LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/8706 19.05.2015 Datum des Originals: 18.05.2015/Ausgegeben: 22.05.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3257 vom 24. März 2015 des Abgeordneten Kai Abruszat FDP Drucksache 16/8265 Haushaltskontrolle: Kosten des von Minister Remmel vorgelegten Rechtsgutachtens zur Jagdgesetznovelle? Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 3257 mit Schreiben vom 18. Mai 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Landesregierung hat durch Minister Remmel jetzt aktuell ein Rechtsgutachten „Das Ökologische Jagdgesetz NRW und dessen Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz“, erstellt durch die Rechtsanwaltskanzlei Hogan, Lovells und Partner, der interessierten Öffentlichkeit vorgestellt . Das Gutachten ist auch ausdrücklich vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen beauftragt worden. 1. Warum genau hat die Landesregierung die Kanzlei Hogan, Lovells mit der Erstel- lung dieses Rechtsgutachtens beauftragt? Das Gutachten wurde in Auftrag gegeben, um die Position des Fachressorts durch externe verfassungsrechtliche Expertise überprüfen zu lassen. In der Verbändeanhörung zur Jagdrechtsnovelle wurden von einzelnen Verbänden erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken geäußert.Die Beauftragung von Hogan Lovells erfolgte aufgrund der fachlichen Qualifikation sowie der zeitlichen Verfügbarkeit. 2. Beabsichtigt die Landesregierung in naher Zukunft Folgegutachten zu dieser Thematik? Derzeit ist kein Folgegutachten vorgesehen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8706 2 3. Welche Kosten sind der Landesregierung durch die Beauftragung der Rechtsanwaltskanzlei Hogan, Lovels entstanden? 35.105,- € (brutto) inklusive 19% Mehrwertsteuer 4. Aus welchem Haushaltstitel werden diese Kosten bestritten? Kapitel 10 030 Titel 537 82 5. Wann genau (bitte exaktes Datum angeben) ist die Rechtsanwaltskanzlei Hogan, Lovels durch das Ministerium mit der Erstellung dieses Rechtsgutachtens beauftragt worden Der Auftrag wurde am 23. Dezember 2014 schriftlich erteilt auf der Grundlage zuvor geführter Gespräche.