit Abführung der Spielbankenabgabe wird das Jahresergebnis negativ. Die Vergütungssystematik hat sich insbesondere an den gleichrangigen Zielsetzungen des Glücksspielstaatsvertrages und den sich hieraus ergebenden Anforderungen an die Führung und Steuerung der nordrhein-westfälischen Spielbanken zu orientieren. Vor diesem Hintergrund kann keine rein ergebnisorientierte Zielvorgabe erfolgen. Zudem ist zu beachten, dass der unternehmerische Handlungsspielraum von WestSpiel durch konzessionsrechtliche Vorgaben deutlich eingegrenzt wird. Das vorausgeschickt vereinbaren die NRW.BANK als Gesellschafterin und die Geschäftsführung der WestSpiel-Gruppe Zielsetzungen zur angestrebten, nachhaltigen Sicherung der wirtschaftlichen Zukunftsfähigkeit der WestSpiel-Gruppe im Sinne einer Zielvereinbarung. Hierbei finden die Anforderungen des Spielbankgesetzes NRW und der weiteren WestSpiel betreffenden rechtlichen Vorschriften und Regularien ebenso Berücksichtigung wie die aktuellen Rahmenbedingungen im Glücksspielmarkt bzw. im Spielbankensektor, aus denen sich weitere Erfordernisse ergeben. Die Bewertung der Zielerreichung wird nach Feststellung des Jahresabschlusses vorgenommen , wobei auch eine Rückschau auf die in den vorangegangen Jahren erreichten Ziele erfolgt. Im Rahmen der Bewertung sind sämtliche Ziele und deren Zielerreichung in einer Gesamtschau zu würdigen. Aus den oben genannten Gründen erfolgt keine rein mit dem Jahresergebnis verknüpfte variable Vergütung. 2. Welche Bedingungen müssen jeweils im einzelnen erfüllt sein, damit einerseits eine „variable Vergütung“ bzw. andererseits „sonstige Bezüge“ an einen Geschäftsführer ausgeschüttet werden? (Begriffserklärung unter Angabe der Tatbestandsvoraussetzungen erbeten) Die variable Vergütung wird in Abhängigkeit der Bewertung der Umsetzung der vereinbarten Ziele festgelegt (siehe Antwort zu 1.). Unter den sonstigen Bezügen wird der steuerliche Sachbezug (z. B. im Rahmen der üblichen Dienstwagenregelung) dargestellt. Dieser wird unabhängig von der Höhe der fixen oder variablen Vergütung gezahlt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8673 4 3. In welcher Art und Weise bzw. Höhe hat eine Ergebnisverbesserung der Westdeutsche Spielbanken GmbH & Co. KG durch die Veräußerung der WarholKunstwerke im Jahr 2014 in der Folge Einfluss auf einzelne Vergütungskomponenten der Geschäftsführer? Die Höhe des Veräußerungserlöses der Kunstwerke findet keinen Eingang in die Vergütungskomponenten der Geschäftsführer. Die in der Zielvereinbarung verankerten quantitativen Ziele leiten sich grundsätzlich aus der durch die Gremien verabschiedeten Budgetplanung und den dort abgebildeten Kennzahlen ab. 4. Welche konkreten Änderungen an den zuvor dargestellten zweifelhaften Modalitä- ten der variablen Vergütungssystematik beabsichtigt das Land als öffentlicher Eigentümer , um eine am tatsächlichen Unternehmenserfolg orientierte Neuregelung zu finden? Die in der Frage vorgenommene Bewertung der Modalitäten erfolgte in Unkenntnis der Antworten zu den Fragen 1 bis 3. Tatsächlich hat sich die Vergütungssystematik in der Vergangenheit bewährt. Mit der Verankerung des Public Corporate Governance Kodex des Landes Nordrhein-Westfalen in den Unternehmensstatuten, die bis spätestens zum Jahresende 2015 vorgesehen ist, ist auch eine kodexkonforme Überprüfung der Vergütungssystematik vorgesehen. 5. In namentlich jeweils welchen Unternehmen, die sich im teilweisen oder vollstän- digen Eigentum des Landes befinden, kommen bei der Kompensation für die Mitglieder der Unternehmensleitung erfolgsorientierte Vergütungsbestandteile zur Anwendung (bitte vollständige Übersicht der Gesellschaften mit EOV-Regelungen) Die Landesregierung hat bei folgenden Unternehmen des Landes Nordrhein-Westfalen Kenntnis über die Existenz von erfolgsorientierten Vergütungsbestandteilen: Akademisches Förderungswerk Bochum Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW BahnflächenEntwicklungsGesellschaft NRW GmbH Bildungszentrum für die Ver- und Entsorgungswirtschaft (BEW) GmbH Duisburger Hafen AG Flughafen Essen/Mülheim GmbH Flughafen Köln/Bonn GmbH FWU Institut für Film und Bild in Wissenschaft und Unterricht gemeinnützige GmbH Gollwitzer-Meier-Klinik GmbH Hochschul-Sozialwerk Wuppertal Kölner Studierendenwerk Kreditanstalt für Wiederaufbau Klinik am Rosengarten im Staatsbad Oeynhausen GmbH Koelnmesse GmbH Krankenhausbetriebsgesellschaft Bad Oeynhausen mbH („HDZ“) Messe Düsseldorf GmbH NRW.BANK NRW.Invest (North America) LLC NRW.Japan K.K. NRW.URBAN Gesellschaften ÖPP Deutschland AG LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8673 5 START-Zeitarbeit GmbH Studierendenwerk Aachen Studierendenwerk Bielefeld Studierendenwerk Bonn Studierendenwerk Dortmund Studierendenwerk Düsseldorf Studierendenwerk Essen-Duisburg Studierendenwerk Münster Studierendenwerk Paderborn Studierendenwerk Siegen Universitätsklinikum Aachen Universitätsklinikum Bonn Universitätsklinikum Düsseldorf Universitätsklinikum Essen Universitätsklinikum Köln Universitätsklinikum Münster Westdeutsche Lotterie GmbH & Co. OHG Westdeutsche Spielbanken GmbH