LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/8675 13.05.2015 Datum des Originals: 13.05.2015/Ausgegeben: 19.05.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3361 vom 21. April 2015 der Abgeordneten Ralf Nettelstroth und Walter Kern CDU Drucksache 16/8515 Bewerbungsprozess im Rahmen des „Bochumer Modells“ zur Medizinerausbildung in OWL Die Ministerin für Innovation, Wissenschaft und Forschung hat die Kleine Anfrage 3361 mit Schreiben vom 13. Mai 2015 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Zahlreiche Studien prognostizieren einen starken Ärztemangel in naher Zukunft. Dieser wirkt sich besonders auf die medizinische Versorgung im ländlichen Raum wie Ostwestfalen-Lippe und die hausärztliche Versorgung insgesamt aus. In ländlichen Räumen wird es zunehmend schwieriger, Ärztinnen und Ärzte zu finden, die bereit sind, sich dort niederzulassen oder eine Praxis zu führen. Nachdem das Vorhaben eine Medizinische Fakultät an der Universität Bielefeld einzurichten mehrheitlich abgelehnt wurde, wird nun eine Kooperation zwischen Kliniken in OstwestfalenLippe und der Medizinischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum geschaffen. Dazu soll das „Bochumer Modell“ auf Kliniken in OWL ausgeweitet werden. Drei Bewerbergemeinschaften haben sich beworben. Die Ruhr-Universität Bochum hat sich bei der Auswahl von Universitätskliniken für das Bochumer Modell in OWL für die Bietergemeinschaft Minden /Herford ausgesprochen. In der Sitzung des Ausschusses für Innovation, Wissenschaft und Forschung vom 4.3.2015 hat Ministerin Svenja Schulze beim Auswahlverfahren der Kooperationspartner von einem „strukturierten und transparenten Verfahren“ gesprochen. In der gemeinsamen Pressemitteilung der Universität Bochum und des MIWF NRW vom 19.2.2015 spricht sie vom Grundgedanken , „die für die universitäre medizinische Lehre und Forschung am besten geeigneten Krankenhäuser auszuwählen“. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8675 2 1. Welche Kriterien sieht die Landesregierung als Kennzeichen eines „strukturierten und transparenten Auswahlverfahrens“ bei der Auswahl von Universitätskliniken für das Bochumer Modell in OWL an? Die Landesregierung bewertet das von der Ruhr-Universität Bochum durchgeführte Auswahlverfahren als strukturiert, weil alle Verfahrensschritte vorher festgelegt und allen Interessierten als verbindlich vorgestellt wurden. Das Auswahlverfahren war transparent, weil die Ruhr-Universität Bochum ihre Mindestanforderungen und Auswahlkriterien allen potentiellen Interessenten in einer Auftaktveranstaltung in Detmold und danach in einheitlicher Form schriftlich vorgestellt und danach – wie angekündigt – im Verfahren mit den Bietern die Kommunikation so gestaltet hat, dass alle Bieter jederzeit den gleichen Informationsstand hatten. Im Übrigen wertet die Landesregierung den Umstand, dass die unterlegenen Bietergemeinschaften keine Rechtmittel gegen die Entscheidung eingelegt haben, als Indiz für die Strukturiertheit und Transparenz des Verfahrens. 2. Welche Bewertungsmatrix legt die Landesregierung als Maßstab an, um „die für die universitäre medizinische Lehre und Forschung am besten geeigneten Krankenhäuser auszuwählen“? 3. Wie bewertet die Landesregierung das Konzept der anderen beiden Bewerber? Die Fragen 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet. Die Bewertungsmatrix ist von der Ruhr-Universität Bochum in eigener Zuständigkeit erarbeitet und das Verfahren von ihr ohne inhaltliche Beteiligung des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und Forschung durchgeführt worden. 4. Welche Auswahlkriterien hatte die Ruhr-Universität Bochum bestimmt? Die Ruhr-Universität Bochum hatte folgende Kriterien bestimmt: Mindestanforderungen: 1. Anerkenntnis des Kooperationsvertrags ohne Änderungen und Vorbehalte 2. Gewährleistung der notwendigen Lehr-Infrastruktur nach Maßgabe der Vorgaben der RUB zum Zeitpunkt 01.10.2016 Wertungskriterien: 1. Bereits vorhandene akademische Qualifikation der/des jeweiligen Fachvertreters/in (für die 13 Pflichtfächer und drei Querschnittsbereiche); das Wertungskriterium wurde mit 50 % gewichtet (mögliche Höchstpunktzahl: 80 Punkte). Die Bietergemeinschaften hatten ein Konzept dazu einzureichen, durch welche Personen jeweils die Fachvertretung für die erforderlichen 13 Pflichtfächer und die 3 Querschnittsbereiche gemäß § 27 ÄAppO 2002 erfolgen soll. 2. Berücksichtigung der studentischen Interessen mit einem geringstmöglichen (Zeit-)Aufwand bei Erreichbarkeit der Betriebsstätten mit möglichst wenigen Wechseln der Betriebsstätten bezogen auf die Betriebsstätten der jeweiligen Bewerbergemeinschaft; das Wertungskriterium wurde mit 25 % gewichtet (mögliche Höchstpunktzahl: 40 Punkte). LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8675 3 Es war ein Konzept dazu einzureichen, wie die klinische Ausbildung im Interesse der Studierenden hinsichtlich der Betriebsstätten und der Fachvertretungen bei ggfs. mehreren Möglichkeiten innerhalb der Bewerbergemeinschaft so organisiert wird, dass diese mit geringstmöglichem (Zeit-)Aufwand für die Studierenden im Hinblick auf die Erreichbarkeit der Betriebsstätten (z.B. mittels ÖPNV und /oder sonstiger Angebote) und mit möglichst wenigen Wechseln der Betriebsstätten erfolgt. Die Darstellung musste auf der Grundlage des Konzeptes für die Fachvertretungen (Wertungskriterium 1) und der vorläufigen Stundenpläne für das 7.-10.Semester (waren vorgegeben ) erfolgen, denen auch die jeweils erforderliche räumliche Infrastruktur (Mindestkriterium 2) für die jeweilige Lehre zu entnehmen waren. 3. Erhöhung der Forschungsaktivitäten und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses ; das Wertungskriterium wurde mit 25 % gewichtet (mögliche Höchstpunktzahl: 40 Punkte ). Ausgehend von den bisherigen Forschungsaktivitäten der im jeweiligen Konzept zur Fachvertretung vorgesehenen Fachvertreter/innen der 13 Pflichtfächer und 3 Querschnittsbereiche (Wertungskriterium 1) wurde ein Konzept dazu erwartet, mit welchen Maßnahmen qualitativ hochwertige Forschung unter den Zielsetzungen der Einwerbung insbesondere von hochrangigen Forschungsfördermitteln (DFG-, EU-, BMBF-Mittel), qualitativ hochwertiger Publikationen in der Fachliteratur und der frühzeitigen Einbindung und zukunftsfähigen Qualifizierung des wissenschaftlichen Nachwuchses unterstützt und gefördert werden soll. 5. Wie wurden die einzelnen Bieter in Bezug auf die Auswahlkriterien bewertet? Die Mindestanforderungen haben alle drei Bietergemeinschaften erfüllt. Die Ruhr-Universität Bochum hat für die Bietergemeinschaft Minden/Herford die höchste Punktzahl nach den oben genannten Kriterien ermittelt. Die Punktzahlen der beiden anderen Bietergemeinschaften lagen um mehr als 10% bzw. mehr als 20% unter dem von der Bietergemeinschaft Minden/Herford erreichten Wert.