LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/8700 18.05.2015 Datum des Originals: 18.05.2015/Ausgegeben: 21.05.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3308 vom 13. April 2015 der Abgeordneten Margret Voßeler CDU Drucksache 16/8405 Wie sicher ist die kinderärztliche Versorgung im Kreis Kleve? Die Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter hat die Kleine Anfrage 3308 mit Schreiben vom 18. Mai 2015 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Berichten zufolge ist die kinderärztliche Versorgung im Kreis Kleve ein ernst zu nehmendes Problem: Schließt eine Praxis mangels Nachfolge, wartet man oft Monate, um einen Termin bei einem Kinderarzt in der näheren Umgebung zu erhalten. Vorbemerkung der Landesregierung: Die räumliche Verteilung von Pädiaterinnen und Pädiatern im Kreisgebiet Kleve wird von der für die gesetzliche Sicherstellung der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein als insgesamt ausgewogen bezeichnet. Sämtliche acht kreisangehörigen Städte sowie die Gemeinde Kranenburg verfügen über mindestens eine pädiatrische Praxis. Auch nach den einschlägigen Regelungen der ambulanten Bedarfsplanung ist die pädiatrische bzw. kinderärztliche Versorgung im Kreis Kleve mit einem Versorgungsgrad von 128,8 Prozent als sichergestellt einzustufen: Nach der Bedarfsplanungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses gilt ein Planungsbereich ab einem Versorgungsgrad von 110 Prozent als überversorgt; Planungsbereiche mit einem Versorgungsgrad von mindestens 110 Prozent sind für weitere Niederlassungen von Ärztinnen und Ärzten gesperrt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8700 2 1. Sind der Landesregierung die kinderärztlichen Versorgungspro-bleme im Kreis Kleve bekannt? Die KV Nordrhein hat das Land darüber informiert, dass ihr aus dem Kreis Kleve Beschwerden von Eltern wegen längerer Wartezeiten vorliegen. Zudem liegen der KV Nordrhein Meldungen darüber vor, dass Kinder- und Jugendärztinnen bzw. -ärzte wegen Überlastung keine neuen Patientinnen und Patienten mehr annähmen. Die durchschnittlichen Fallzahlen der Pädiaterinnen und Pädiater im Kreis Kleve liegen etwa im Durchschnitt der Fachgruppe, was nicht auf eine Unterversorgung hindeutet. Allerdings besteht eine deutliche Streuung der individuellen Fallzahlen, so dass die Aussage einzelner Pädiaterinnen bzw. Pädiater, keine zusätzlichen Patientinnen und Patienten mehr annehmen zu können, nachvollziehbar erscheint. 2. Was unternimmt die Landesregierung bzw. was plant die Landesregierung konkret zu unternehmen, um eine bedarfsgerechte kinderärztliche Versorgung im Kreis Kleve sicherzustellen? Wie bereits in der Vorbemerkung dargelegt, liegt der gesetzliche Sicherstellungsauftrag bei der KV. Das Land hat hier keinerlei Kompetenzen. Im Übrigen wird der Rahmen für die Bedarfsplanung auf der Bundesebene gesetzt. Die KV Nordrhein unternimmt zahlreiche Anstrengungen, um junge Ärztinnen und Ärzte für eine Niederlassung zu gewinnen – insbesondere in der hausärztlichen Versorgung, aber auch in der fachärztlichen Grundversorgung. Dabei wirbt sie vor allem für die Niederlassung auch außerhalb der Ballungszentren an Rhein und Ruhr, u.a. in einer gemeinsamen Veranstaltung mit der Ärztekammer Nordrhein und dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte im Herbst vergangenen Jahres, die sich an angehende Pädiaterinnen und Pädiater richtete , die vor ihrer Facharztprüfung stehen. Aufgrund der Zulassungssperre für pädiatrische Sitze im Kreis Kleve sind den gezielten Aufrufen und Werbemaßnahmen der KV in Nordrhein jedoch Grenzen gesetzt. Zur Unterstützung des Prozesses einer Praxisnachfolge steht abgebenden wie potenziell übernehmenden Ärztinnen und Ärzten ein umfangreiches Dienstleistungs- und Beratungsangebot zur Verfügung (Praxisbörse, Niederlassungsberatung etc.). 3. Hat die Landesregierung Kenntnisse darüber, ob und inwieweit die Kassenärztli- che Vereinigung Nordrhein mittels Schaffung von Eigeneinrichtungen im Kreis Kleve bereits aktiv geworden ist? Derzeit existiert im Kreis Kleve – wie auch in ganz Nordrhein – keine Eigeneinrichtung der KV Nordrhein. Für die Errichtung einer pädiatrischen Eigeneinrichtung im Kreis Kleve bestand bislang – auch nach Rücksprache mit den Kinderärztinnen und Kinderärzten vor Ort – keine Notwendigkeit. Die KV hat aber ausdrücklich erklärt, bei weiteren Beschwerden geeignete Maßnahmen zu prüfen. Im Fokus der Bemühungen der KV steht die Unterstützung der älteren Pädiaterinnen und Pädiater hinsichtlich der Organisation einer regulären Praxisnachfolge . LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8700 3 4. Inwieweit eignen sich aus Sicht der Landesregierung Modelle, bei welchen sich zwei Mediziner(Innen) einen Kassensitz teilen, gut bzw. weniger gut für die kinderärztliche Versorgung? Die Teilung eines Sitzes eröffnet – trotz Zulassungssperre – die Möglichkeit zur kooperativen Berufsausübung. Dies stellt auch aus Sicht des Landes eine gute Möglichkeit dar, die Lebensqualität der beteiligten Praxispartner bzw. -partnerinnen - insbesondere mit Blick auf die Vereinbarkeit von Familie und Arztberuf – zu verbessern. 5. Was empfiehlt die Landesregierung den betroffenen Eltern zu tun, wenn diese aufgrund der kinderärztlichen Versorgungs-engpässe zum Teil Monate lang auf einen Kinderarzttermin warten müssen und dadurch um die gesundheitliche Versorgung ihrer Kinder ernsthaft besorgt sind? Versorgungsengpässe sind auf Grund der dargelegten Situation in Einzelfällen nicht auszuschließen – auch wenn die pädiatrische Versorgung im Kreis Kleve derzeit rechnerisch nicht gefährdet ist. Betroffene Eltern sollten sich bei Problemen an die für die Sicherstellung der Versorgung zuständige KV Nordrhein wenden.