LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/8692 18.05.2015 Datum des Originals: 18.05.2015/Ausgegeben: 21.05.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3306 vom 13. April 2015 der Abgeordneten Margret Voßeler CDU Drucksache 16/8403 Was ist zur Stärkung der Verbraucherbildung in Schulen unternommen worden? Die Ministerin für Schule und Weiterbildung hat die Kleine Anfrage 3303 mit Schreiben vom 18. Mai 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Klimaschutz , Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 28.03.2014 hat der Landtag Nordrhein-Westfalen den Beschluss gefasst, den Antrag „Verbraucherbildung in der Schule nachhaltig und vielfältig gestalten!“ (Drs. 16/3223) anzunehmen und damit die Bedeutung der Bildung für nachhaltige Entwicklung gerade in Bezug auf die Konsum-, Ernährungs- und Gesundheitsbildung für alle Schülerinnen und Schüler zu stärken. Im Einzelnen wurde die Landesregierung aufgefordert:  Die Konsum-, Ernährungs- und Gesundheitsbildung als Teil der Bildung für nachhaltige Entwicklung auf der Grundlage der Ergebnisse und des Konzepts der REVIS-Forschung weiterzuentwickeln.  Die Lehrpläne und Unterrichtsinhalte in naturwissenschaftlichen - und gesellschaftswissenschaftlichen Fächern auf Grundlage der von REVIS entwickelten Konzepte, des Referenzrahmens und den Bildungszielen weiterzuentwickeln, so dass Verbraucherbildung als zentraler Teil der Bildung für nachhaltige Entwicklung mit fächerübergreifendem und kompetenzorientiertem Lernen in alle Schulformen umgesetzt werden kann.  Die Schulen zu stärken, die Chancen des Ganztags als Lern- und Lebensort u.a. durch die Zusammenarbeit mit außerschulischen Trägern für die Vermittlung von Lebensgestaltungs - und Nachhaltigkeitskompetenzen zu nutzen.  Bereits bestehende Programme in der Konsum-, Ernährungs- oder Gesundheitsbildung sowie die Materialien zu vernetzen und den Schulen über den weiterentwickelten Landesserver Möglichkeiten zum Austausch zu geben. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8692 2  Auch in der Aus- und Fortbildung von Lehrkräften und sozialpädagogischen Fachkräften die REVIS-Grundlagen zu implementieren und als schulinterne Fortbildung anzubieten.  Die Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen evaluieren zu lassen. 1. Inwieweit hat die Landesregierung die Konsum-, Ernährungs- und Gesundheits- bildung als Teil der Bildung für nachhaltige Entwicklung auf der Grundlage der Ergebnisse und des Konzepts der REVIS-Forschung bereits weiterentwickelt? 2. Inwieweit hat die Landesregierung die Lehrpläne und Unterrichtsinhalte in na- turwissenschaftlichen - und gesellschaftswissenschaftlichen Fächern auf Grundlage der von REVIS entwickelten Konzepte, des Referenzrahmens und den Bildungszielen weiter-entwickelt, so dass Verbraucherbildung als zentraler Teil der Bildung für nachhaltige Entwicklung mit fächerübergreifendem und kompetenzorientiertem Lernen in alle Schulformen umgesetzt werden kann? Die Landesregierung hat am 14.2.2012 im Rahmen eines Beschlusses zur Bildung für nachhaltige Entwicklung u.a. ein Leitprojekt „Verbraucherbildung im schulischen Unterricht“ beschlossen , das vom Ministerium für Schule und Weiterbildung und vom Ministerium für Klimaschutz , Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz gemeinsam getragen wird. Das Projekt wurde inzwischen auf den Weg gebracht. Es orientiert sich an dem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 12.9.2013 über „Empfehlungen zur Verbraucherbildung“ sowie an den Beschlüssen des Landtags vom 28.3.2014 zur Verbraucherbildung. Ziel des jetzt „Verbraucherbildung an Schulen“ genannten Leitprojektes ist die Entwicklung einer Rahmenvorgabe und einer Handreichung, die bis zum Jahr 2017 erarbeitet werden. Damit werden die Grundlagen für eine weitere Überarbeitung von Lehrplänen gelegt. Mit der Entwicklung kompetenzorientierter Kernlehrpläne für die Wahlpflicht-Fächer Politik /Ökonomische Grundbildung und Sozialwissenschaften für den Wahlpflichtunterricht der Realschule ist im Kontext der Verbraucherbildung bereits am 1.2.2015 begonnen worden. Rahmenvorgabe und Handreichung beziehen sich auf alle Schulformen der Primar- und Sekundarstufe I. Wesentliche Grundlage stellt das REVIS-Konzept neben Konzepten der politischen Bildung und der Wirtschaftswissenschaften bzw. Sozialwissenschaften dar. Zehn Schulen haben sich bereit erklärt, im Rahmen eines Modellprojekts an der Erarbeitung der Handreichung mitzuwirken und die Umsetzung in der Schule begleitend zu erproben. Die Schulen werden damit zum 1.8.2015 in ihrer unterrichtlichen Praxis beginnen. Sie verfügen alle schon über Vorerfahrungen. Das Projekt wird wissenschaftlich begleitet. Die Vergabe ist erfolgt. In einem ersten Schritt hat die Qualitäts- und UnterstützungsAgentur-Landesinstitut für Schule (QUA-LiS NRW) eine Synopse bereits bestehender Anknüpfungspunkte in den nordrheinwestfälischen Kernlehrplänen erarbeitet. Die Synopse belegt, dass insbesondere die naturwissenschaftlichen und gesellschaftswissenschaftlichen Fächer bereits jetzt zahlreiche Lernanlässe für Verbraucherbildung enthalten. Ansatzpunkte bietet auch der Referenzrahmen Schulqualität. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8692 3 3. Welche Schritte hat die Landesregierung unternommen, um die Schulen zu stärken , die Chancen des Ganztags als Lern- und Lebensort u.a. durch die Zusammenarbeit mit außerschulischen Trägern für die Vermittlung von Lebensgestaltungs - und Nachhaltig-keitskompetenzen zu nutzen? Die Entwicklung von Lebensgestaltungs- und Nachhaltigkeitskompetenzen gehört zu den Grundlagen von Bildung und Erziehung auch in der Schule. Ganztagsschulen bieten durch ihren erweiterten Zeitrahmen besonders günstige Voraussetzungen für die Förderung von Lebensgestaltungs- und Nachhaltigkeitskompetenzen, insbesondere im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit außerschulischen Bildungspartnern aus Jugendhilfe, Kultur, Sport, Wirtschaft und vielen anderen Bereichen. Inhaltlich betrifft dies nicht nur die klassischen Themen der Verbraucherbildung, sondern beispielhaft auch Fragen der Lebensgestaltung in den Bereichen der sozialen Kompetenzen, der Freizeitgestaltung, der Entwicklung kultureller und künstlerischer Fertigkeiten sowie des Sports. Die Landesregierung unterstützt die Kommunen, die Schulen und die im Ganztag tätigen freien Träger über die Serviceagentur Ganztägig lernen (SAG) in Münster, die Vernetzungsstelle Schulverpflegung bei der Verbraucherzentrale NRW, den LandFrauen NRW und andere themenspezifisch arbeitende Beratungsstellen aus den Bereichen der Demokratiepädagogik , der Integration, der Kulturellen Bildung, des Schulsports und der Ernährung. Dabei wird eine möglichst umfassende Beteiligung der Eltern sowie der Kinder und Jugendlichen angestrebt. Über die konkrete Umsetzung wie beispielsweise das Angebot fair gehandelter Produkte im Schulkiosk und in der Mittagsverpflegung oder Kooperationen mit örtlichen Naturschutzorganisationen entscheiden die Schulen bzw. Schulträger vor Ort in eigener Verantwortung. 4. Was hat die Landesregierung bis dato unternommen, um bereits bestehende Programme in der Konsum-, Ernährungs- oder Gesundheitsbildung sowie die Materialien zu vernetzen und den Schulen über den weiterentwickelten Landesserver Möglichkeiten zum Austausch zu geben? Die Bildungsaktivitäten u.a. der Kampagne „Schule der Zukunft – Bildung für Nachhaltigkeit“, des Landesprogramms „Bildung und Gesundheit“ (BuG), der Vernetzungsstelle Schulverpflegung NRW, aber auch zivilgesellschaftliche öffentlich geförderte Projekte wie beispielsweise „Fairtrade-Schools“ oder „Einfach ganz ANDERS“ sind miteinander vernetzt. Die Vernetzung ist auch ein ständiges Anliegen der in der Antwort auf Frage 3 genannten Unterstützungsstrukturen . Das Leitprojekt „Verbraucherbildung an Schulen“ profitiert davon: So sind auch zwei ehemalige „Verbraucherschulen“ aus dem vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) geförderten Projekt als Modellschulen im aktuellen Leitprojekt beteiligt. In Verlauf des Leitprojektes „Verbraucherbildung an Schulen“ werden bestehende Bildungsaktivitäten und Materialien genutzt und es ist vorgesehen, sie beispielhaft über den Lehrplannavigator zugänglich zu machen und Bezüge zu den Kernlehrplänen aufzuzeigen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8692 4 5. Was hat die Landesregierung konkret unternommen, um in der Aus- und Fortbildung von Lehrkräften und sozialpädagogischen Fachkräften die REVISGrundlagen zu implementieren und als schulinterne Fortbildung anzubieten? Im Rahmen des Leitprojektes „Verbraucherbildung an Schulen“ finden auch Gespräche statt, welche Transfer- und Fortbildungsmaßnahmen entwickelt und den Lehrkräften angeboten werden sollen. Ziel ist es, die Thematik in bestehende Fortbildungsmaßnahmen zu integrieren .