LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/8696 18.05.2015 Datum des Originals: 18.05.2015/Ausgegeben: 21.05.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3331 vom 21. April 2015 der Abgeordneten Birgit Rydlewski und Torsten Sommer PIRATEN Drucksache 16/8478 Kleine Anfrage zur (mobilen) Telekommunikationsüberwachung durch den nordrheinwestfälischen Verfassungsschutz in Dortmund Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 3331 mit Schreiben vom 18. Mai 2015 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In ihrer Antwort (Drucksache 16/6051) auf die Große Anfrage 10 der Fraktion der Piraten (Drucksache 16/5215 – Überwachung und Datenzugriff im Bereich der Telekommunikation. Wie nutzen nordrhein-westfälische Ermittlungsbehörden Funkzellenabfragen, Stille SMS, IMSI-Catcher und W-LAN-Catcher?) beantwortet die Landesregierung eine Vielzahl von Fragen zur Nutzung der genannten Maßnahmen zur Überwachung (mobiler) Telekommunikation bis einschließlich März 2014. Aus der Antwort der Landesregierung ergibt sich allerdings, dass sich diese Antwort ausdrücklich nur auf den Bereich der Strafverfolgung bezieht. Vorbemerkung der Landesregierung Die Kleine Anfrage bezieht sich auf Maßnahmen des Verfassungsschutzes im Stadtgebiet von Dortmund. Soweit solche Maßnahmen getroffen werden, erfolgen sie stets im Rahmen einer G 10-Anordnung nach Entscheidung von der vom Kontrollgremium eingesetzten G10- Kommission. Dies geschieht nicht orts-, sondern personenbezogen. Die Beantwortung bezieht sich daher auf den Einsatz gegenüber Personen mit Wohnsitz in Dortmund. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8696 2 1. Wie viele nicht individualisierte Funkzellenabfragen wurden seit dem 01.01.2014 bis heute durch den nordrhein-westfälischen Verfassungsschutz im Stadtgebiet von Dortmund vorgenommen (bitte aufschlüsseln nach Anlass, Ort, ggfls. PMKEinstufung des Vorgangs)? Es erfolgten keine Funkzellenabfragen. 2. Wie viele Ortungsimpulse (sogenannte stille SMS) wurden seit dem 01.01.2014 bis heute aus welchem Anlass durch den nordrhein-westfälischen Verfassungsschutz versandt (bitte aufschlüsseln nach Anlass, ggfls. PMK-Einstufung des Vorgangs)? Es wurden keine Ortungsimpulse (sogenannte stille SMS) eingesetzt. 3. Wie oft wurden seit dem 01.01.2014 bis heute W-LAN-Catcher durch den nord- rhein-westfälischen Verfassungsschutz im Stadt-gebiet von Dortmund eingesetzt (bitte aufschlüsseln nach Anlass, Ort, ggfls. PMK-Einstufung des Vorgangs)? Es wurden keine W-LAN-Catcher eingesetzt. 4. Wie oft wurden seit dem 01.01.2014 bis heute IMSI-Catcher durch den nordrhein- westfälischen Verfassungsschutz im Stadtgebiet von Dortmund eingesetzt (bitte aufschlüsseln nach Anlass, Ort, ggfls. PMK-Einstufung des Vorgangs)? Es wurde kein IMSI-Catcher eingesetzt. 5. Aufgrund welcher Rechtsgrundlage(n) erfolgten die jeweiligen Maßnahmen? Es wurden keine Maßnahmen durchgeführt.