LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/8712 19.05.2015 Datum des Originals: 19.05.2015/Ausgegeben: 22.05.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3263 vom 26. März 2015 der Abgeordneten Ina Scharrenbach CDU Drucksache 16/8301 Bilanz Kinder- und Jugendförderplan 2014: 100 Mio. Euro in Kinder und Jugend investiert ? Die Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport hat die Kleine Anfrage 3263 mit Schreiben vom 19. Mai 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im Jahr 2013 sind aus dem Kinder- und Jugendförderplan des Landes von den zur Verfügung gestellten 100 Millionen Euro rund 96,1 Millionen Euro abgeflossen. Die zuständige Ministerin erläuterte damals, dass die nicht verausgabten Mittel darauf zurückzuführen sind, dass 2013 das erste vollständige Jahr im Rahmen der Abwicklung des Planes war. Die Förderrichtlinien für den Kinder- und Jugendförderplanes des Landes 2013 – 2017 sind mit Datum vom 19. Dezember 2014 im Ministerialblatt veröffentlicht worden. Aus Trägerkreisen ist zu vernehmen, dass die Mittel des Kinder- und Jugendförderplanes überwiegend nicht zum 1. Januar eines Jahres bewilligt werden, sondern die Träger oftmals erst im Verlauf des zweiten Quartals Gewissheit darüber erlangen, ob es zu einer finanziellen Förderung kommt oder nicht. 1. Wie hoch war die Mittelverausgabung aus dem Kinder- und Jugendförderplan des Landes Nordrhein-Westfalen in 2014? Im Haushaltsjahr 2014 sind insgesamt ca. 98,4 Mio. € in Kapitel 07 040 Titelgruppe 61 verausgabt worden (Gesamtansatz: 100.225.700 €). LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8712 2 2. Sofern die zur Verfügung gestellten 100 Millionen Euro auch in 2014 nicht vollständig verausgabt wurden: Wie begründet die Landesregierung den nicht vollständig erfolgten Mittelabfluss aus dem Kinder- und Jugendförderplan des Landes in 2014? Wie aus der Antwort auf Frage 1 hervorgeht, wurden die Mittel nahezu vollständig verausgabt . Soweit möglich werden dabei vorhersehbare Minderausgaben in einzelnen Förderpositionen durch Bedienung von Mehrbedarfen in anderen Förderpositionen zur Sicherung eines hohen Mittelabflusses ausgeglichen. Die im Haushaltsjahr 2014 im Vergleich zum Ansatz noch verbleibende geringe Differenz liegt im Wesentlichen in der nicht abschließend vorhersehbaren Ausschöpfung einzelner Förderpositionen begründet (insbesondere Pos. 1.1.2, 3.1.1, 4.1.3, 6.1). Hier war in Folge der Implementierung eines neuen Förderkonzeptes (Pos. 1.1.2) sowie der Umsetzung der Erhöhung der Förderung der Fußball-Fan-Projekte (Pos. 4.1.3), bzw. ist aufgrund externer Faktoren (z.B. Personalwechsel bei den Einrichtungen, Dynamiken in Hinblick auf Wegfall oder Schaffung einzelner Angebote – Pos. 3.1.1, Wechsel auf FÖJ-Plätzen, Nicht- Ausschöpfung der möglichen Höchstbeträge durch die Einsatzstellen – Pos. 6.1) eine Steuerung des Mittelabflusses nicht abschließend möglich. 3. Wie teilen sich die Ist-Ausgaben 2014 auf die einzelnen Förderpositionen des Kinder- und Jugendförderplanes des Landes Nordrhein-Westfalen auf? Es wird auf Anlage 1 verwiesen. 4. Wie stellt sich die Landesregierung zu Anwürfen aus Trägerkreisen, dass Mittel überwiegend nicht zum 1. Januar eines Jahres, sondern erst im Laufe eines Jahres , bewilligt werden? In Hinblick auf den Zeitpunkt der Bereitstellung von Mitteln aus dem Kinder- und Jugendförderplan ist zwischen der Förderung der Infrastruktur und der Projektförderung zu unterscheiden . Die Förderung der Infrastruktur wird nach Freigabe des Haushalts zu Beginn eines Haushaltsjahres und im Laufe eines Jahres zu festen Auszahlungsterminen umgesetzt. Im Zuge der Förderung der Infrastruktur werden bis Mitte Februar Mittel in Höhe von rd. 71,4 Mio. bewilligt . Die Projektförderung erfolgt in Absprache mit den landeszentralen Trägern der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit regulär zum 01.04., bzw. in der Vergangenheit teilweise zum 01.05. eines Jahres. Entsprechend werden Mittel im Rahmen der Projektförderung auch erst zu diesem Zeitpunkt ausgebracht. Der Projektbeginn korrespondiert für Projekte, die über ein Jahr durchgeführt werden sollen, mit der Möglichkeit einer überjährigen Förderung bis zum 31.03. des Folgejahres durch die Inanspruchnahme von Verpflichtungsermächtigungen. Zusätzlich besteht in einzelnen Förderpositionen aufgrund der dortigen Voraussetzungen (u.a. Pos. 1.2.3 Internationale Jugendarbeit) die Möglichkeit einer Bewilligung im Vorjahr durch die Inanspruchnahme von Verpflichtungsermächtigungen. Damit können dann Projekte im vorangehenden Haushaltsjahr bewilligt und vor dem 01.04. umgesetzt werden. Aufgrund dieser Vorgehensweise wurden bereits im Vorjahr zu dem in Rede stehenden Haushaltsjahr 2015 rd. die Hälfte der Mittel für Projektförderungen bewilligt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8712 3 Damit wurden bis Mitte Februar 2015 Mittel aus dem Kinder- und Jugendförderplan in Höhe von rd. 82 Mio. € durch Bewilligungen gebunden. Weitere rd. 10 Mio. werden im Rahmen der regulären Projektförderung bis Ende April 2015 bewilligt. 5. Gibt es aus Sicht der Landesregierung Umsteuerungsbedarfe bei einzelnen För- derpositionen aus den Erkenntnissen der Abwicklung der Jahre 2013 und 2014? Nein. Kinder- und Jugendförderplan 2014 Anlage Förderbereiche und Positionen jährlicher Ansatz Ist-Ergebnis Rest im KJFP 2014 2014 FB I: Förderung der Kinder- und Jugendarbeit/internationale Jugendarbeit Kommunale und regionale Angebote sichern und qualifizierenl 1.1 Förderung landesweiter, regionaler und kommunaler Einrichtungen I Angebote 1.1.1 Offene Kinder- und Jugendarbeit 25.700.000 € 25.699.500,00 500,00 1.1.2 Förderung von Einrichtungen der offenen Jugendarbeit 2.000.000 € 1.351 .277,00 648.723,00 1.1.3 Jugendverbandsarbeit 18.750.000 € 18.750.000,00 0,00 1.1.4 Jugendbildungsstätten 1.520.000 € 1.520.000,00 0,00 1.1.5 Zusammenschlüsse Landeszentraler Träger der Jugendarbeit 1.337.000 € 1.337.000,00 0,00 1.1.6 Ring Politischer Jugend 1.125.000 € 1.125.000,00 0,00 1.1.7 Fachberatung Jugendarbeit 828.000 € 933.529,00 -105.529,00 1.2 Projektförderung 1.2.1 Initiativgruppenarbeit 380.000 € 257.864,00 122.136,00 1.2.2 Kinder-/Jugendförderung in kommun. Bildungslandschaften 4.000.000 € 2.926.438,00 1.073.562,00 1.2.3 Internationale Jugendarbeit, Gedenkstättenfahrten, Europa/1 Welt 1.950.000 € 1.854.528,00 95.472,00 1.2.4 Stark durch Beteiligung - Jugendliche aktiv und direkt an politischen und 1.000.000 € 741.431,00 258.569,00 gesellschaftlichen Prozessen beteiligen 1.2.5 Nachhaltige Entwicklung in der globalisierten Welt 300.000 € 299.253,00 747,00 Summe: 58.890.000 € 56.795.820,00 2.094.180,00 FB 11: Kulturelle Jugendbildung I Medienkompetenz Medien- und Kulturland NRW 2.1 Förderung landesweiter, regionaler und kommunaler Einrichtungen / Angebote 2.1.1 Zusammenschlüsse Landeszentraler Träger der kulturellen Jugendarbeit 1.600.000 € 1.600.000,00 0,00 2.1 .2 Jugendkunstschulen 1.000.000 € 1.000.000,00 0,00 2.1.3 Akademie Remscheid 850.000 € 850.000,00 0,00 2.1.4 Koordination und fachliche Beratung in der kulturellen Jugendarbeit 190.000 € 208.333,00 -18.333,00 2.1.5 Träger der Medienpädagogik 425.000 € 430.500,00 -5.500,00 2.2 Projektförderung 2.2.1 Jugendkulturland NRW 2.000.000 € 2.214.551 ,00 -214.551 ,00 2.2.2 Fit für die mediale Zukunft 770.000 € 972.312,00 -202.312,00 Summe: 6.835.000 € 7.275.696,00 -440.696,00 FB 111: Chancengleichheit I Integration I Inklusion Toleranz und Vielfalt fördern 3.1 Förderung landesweiter, regionaler und kommunaler Einrichtungen I Angebote 3.1.1 Angebote der Jugendsozialarbeit 13.500.000 € 13.247.834,00 252.166,00 3.1.2 Zusammenschlüsse Landeszentraler Träger der Jugendsozialarbeit 460.000 € 460.000,00 0,00 3.2 Projektförderung 3.2.1 Integration als Chance 1.500.000 € 1.710.731 ,00 -210.731,00 3.2.2 Teilhabe junger Menschen mit Behinderung 1.000.000 € 997.568,00 2.432,00 3.2.3 Soziale Teilhabe und Chancengleichheit 1.000.000 € 1.164.746,00 -164.746,00 Summe: 17.460.000 € 17.580.879,00 -120.879,00 FB IV: Prävention gesellschaftlicher und Individueller Risiken Junge Menschen stärken - Gewalt vermeiden 4.1 Förderung landesweiter, regionaler und kommunaler Einrichtungen I Angebote 4.1.1 Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz 582.000 € 582.000,00 0,00 4.1.2 Fachstellen des Kinder- und Jugendschutzes 160.000 € 160.000,00 0,00 4.1.3 Gewaltpräventive Angebote 1.770.000 € 1.569.185,00 200.815,00 4.2 Projektförderung 4.2.1 Präventive Angebote in der Kinder- und Jugendhilfe 1.623.000 € 2.047.115,00 -424.115,00 4.2.2 Jugendschutz / Jugendmedienschutz 130.000 € 252.160,00 -122.160,00 Summe: 4.265.000 € 4.610.460,00 -345.460,00 Kinder- und Jugendförderplan 2014 Anlage Förderbereiche und Positionen jährlicher Ansatz Ist-Ergebnis Rest im KJFP 2014 2014 FB V: Mädchen- und Jungenarbeit I Gender Mainstreaming Mädchen und Jungen: Gleiche Rechte gleiche Chancen 5.1 Förderung der Fachstellen der Mädchen- und Jungenarbeit 580.000 € 578.720,00 1.280,00 5.2 Pr9jektförderung geschlechtsspezifischer Angebote in der Kinder- und 650.000 € 850.608,00 -200.608,00 Jugendarbeit Summe: 1.230.000 € 1.429.328,00 -199.328,00 FB VI: Jugendfreiwilligendienste Chance für Engagement und Bildung 6.1 Freiwilliges Okologisches Jahr I 1.500.000 € 1.259.906,00 240.094,00 6.2 Qualifizierung der Jugendfreiwilligendienste durch Bildungsarbeit 1.500.000 € 456.397,00 1.043.603,00 Summe: 3.000.000 € 1.716.303,00 1.283.697,00 FB VII: Besondere Maßnahmen und Projekte zur Erprobung zukunftsweisender Initiativen 7 Besondere Maßnahmen und Projekte zur Erprobung zukunftsweisender Initiativen I 2.235.700 €I 2.023.497,00 I 212.203,00 Summe: 2.235.700 €T 2.023.497,00 I 212.203,00 FB VIII: Wissenschaftliche Arbeiten im Forschungsfeld Kinder- und Jugendhilfe 8.1 Forschungspartnerschaften 400.000 € 400.000,00 8.2 Begleitforschung Ganztag 100.000 € 116.850,00 -16.850,00 8.3 Forschungsprojekte Kinder-/Jugendarbeit 600.000 € 957.650,00 -357.650,00 8.4 Kooperation Praxis, Politik, Wissenschaft 250.000€ 250.000,00 Summe: 1.350.000 € 1.074.500,00 275.500,00 FB IX: Investitionen 9 Investitionen I 3.000.000 €l 3.888.960,00 I -888.960,00 Summe: 3.000.000 €I 3.888.960,00 I -888.960,00 FB X: Sonderurlaubsgesetz 10 Förderung nach dem Sonderurlaubsgesetz I 1.960.000 €I 2.003.750,00 I -43.750,00 Summe: 1.960.000 €I 2.003.750,00 I -43.750,00 I Gesamt KJFP: 100.225.700 €I 98.399.193,00 1.826.507,00