LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/8679 13.05.2015 Datum des Originals: 13.05.2015/Ausgegeben: 19.05.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3313 vom 15. April 2015 des Abgeordneten Gregor Golland CDU Drucksache 16/8410 Unzureichender Schutz gegen Terrorakte am Wochenende? Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 3313 mit Schreiben vom 13. Mai 2015 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Laut Medienberichten ist der Schutz gegen Terrorakte am Wochenende kaum gewährleistet. In zwei Fällen in Braunschweig und Bremen soll die Gefahr eines Anschlags radikaler Islamisten bestanden haben, aber es seien „erhebliche Probleme beim Informationsaustausch“ aufgetreten, weil die Ereignisse am Wochenende stattfanden (Kölner Stadt-Anzeiger, 11.04.2015, S. 1). BKA-Präsident Holger Münch soll in internen Gesprächen gefordert haben , das Defizit zu beseitigen – auch samstags und sonntags seien strukturierte Kommunikationswege erforderlich. Während innerhalb der Woche regelmäßige Lagebesprechungen von 40 Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern im Gemeinsamen Terrorabwehrzentrum (GTAZ) in Berlin stattfinden , ist dies am Wochenende nicht der Fall. Sollten Hinweise auf mögliche Terroranschläge eingehen, müssen die Beamten im Bereitschaftsdienst einzeln angerufen werden, wobei Vertreter der Bundesländer, die weiter entfernt von Berlin leben – also auch aus NordrheinWestfalen – nicht zügig vor Ort sein können. Sicherheitsexperten teilen mit, dass es schwierig sei, die 16 Länder per Telefon- oder Videokonferenz gleichzeitig zu versammeln. Somit sei die sofortige Arbeitsfähigkeit nicht unbedingt gegeben. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8679 2 1. Wie sieht die Zusammenarbeit Nordrhein-Westfalens mit dem GTAZ in Berlin aus? Ziel des GTAZ ist die Verbesserung der Zusammenarbeit und des Informationsaustausches der Sicherheitsbehörden bei der Bekämpfung des islamistisch motivierten Terrorismus. Unter Einbeziehung aller verfügbaren Erkenntnisquellen und Verbesserung des Informationsmanagements werden die Analysekompetenz und die Früherkennung möglicher Bedrohungen sowie die Abstimmung operativer Maßnahmen im Phänomenbereich des islamistischen Terrorismus erleichtert. Im GTAZ sind erstmals in der Bundesrepublik Deutschland kontinuierlich Vertreterinnen und Vertreter aller mit der Bekämpfung des islamistischen Terrorismus befassten Behörden an einem Ort räumlich konzentriert. Das GTAZ ist eine gemeinsame Plattform für eine Behördenkooperation der gegenwärtig 40 bundesdeutschen Sicherheitsbehörden: Bundeskriminalamt (BKA), Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), Bundesnachrichtendienst (BND), Bundespolizei (BPOL), Zollkriminalamt (ZKA), Militärischer Abschirmdienst (MAD), Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Generalbundesanwaltschaft (GBA), alle Verfassungsschutzbehörden der Länder (LfV) sowie alle Landeskriminalämter (LKÄ). Ständige Vertreter dieser Behörden treffen sich werktäglich zum persönlichen Informationsaustausch, in Gefährdungslagen auch darüber hinaus. Außerhalb der Bürodienstzeit ist ein kurzfristiger Informationsaustausch durch Telefonschaltkonferenzen gewährleistet. Die GTAZ-Vertretungen des Landeskriminalamtes Nordrhein-Westfalen und der Landesbehörde für Verfassungsschutz Nordrhein-Westfalen versehen ihren Dienst grundsätzlich in Berlin. Im Bedarfsfall wird die Anwesenheit auch über das Wochenende ausgeweitet. Ihre jederzeitige Erreichbarkeit ist sichergestellt. 2. Wie ist der Informationsaustausch der Sicherheitsbehörden in NRW am Wochen- ende? Analog zu der werktäglichen Rund-um-die-Uhr-Erreichbarkeit ist diese auch an den Wochenenden gewährleistet. Als Ansprechstelle fungieren die in jeder Kreispolizeibehörde vorhandenen Leitstellen bzw. der Lagedienst des LKA und das Lagezentrum des MIK NRW. Außerhalb regulärer Bürodienstzeiten ist durch einen Bereitschaftsdienst der Sicherheitsbehörden deren jederzeitige Erreichbarkeit gewährleistet. Im Bedarfsfall erfolgt die Alarmierung weiterer (operativer) Kräfte. 3. Wie sieht die ständige Besetzung der Sicherheitsbehörden in NRW konkret aus? (Bitte auflisten nach Mannstärke am Arbeitsplatz oder Dienstsitz an Werktagen/am Wochenende, Mannstärke im Bereitschaftsdienst an Werktagen/am Wochenende.) Die Sicherheitsbehörden des Landes Nordrhein-Westfalen (Polizeibehörden und Landesverfassungsschutz ) sind entweder rund um die Uhr besetzt oder verfügen über Bereitschaftsdienste . Bei einer entsprechenden Lageeinschätzung kann in jeder Sicherheitsbehörde die dauerhafte Dienstleistung sichergestellt werden. Die jeweiligen Stärken werden nicht zentral erfasst. In jedem Fall ist gewährleistet, dass die Sicherheitsbehörden auch außerhalb der üblichen Bürodienstzeiten relevante Informationen lageangemessen austauschen, bewerten und unmittelbar die zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung erforderlichen Maßnahmen treffen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8679 3 4. Wie wird in NRW die Erreichbarkeit der Beamten im Bereitschaftsdienst, speziell im Bereich der Terrorabwehr, gewährleistet? Der Bereitschaftsdienst der Sicherheitsbehörden ist jederzeit telefonisch erreichbar. 5. Erkennt die Landesregierung in NRW am Wochenende eine höhere Gefährdung der Sicherheit durch Terroranschläge als an Werktagen? Es liegen den zuständigen Sicherheitsbehörden keine auf praktischen Erfahrungen beruhende Hinweise auf eine erhöhte Anschlagsgefahr durch islamistische Gewalttäter an den Wochenenden im Vergleich zu Werktagen vor. Auch aus islamwissenschaftlicher Sicht ergeben sich keine Anhaltspunkte für eine höhere Anschlagswahrscheinlichkeit an Wochenenden.