LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/8677 13.05.2015 Datum des Originals: 13.05.2015/Ausgegeben: 19.05.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3305 vom 15. April 2015 des Abgeordneten Henning Höne FDP Drucksache 16/8402 Wegzoll für eigene Grundstückseinfahrten – Wie stark sind die Einnahmen des Landes in ihrer Gesamtbetrachtung nach der Erhöhung der Sondernutzungsgebühren gestiegen ? Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 3305 mit Schreiben vom 13. Mai 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Mit der Beantwortung meiner Kleinen Anfrage 3215 vom 12. März 2015 (Drs. 16/8371) stellt die Landesregierung „exemplarisch und anonymisiert die bis jetzt vorliegenden Ergebnisse aus den Regionalniederlassungen Rhein-Berg, Ville-Eifel, Münsterland und SauerlandHochstift “ zur Steigerung der Gebühren in Folge der Gebührenerhöhung dar. Dies sind gerade die Zahlen der Hälfte aller Niederlassungen. Die Zahlen der Regionalniederlassungen Niederrhein, Ostwestfalen-Lippe, Rhein-Berg, Ruhr und Südwestfalen stehen noch aus. Wichtig für eine Gesamtbewertung ist jedoch die Gesamtbetrachtung der Zahlen aus dem ganzen Land. 1. Wie stark sind die Sondernutzungsgebühren der Grundstücksanlieger im Rahmen der geänderten Sondernutzungsgebührenverordnung in den einzelnen Regionalniederlassungen seit dem 1. Januar 2010 gestiegen (Bitte anonymisierte Tabelle aller Regionalniederlassungen mit den jährlichen Kostensteigerungen seit 2010 angeben?) 2. Wo war die Kostensteigerung zwischen 2010 und diesem Jahr am höchsten (Bitte prozentual und in Zahlen angeben)? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8677 2 3. Wie hat sich die Einnahmesituation des Landes im Bereich der hier diskutierten Sondernutzungsgebührenverordnung seit dem Jahr 2010 entwickelt (Bitte prozentual und absolute Zahlen jährlich und in toto angeben)? Die Fragen werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Veränderungen der Einnahmen aus Sondernutzungsgebühren für Zufahrten zu Landesstraßen in den Jahren 2010 bis 2014 sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Die Auswertung entstammt dem zentralen Rechnungswesen des Landesbetriebs Straßenbau, das keine Aufteilung nach den einzelnen Regionalniederlassungen vornimmt. Jahr Anzahl der Sondernutzungen Zufahrten an Landesstraßen Veränderungen der Anzahl zum Vorjahr Beträge in Euro Veränderungen der Beträge zum Vorjahr absolut prozentual absolut in Euro prozen- tual 2010 2067 507.825,55 2011 2041 -26 -1% 474.819,50 33.006,05 -6% 2012 2137 96 5% 549.714,62 74.895,12 16% 2013 2123 -14 -1% 545.818,62 3.896,00 -1% 2014 2153 30 1% 721.379,19 175.560,57 32% Ein Grund für den Anstieg der Einnahmen in 2014 gegenüber 2013 liegt darin, dass vermehrt Sondernutzungsgebühren durch eine Einmalzahlung in Höhe des 20fachen der jährlichen Sondernutzungsgebühr abgelöst worden sind. In den Anschreiben des Landesbetriebs Straßenbau zur Anhörung zu der zum nächsten Fälligkeitstermin anstehenden Erhöhung der jährlichen Sondernutzungsgebühren ist ausdrücklich auf die Möglichkeit der Ablösung der Gebühren hingewiesen worden. Wie in der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3215 (Drs. 16/8371) bereits ausgeführt, sind die Neufestsetzungen der Sondernutzungsgebühren nach der Änderung der Sondernutzungsgebührenverordnung vom 30. April 2014 noch nicht abgeschlossen. Derzeit liegt weder eine Übersicht der Veränderung der Einnahmen für Nordrhein-Westfalen gesamt noch für die einzelnen Regionalniederlassungen vor.