LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/8727 20.05.2015 Datum des Originals: 18.05.2015/Ausgegeben: 26.05.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3336 vom 21. April 2015 der Abgeordneten Birgit Rydlewski und Torsten Sommer PIRATEN Drucksache 16/8483 Kleine Anfrage zur (mobilen) Telekommunikationsüberwachung durch die Dortmunder Polizei Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 3336 mit Schreiben vom 18. Mai 2015 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In ihrer Antwort (Drucksache 16/6051) auf die Große Anfrage 10 der Fraktion der Piraten (Drucksache 16/5215 – Überwachung und Datenzugriff im Bereich der Telekommunikation. Wie nutzen nordrhein-westfälische Ermittlungsbehörden Funkzellenabfragen, Stille SMS, IMSI-Catcher und W-LAN-Catcher?) beantwortet die Landesregierung eine Vielzahl von Fragen zur Nutzung der genannten Maßnahmen zur Überwachung (mobiler) Telekommunikation bis einschließlich März 2014. Aus der Antwort der Landesregierung ergibt sich allerdings, dass sich diese Antwort ausdrücklich nur auf den Bereich der Strafverfolgung bezieht. Die folgenden Fragen erstrecken sich daher ausdrücklich sowohl auf den Bereich der Strafverfolgung als auch auf den der Gefahrenabwehr (insbesondere auch im Bereich des Staatschutzes). Vorbemerkung der Landesregierung Im Zuge der Beantwortung der Großen Anfrage 10, Drucksache 16/6051, hat die Landesregierung Ausführungen zur Recherchefähigkeit einzelner Daten von Funkzellenabfragen und Stillen-SMS sowie IMSI- und W-LAN-Catcher Einsätzen gemacht. Ferner wurden Eingriffsermächtigungen dargestellt. Daher werden bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage lediglich darüber hinausgehende Erkenntnisse aufgeführt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8727 2 1. Wie viele nicht individualisierte Funkzellenabfragen wurden seit dem 01.01.2014 bis heute von der Dortmunder Polizei im Stadtgebiet von Dortmund vorgenommen (bitte aufschlüsseln nach Anlass, Ort, ggfls. PMK-Einstufung des Vorgangs )? Die Kreispolizeibehörde Dortmund führte im Abfragezeitraum 58 Funkzellenabfragen im Dortmunder Stadtgebiet durch. Straftatbestand Bandendiebstahl 13 Betrug und Computerbetrug 3 gemeingefährliche Straftat 2 Mord 6 schwerer Bandendiebstahl 2 Straftaten des Raubes und der Erpressung 14 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung 2 Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz - BtMG 1 Totschlag 7 Keine Zuordnung erfolgt 8 2. Wie viele Ortungsimpulse (sogenannte stille SMS) wurden seit dem 01.01.2014 bis heute durch die Dortmunder Polizei versandt (bitte aufschlüsseln nach Anlass , ggfls. PMK-Einstufung des Vorgangs)? Im Abfragezeitraum versandte die Kreispolizeibehörde Dortmund 107.669 Ortungsimpulse. Hinsichtlich weiterführender Aspekte wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 3. Wie oft wurden seit dem 01.01.2014 bis heute W-LAN-Catcher durch die Dort- mund Polizei im Stadtgebiet von Dortmund eingesetzt (bitte aufschlüsseln nach Anlass, Ort, ggfls. PMK-Einstufung des Vorgangs)? Im Abfragezeitraum fand kein durch die Kreispolizeibehörde Dortmund initiierter Einsatz eines W-LAN-Catchers im Stadtgebiet Dortmund statt. 4. Wie oft wurden seit dem 01.01.2014 bis heute IMSI-Catcher durch die Dortmunder Polizei im Stadtgebiet von Dortmund eingesetzt (bitte aufschlüsseln nach Anlass , Ort, ggfls. PMK-Einstufung des Vorgangs)? Die im Rahmen der Beantwortung der Großen Anfrage 10 dargestellten Recherchemöglichkeiten lassen keine Bezugnahme auf das Stadtgebiet zu. Die Kreispolizeibehörde Dortmund setzte den IMSI-Catcher im Abfragezeitraum 15-mal im Land Nordrhein-Westfalen ein. Hinsichtlich weiterführender Aspekte wird auf die Vorbemerkung verwiesen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8727 3 5. Aufgrund welcher Rechtsgrundlage(n) erfolgten die jeweiligen Maßnahmen? Den gefahrenabwehrenden Funkzellenabfragen und Ortungsimpulsen lagen §§ 20a/b PolG NRW zugrunde, im Falle des IMSI-Catcher-Einsatzes § 20b PolG NRW. Hinsichtlich strafprozessualer Ermächtigungsgrundlagen wird auf die Vorbemerkung verwiesen .