LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/8674 13.05.2015 Datum des Originals: 13.05.2015/Ausgegeben: 19.05.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3317 vom 13. April 2015 des Abgeordneten Peter Preuß CDU Drucksache 16/8419 Lotsinnen und Lotsen für Menschen mit Behinderung – Hilfe zur Selbsthilfe vor Ort unterstützen Der Minister für Arbeit, Integration und Soziales hat die Kleine Anfrage 3317 mit Schreiben vom 13. Mai 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Um Menschen mit Behinderung im Alltag zu unterstützen, wurde vom Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales (MAIS) das Lotsen-Projekt für Menschen mit Behinderung ins Leben gerufen. Ziel des Projekts ist es, ein flächendeckendes Netz mit Ansprechpartnern für Menschen mit Behinderungen zu schaffen, um diese in ihrem Alltag zu unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe vor Ort zu leisten. Die Lotsinnen und Lotsen sind geschult in sozialrechtlichen und psychosozialen Fragestellungen und wissen, welche Behörde oder Institution im Einzelfall weiterhelfen kann. Die Lotsinnen und Lotsen sind ehrenamtlich tätig und verbinden ihr Wissen mit der persönlichen Erfahrung, beeinträchtigt oder behindert zu sein oder stehen in einem engen familiären Verhältnis zu einer behinderten Person. Bisher erhalten die Lotsinnen und Lotsen für Ihre Tätigkeit keinerlei Aufwandsentschädigung. Folglich tragen sie alle im Rahmen ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit entstehenden Kosten selbst, wie zum Beispiel Fahrtkosten, Porto- und Telekommunikationskosten, Fortbildungskosten , Fachliteratur, Büromaterial usw.. Auch erhalten sie keine Förderung analog der Förderrichtlinien der Selbsthilfeförderung der GKV. Aufgrund dieser für die Lotsinnen und Lotsen unbefriedigenden Situation haben bereits einige erwogen, ihre Tätigkeit einzustellen oder zumindest befristet nicht mehr auszuführen, da diese die entstehenden Kosten nicht mehr selbst tragen können. Insbesondere denjenigen, welche von Hartz-IV-Bezügen leben müssen, ist die Kostenübernahme nicht möglich. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8674 2 Die fehlende Unterstützung der Lotsinnen und Lotsen und ihrer wichtigen Arbeit für Menschen mit Behinderung steht für eine mangelnde Anerkennung des Ehrenamts in NordrheinWestfalen . 1. Das MAIS wirbt auf seiner Internetseite und in Broschüren damit, das Lotsen- Projekt zu fördern. Worin besteht die Förderung im Einzelnen? Seit 2010 wurden ca. 140 Menschen mit Behinderung mit finanzieller Förderung des MAIS als „Behindertenlotsen“ geschult und in ihrer praktischen Tätigkeit u.a. durch Rechtsberatung begleitet. Ihre Arbeit wird gegenwärtig evaluiert. Des Weiteren werden Regionaltreffen, die dem Erfahrungsaustausch und der Vernetzung dienen, seitens des Landes gefördert. Die praktische Begleitung der Lotsinnen und Lotsen soll künftig den 6 aus Landesmitteln finanzierten „Kompetenzzentren für Selbstbestimmtes Leben“ übertragen werden. 2. Warum gibt es für die Lotsinnen und Lotsen für Menschen mit Behinderung kei- nerlei Aufwandsentschädigung? Allein in der LAG Selbsthilfe sind rd. 250.000 Ehrenamtliche organisiert. Viele von ihnen leisten - durchweg ohne eine Aufwandsentschädigung -regelmäßig Beratungsarbeit und erfüllen Aufgaben, die nicht geringer einzuschätzen sind als die Arbeit der 140 Lotsinnen und Lotsen. Bei der Bewilligung der ersten Phase des Behindertenlotsenprojektes im Februar 2010 hat der damalige Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales, Karl-Josef Laumann, eine Aufwandsentschädigung für die Lotsinnen und Lotsen ausdrücklich abgelehnt . Somit erfolgte keine „Privilegierung“ gegenüber der großen Mehrheit ehrenamtlich Aktiver in der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen, die keine Kostenerstattung erhält. 3. Sind Programme geplant, um die entstehenden Aufwendungen der ehrenamtlich tätigen Lotsinnen und Lotsen zu erstatten? Die Landesregierung ist sich der sozialpolitischen Bedeutung der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen bewusst. Sie setzt aber nicht auf die Bezahlung einzelner Akteure aus der Selbsthilfe. Stattdessen finanziert die Landesregierung nachhaltige Unterstützungsstrukturen und Qualifizierungsangebote, um die Arbeit der Selbsthilfe zu begleiten und zu stärken. Als Beispiele lassen sich die 6 derzeit im Aufbau befindlichen Kompetenzzentren für selbstbestimmtes Leben und die Agentur Barrierefrei NRW nennen. Auch über die globalen Zuwendungen an die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege erfolgt eine Mitfinanzierung von Qualifizierungsmaßnahmen für die Behindertenselbsthilfe. Ebenso werden mit diesen Mitteln zahlreiche Engagement-Projekte unterstützt und neue Ehrenamtsprojekte initiiert. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8674 3 Alle diese Projekte kommen den betroffenen Menschen und ihren Verbänden, den Kommunen und dem Land gleichermaßen zugute. Sie sind darauf angelegt, langfristig, nachhaltig und zuverlässig zu wirken. 4. Warum kann das vom MAIS initiierte Lotsen-Projekt nicht analog der Förderricht- linien der Selbsthilfeförderung durch die GKV unterstützt werden? Die Krankenkassen und ihre Verbände haben gem. § 20 c SGB V den gesetzlichen Auftrag, Selbsthilfegruppen und -organisationen zu fördern, die sich die gesundheitliche Prävention oder die Rehabilitation von Versicherten bei bestimmten Krankheitsbildern oder Behinderungen zum Ziel gesetzt haben. Die Selbsthilfeförderung der gesetzlichen Krankenkassen erfolgt auf der Grundlage der vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen beschlossenen Fördergrundsätze und Krankheitsbilder , bei deren gesundheitlicher Prävention oder Rehabilitation eine Förderung zulässig ist. Förderfähig sind im Rahmen dieser Fördergrundsätze ausschließlich Strukturen der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe. Gegenstand der Förderung können nur solche Strukturen sein, die darauf ausgerichtet sind, die gesundheitsbezogenen Kompetenzen und Ressourcen der Betroffenen und ihrer Angehörigen zu stärken und sie zu unterstützen. Dies sind insbesondere Selbsthilfegruppen, die für ihre Mitglieder und deren Angehörige gegenseitige Hilfe und Unterstützung anbieten sowie einen Erfahrungsaustausch ermöglichen und die auf die gemeinsame Bewältigung eines bestimmtes Krankheitsbildes, einer Krankheitsfolge oder psychischer Probleme ausgerichtet sind und mit dazu beitragen, die persönliche Lebensqualität zu verbessern. Das Lotsen-Projekt für Menschen mit Behinderung hat hingegen zum Ziel, Ansprechpartner /innen für Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung zu schaffen, die die behinderten Menschen in Alltagsfragen und bei der Wahrnehmung ihrer sozialrechtlichen Ansprüche unterstützen. Sie fungieren somit als Wegweiser/innen und Vermittler/innen zu den verschiedenen Hilfsangeboten und Sozialleistungen. Im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung wird jedoch ausschließlich die gesundheitsbezogene Selbsthilfe gefördert, die einen engen Bezug zu medizinischen Erfordernissen hat. Insoweit kommt nach Einschätzung der Landesregierung eine Förderung nach den Fördergrundsätzen des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen für die „Lotsinnen und Lotsen für Menschen mit Behinderung“ nicht in Betracht. 5. Sieht die Landesregierung in der fehlenden finanziellen Unterstützung der Lotsin- nen und Lotsen für Menschen mit Behinderung ein Hindernis bei der Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen? Nein.