LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/8688 18.05.2015 Datum des Originals: 18.05.2015/Ausgegeben: 21.05.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3312 vom 15. April 2015 des Abgeordneten Gregor Golland CDU Drucksache 16/8409 Belohnungen für die Mitwirkung bei der Aufklärung von Straftaten Der Justizminister hat die Kleine Anfrage 3312 mit Schreiben vom 18. Mai 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet . Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Aussetzung von Belohnungen wird im Rahmen der Verbrechensaufklärung und Strafverfolgung gerne als Hilfsmittel genutzt. Zuständig für die Auslobung „sind als staatsanwaltschaftliche Behörden die Generalstaatsanwältinnen und Generalstaatsanwälte sowie die Leitenden Oberstaatsanwältinnen und Leitenden Oberstaatsanwälte bei den Landgerichten, als Polizeibehörden die Kreispolizeibehörden und das Landeskriminalamt“ (Runderlass des Justizministeriums und des Innenministeriums NRW über die Aussetzung von Belohnungen und Sachzuwendungen für die Mitwirkung von Privatpersonen bei der Aufklärung strafbarer Handlungen und der Fahndung nach gesuchten Personen, 15.07.2009). Die Aussetzung von Belohnungen über 5000 Euro bedarf der Zustimmung des zuständigen Ministeriums. 1. Wie viele Belohnungen hat die Polizei in Nordrhein-Westfalen ab 2010 bis heute ausgelobt und tatsächlich ausgezahlt? (Bitte auflisten nach Jahr, Ort, Summe, Grund der Auslobung, Erfolg der Auslobung, Empfänger der Belohnung.) 2. Wie viele Belohnungen hat die Staatsanwaltschaft in Nordrhein-Westfalen ab 2010 bis heute ausgelobt und tatsächlich ausgezahlt? (Bitte auflisten nach Jahr, LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8688 2 Ort, Summe, Grund der Auslobung, Erfolg der Auslobung, Empfänger der Beloh- nung.) 3. Wie oft wurden in Nordrhein-Westfalen ab 2010 bis heute Belohnungen von mehr als 5000 Euro ausgelobt und tatsächlich ausgezahlt? (Bitte auflisten nach Jahr, zuständigem Ministerium, Summe, Grund der Auslobung, Erfolg der Auslobung, Empfänger der Belohnung.) Für den Polizeibereich stellt das Ministerium für Inneres und Kommunales den dort nachge- ordneten Behörden Haushaltsmittel für Geldbelohnungen und Sachzuwendungen für die Mitwirkung von Privatpersonen bei der Aufklärung strafbarer Handlungen und zur Fahndung nach gesuchten Personen im Kapitel 03 110 Titel 681 00 bereit. In diesem Titel sind zudem Haushaltsmittel für laufende Entschädigungs- und Ersatzleistungen an Dritte, Geldbelohnun- gen an Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte für außergewöhnliche Leistun- gen sowie Geldleistungen im Zusammenhang mit besonderen polizeilichen Einsätzen einge- stellt. Dem Ministerium für Inneres und Kommunales liegt keine Statistik über Zeitpunkt, Zweck und Höhe der Mittelabflüsse aus diesem Titel vor. Eine Abfrage bei allen Behörden war in der zur Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht mög- lich. Nach Mitteilung des Landesamtes für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW ist zu dem nachgefragten Zeitraum 2010 bis 2014 für den polizeilichen Bereich kein Sachverhalt erfasst, in dem eine ausgelobte Belohnung ausgezahlt wurde. Zu ausgesetzten Belohnungen im staatsanwaltschaftlichen Bereich liegen der Landesregie- rung keine Daten vor. Eine statistische Erfassung erfolgt insoweit nicht. Eine Sonderauswer- tung, die von Hand vorzunehmen wäre, ist in der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Auch können anhand des Haushaltstitels, in dem entsprechende Ausgaben zu buchen sind, Anzahl und Höhe ausgezahlter Belohnungen nicht gesondert festgestellt werden, da diese dort zusammen mit anderen Auslagen einheit- lich als „Sonstige Auslagen in Rechtssachen“ erfasst werden. Der Landesregierung sind keine Fälle bekannt, in denen Staatsanwaltschaften in dem fragli- chen Zeitraum Belohnungen von mehr als 5.000 Euro ausgelobt und tatsächlich ausgezahlt haben. 4. Wie bewertet die Landesregierung Sinn und Nutzen derartiger Belohnungen? Die Auslobung von Geldbelohnungen kann einen Anreiz für Privatpersonen darstellen, um Ermittlungsbehörden Beobachtungen und Feststellungen zu einer Straftat mitzuteilen. Sie ist daher ein sinnvolles Instrument, um im Einzelfall bei herausragenden Straftaten oder bei der Fahndung nach besonders gefährlichen Personen wichtige Ermittlungsansätze zu erlangen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8688 3 5. Beabsichtigt die Landesregierung, die Summe und Anzahl von Belohnungen zu erhöhen? Über die Aussetzung einer Belohnung entscheiden die Strafverfolgungsbehörden im Einzel- fall. Der Gemeinsame Runderlass des Justizministeriums und des Innenministeriums vom 15.07.2009 „Aussetzung von Belohnungen und Sachzuwendungen für die Mitwirkung von Privatpersonen bei der Aufklärung strafbarer Handlungen und der Fahndung nach gesuchten Personen“ sieht keine Höchstgrenze vor. Geregelt ist lediglich ein Betrag (5.000 Euro), bei dessen Überschreiten es der Zustimmung des zuständigen Ministeriums bedarf. Eine Anhe- bung ist derzeit nicht veranlasst.