LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/8747 22.05.2015 Datum des Originals: 22.05.2015/Ausgegeben: 28.05.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3219 vom 11. März 2015 der Abgeordneten Christina Schulze Föcking CDU Drucksache 16/8180 Energieeffizienz in Gebäuden der Landesregierung Der Finanzminister hat die Kleine Anfrage 3219 mit Schreiben vom 22. Mai 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerpräsidentin und allen übrigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im Rahmen seiner sogenannten Tour „ZukunftsEnergienNRW: Orte der Energiezukunft“ hat Minister Remmel sich über das Einsparpotential von effizienten LED-Straßenbeleuchtungen informiert. In Straßenbeleuchtungen, so Minister Remmel, stecke erhebliches Effizienzpotential, das es zu heben gelte. Er hebt bei einer entsprechenden Umrüstung sowohl positive Klimaaspekte als auch finanzielle Entlastungen hervor. Vorbemerkung der Landesregierung Auch wenn sich mir ein Zusammenhang zwischen der kommunalen Straßenbeleuchtung und der Energieeffizienz von Gebäuden der Landesregierung nicht erschließt, beantworte ich die gestellten Fragen wie folgt: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8747 2 1. Was unternimmt die Landesregierung, um die Kommunen im Land finanziell bei der Umrüstung ihrer Straßenbeleuchtungen zu unterstützen? Das Land NRW berät die Kommunen in Bezug auf energetische Fragestellungen mit Hilfe der EnergieAgentur.NRW durch vielfältige Informationen (Rundbriefe, Informationsbroschüren ) und Informationsveranstaltungen, wie zum Beispiel im Rahmen des jährlich stattfindenden Kommunalkongresses. Im Rahmen von Erschließungen öffentlicher Straßen, Wege oder Plätze können Umrüstungen der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik entsprechend der Förderrichtlinien des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr (MBWSV), mitgefördert werden. 2. Wie hoch ist der jährliche Stromverbrauch in den von der Landesregierung ge- nutzten Liegenschaften (bitte aufschlüsseln)? 3. Wie teuer ist der Strombezug in den von der Landesregierung genutzten Liegen- schaften (bitte aufschlüsseln)? Stromverbrauch und Stromkosten des Jahres 2013 sind in der folgenden Tabelle enthalten. Die Daten des Jahres 2014 liegen noch nicht vollständig vor. Ministerium Stromverbrauch Stromkosten Staatskanzlei 660.007 kWh 118.566 € Ministerium für Schule und Weiterbildung 480.681 kWh 78.351 € Finanzministerium 1.090.067 kWh 197.770 € Ministerium für Bauen, Wohnen, Städtebau und Verkehr 809.463 kWh 138.007 € Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk 1.729.973 kWh 291.873 € Ministerium für Inneres und Kommunales 3.935.889 kWh 641.755 € Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales 1.725.725 kWh 296.433 € Justizministerium 588.736 kWh 102.686 € Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz 963.970 kWh 186.078 € Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung 401.561 kWh 65.454 € Ministerium für Familie, Kinder, Jugend , Kultur und Sport 1.121.906 kWh 191.964 € Ministerium für Gesundheit, Emanzipation , Pflege und Alter 1.050.731 kWh 181.605 € LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8747 3 4. Was hat die Landesregierung in den letzten Jahren in den von der Landesregierung genutzten Liegenschaften unternommen, um ihrer Vorbildfunktion, Energieressourcen einzusparen, nachzukommen (bitte aufschlüsseln)? Die Landesregierung hat zahlreiche organisatorische und bauliche Maßnahmen unternommen , um in ihren unterschiedlichen Gebäuden Energie einzusparen. Die einzelnen Maßnahmen ergeben sich aus der Anlage. 5. Wie hat sich der Stromverbrauch in den von der Landesregierung genutzten Lie- genschaften in den letzten 5 Jahren entwickelt (bitte aufschlüsseln)? Durch die zunehmende Ausstattung mit EDV-Geräten und sonstiger Bürotechnik und gestiegener Bürofläche ist der Strombedarf in Büroräumen in der vergangenen Dekade gestiegen. Dazu kommt, dass der Stromverbrauch auch durch Schwankungen der Außentemperaturen beeinflusst wird. Trotzdem ist es der Landesregierung durch organisatorische und bauliche Maßnahmen (siehe Antwort 4) gelungen, den Stromverbrauch in den seit 2010 betriebenen Gebäuden (ohne Zugang ab 2012) insgesamt zu senken. Die Stromverbräuche der Jahre 2010 bis 2013 sind in der folgenden Tabelle enthalten. Die Daten des Jahres 2014 liegen noch nicht vollständig vor. Ministerium Gesamtverbrauch in kWh der Jahre 2010 2011 2012 2013 Staatskanzlei 640.957 670.103 661.422 660.007 Ministerium für Schule und Weiterbildung 589.210 338.971 449.570 480.681 Finanzministerium 1.083.603 1.122.318 1.125.223 1.090.067 Ministerium für Bauen, Wohnen, Städtebau und Verkehr 840.415 792.419 760.063 809.463 Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie , Mittelstand und Handwerk - - 1.474.879 1.729.973 Ministerium für Inneres und Kommunales 3.894.351 3.750.779 3.999.168 3.935.889 Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales 1.786.131 1.842.472 1.810.969 1.725.725 Justizministerium 623.287 607.532 599.370 588.736 Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz 959.858 985.004 949.380 963.970 Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung 529.099 378.464 406.363 401.561 Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport 1.227.305 1.192.550 1.160.351 1.121.906 Ministerium für Gesundheit, Emanzipation , Pflege und Alter 1.058.658 977.156 1.041.723 1.050.731 Gesamt: 13.232.874 12.657.768 14.438.481 14.558.709 Das MWEIMH verfügt erst seit Dezember 2013 über ein eigenes Dienstgebäude (Berger Allee 25) bzw. der Geschäftsbereich existiert erst seit 2012. Angaben des MWEIMH vor LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8747 4 2012 sind deshalb nicht erhoben worden. Die Angaben für 2012 und 2013 sind anteilige Stromverbräuche der Flächen, die das MWEIMH in den Liegenschaften des MBWSV, MFKJKS und MEGPA genutzt hat. Grundsätzlich unterliegen Maßnahmen der Landesregierung zur Energie-Effizienz einer Absprache mit dem jeweiligen Vermieter. Das gilt insbesondere für das MKULNV und den Geschäftsbereich der Ministerpräsidentin, da ihre Liegenschaften nicht vom BLB sondern von Dritten angemietet sind. 1 Anlage: Maßnahmen zur Einsparung von Energieressourcen I. Staatskanzlei  Austausch von Halogen-Tischlampen gegen 6-Watt-LED-Leuchten  Austausch der Fluchtwegbeleuchtungen gegen LED-Beleuchtung  Beschaffung von schaltbaren Stromstecker-leisten mit Ausschaltern (zur Reduzierung des Stand-by-Stromverbrauchs)  Regelmäßige Bitten an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, stromverbrauchende Geräte bei Nichtgebrauch ganz auszuschalten II. Ministerium für Schule und Weiterbildung (MSW)  Programmierung in der Gebäudeleittechnik zur energiesparenden Neueinstellung der Treppen- und Flurbeleuchtung  Deaktivierung des Lichtkranzes über einem Tagungsraum  Einstellung der allgemeinen Raumtemperatur am Arbeitsplatz auf eine energiesparendes Niveau durch Absenkung der Vorlauftemperatur  Absenkung der Heizleistung und damit der verbrauchten Wärmeenergie nachts und an den Wochenenden  Ausstattung der Kopierer mit Zeitschaltuhren, die die zentral aufgestellten Geräte nach kurzer Zeit des Nichtgebrauchs in den Energiesparmodus versetzen und die dezentral aufgestellten Geräte zwischen 21.00 und 6.00 vom Netz nehmen  Zurzeit Erarbeitung weiterer Vorschläge für Energiesparmaßnahmen unter Beteiligung der EnergieAgentur Wuppertal. Die Vorschläge werden die Wirtschaftlichkeit der eingesetzten Technik (z. B. Austausch defekter Leuchtmittel durch LED-Technik) berücksichtigen und mitarbeiterorientierte Veranstaltungen sowie Verhaltenshinweise für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Bezug auf einen nachhaltigen und verantwortungsbewussten Energieeinsatz umfassen. III. Finanzministerium (FM)  Erneuerung der Heizkörperventile, Einbau einer neuen Heizungsregelung (BLB NRW, 2006)  Erneuerung der raumlufttechnischen Anlagen in den Sitzungssälen und in der Kantine (BLB NRW, 2010/2014)  Umbau der Vestibül Beleuchtung auf LED-Technik und Einbau von Energiesparröhren (BLB NRW, 2012)  Erneuerung der Kantinenküchengeräte auf den aktuellen und damit einen energiesparsameren Standard (BLB NRW, 2014)  Umstellung der Beleuchtung im Küchenbereich der Kantine auf LEDTechnik (BLB NRW, 2014) 2  Hinweise im hausinternen Informationssystem über die von den Beschäftigten zu treffende Maßnahmen zur Energieeinsparung (Einführung der Energiespar-Hinweise-NRW vom 11.11.2009)  Elektrische Händetrockner wurden zu 50 % durch Papierhandtuchspender ersetzt  Nacht- und Wochenendabsenkung der Heizung  Sämtliche Rechner werden zentral gesteuert und um 20:00 Uhr ausgeschaltet  Pförtner kontrollieren gegen 22:00 Uhr das Gebäude und schalten ggf. Stromquellen aus  Ca. 90 % der PC werden 2015 durch stromsparende Notebooks ersetzt IV. Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie Mittelstand und Handwerk  Zur Heizung: o Alle Büros wurden mit einem Steuerungstableau ausgestattet über das u. a. die Heizung ein- und ausgeschaltet werden kann. Die Einschaltung der Heizung erfolgt erst nach dem Anmelden der/des Beschäftigen am Steuerungstableau zum Dienstbeginn. Die Raumtemperatur von 21 Grad in der Grundeinstellung kann durch jede/n Mitarbeiter/in nach oben oder unten individuell reguliert werden (max. +/- 3 Grad C). Durch das Abmelden am Steuerungstableau zum Dienstende erfolgt die Ausschaltung der Heizung im jeweiligen Büroraum. Am Abend erfolgt eine zentrale Abschaltung der Heizungsanlage. o Der Betrieb von elektrischen Zusatzheizungen in den Büroräumen ist im MWEIMH nicht zugelassen. o Bei der Möblierung der Zimmer wurde darauf geachtet, dass die Heizkörper nicht durch Büromöbel zugestellt werden, um eine Verminderung der Wärmeabgabe zu verhindern.  Zu Elektroanlagen/Elektrogeräten: o Arbeitsplatz-PC: Der Windows-Energiesparmodus ist nicht aktiviert. Allerdings ist über entsprechende Skripte eingestellt, dass die PCs nachts automatisch heruntergefahren werden. o Monitore / Arbeitsplatzdrucker: Die Energiesparfunktion der Drucker und der Monitore ist aktiviert. Bei Nichtgebrauch gehen die Geräte in den Energiesparmodus und werden bei Benutzung wieder reaktiviert. Der Einsatz von Zeitschaltuhren ist nicht sinnvoll, da die Zeitschaltuhr einen ähnlichen Stromverbrauch hat wie ein Monitor im Stand-By- Betrieb (0,3 Watt Zeitschaltuhr / 0,4 W Monitor im Stand-By-Betrieb) 3 o Netzwerkdrucker / Kopierer: Die Energiesparfunktion der Netzwerkdrucker / Kopierer ist eingestellt. Bei Nichtgebrauch gehen diese Geräte in den Energiesparmodus und werden bei Benutzung wieder aktiviert. Eine geplante Abschaltung (z.B. Zeitschaltuhr) der Netzwerkdrucker / Kopierer ist nicht möglich, da diese Geräte über eingebaute Komponenten (Festplatten) verfügen, die es erforderlich machen, dass die Geräte kontrolliert heruntergefahren werden müssen. Ein Ausschalten durch Stromabschaltung kann zu Schäden an den Geräten führen. o Private Elektrogeräte: Bei der Neubeschaffung /dem Austausch von Elektrogeräten wird primär auf die Energieeffizienz geachtet. So wurden z. B. Kühlschränke der Effizienzklasse A+++ inkl. Abtauautomatik beschafft. Um den dezentralen Einsatz vieler elektrischer Kleinverbraucher einzugrenzen wurden die in jeder Etage vorhandenen Teeküchen mit je einem Wasserkocher zur gemeinschaftlichen Nutzung ausgestattet. Die im Hause in Ausnahmefällen betriebenen privaten Elektrogeräte werden regelmäßig einer sicherheitstechnischen Prüfung gemäß DGUV (Deutsche gesetzliche Unfallversicherung) Vorschrift 3 (ehem. BGV A3) unterzogen. Bei negativem Prüfergebnis wird der Einsatz des Gerätes im Dienstgebäude untersagt.  Umrüstung der Bürobeleuchtung auf LED Technik (BLB 2013)  Umrüstung der Kälteanlage auf Brunnenwasserkühlung (BLB Planung 2015) V. Ministerium für Inneres und Kommunales (MIK)  Erneuerung der Gebäudeleittechnik (GLT) zur effektiveren Steuerung der raumlufttechnischen Anlagen und der Kälte- und Heizungsanlagen (BLB NRW, 2012)  Austausch der Fensterdichtungen zur Verbesserung der Isolation (BLB NRW, laufend)  Bewegungsschalter für die Beleuchtung in allen WCs und Teeküchen (MIK, 2009)  Austausch der Strahler in der Eingangshalle gegen Sparlampen (MIK, ab 2012)  Einbau von effizienten Heizkreispumpen (BLB 2014) 4 VI. Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales (MAIS)  Austausch der Wärmetauscher in der Heizungsanlage zur Energieersparnis und Verringerung der CO²-Emission  Einbau von drei effizienten Heizkreispumpen (BLB 2013)  Austausch der Heizkörperventile, Einbau mit Temperaturbegrenzung  Sukzessive Umrüstung von herkömmlichen Leuchtmitteln auf LEDLeuchtmittel (bereits erfolgt in Küche, Speisesaal und Foyer)  Photovoltaikanlage als Hausdachanlage (Die Anlage liefert Solarstrom für die elektrische Grundlast des Gebäudes und mindert die Stromabnahme über herkömmliche Kraftwerke und damit den CO²-Ausstoss)  Regelmäßige Hinweise im Intranet zum energiesparenden Umgang mit Heizung, Wasser und Strom mit Verweis auf die Hausordnung VII. Justizministerium (JM)  Im Zuge der Gebäudesanierung 2006-2009: o Verbesserungen im Wärmeschutz bei der Neugestaltung der Fassade des Neubaus o Ausbau der Dachgeschosse Arbeitsgericht und Josephinenhaus zur Verbesserung der Isolierung o Erneuerung der Fenster in allen Gebäuden o Modernisierung der Heizungsanlage  Jährliche Bekanntgabe der Energiespar-Hinweise NRW vom 11.11.2009 mit der Bitte um Kenntnisnahme und Beachtung an alle Bediensteten VIII. Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MKULNV)  Photovoltaikanlage  Dämmerungsgesteuerte Außenbeleuchtung am Dienstgebäude  Ausstattung des Dienstgebäudes mit Energiesparlampen (soweit technisch möglich)  Einsatz entsprechend aktueller elektrischer Geräte (z. B. EDV, Kopiergeräte, Drucker)  Einsatz von Elektro-Auto und Pedelecs 5 IX. Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr (MBWSV)  Einführung der Energiespar-Hinweise-NRW vom 11.11.2009  Einführung einer wettergeführten und daher vorrausschauenden Regelungstechnik für die Heizungsanlage (BLB 2010)  Nacht- und Wochenendabsenkung der Heizung  Rechner werden zentral gesteuert und um 3:00 Uhr ausgeschaltet  Pförtner kontrolliert gegen 20:00 Uhr das Gebäude und schaltet ggf. Stromquellen aus  Umbau der Beleuchtung in Besprechungsraum 173 auf LED-Technik  sukzessiver Austausch älterer Leuchtstoffröhren gegen neue energieeffizientere Leuchtstoffröhren  Einsatz entsprechend aktueller energiesparender elektrischer Geräte (z.B. EDV, Kopiergeräte, Drucker)  Steuerung der Außenbeleuchtung mit Zeitschaltuhren X. Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung (MIWF)  Im Zuge der Kernsanierung 1996 – 1998: o Automatisch gedimmte Leuchtstoffröhren in allen Büros o Austausch der alten Fenster zur Verbesserung der Isolation o Erneuerung der Heizungsanlage o Erneuerung der Außenfassade – Einbau einer Wärmeschutzisolierung  Austausch –Modifizierung – der gesamten Fernwärmeübergabestation und der Wärmetauscher in der Heizungsanlage (2010/2011)  Umstellung auf LED-Beleuchtung in der Magistrale (2014)  Umstellung auf LED-Beleuchtung in den Aufzügen (2015) XI. Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport (MFKJKS)  Innenhoffassadensanierung in 2015, Anbringen einer Wärmeschutzisolierung  Sukzessiver Austausch älterer Leuchtstoffröhren gegen neue energieeffizientere Leuchtstoffröhren 6 XII. Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter (MGEPA)  Austausch - Modifizierung - der gesamten Fernwärmeübergabestation und der Wärmetauscher in der Heizungsanlage, Erneuerung der Heizkörperventile und Einbau mit Temperaturbegrenzung (BLB NRW, 2007)  Sanierung der abgehängten Raumdecken mit ThermafixMineralfaserplatten über ca. 10000 qm – maßgebliche Heizkosteneinsparungen durch Reduzierung der Raumhöhe (BLB NRW, 2008)  Austausch der gesamten Fensterdichtungen zur Verbesserung der Isolation (BLB NRW, 2009)  Erneuerung der Neubaufassade (Thomasstraße u. Horionplatz) und damit Einbau einer Wärmeschutz- Isolierung nach neuestem Standard (BLB NRW, 2008-2009)  Austausch der vorhandenen, undichten Aluminiumfenster im gesamten Dienstgebäude gegen eine moderne 3-Scheiben-Verglasung (BLB NRW, geplant für 2015)  Regelmäßiger Hinweis im Intranet zum energiesparenden Umgang mit Heizung, Belüftung und Beleuchtung in den Diensträumen