LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/8768 20.05.2015 Datum des Originals: 20.05.2015/Ausgegeben: 26.05.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3309 vom 15. April 2015 des Abgeordneten Robert Stein CDU Drucksache 16/8406 Drohungen, Beleidigungen, Aufrufe zu Straftaten in sozialen Netzwerken: Sind NRWBehörden überhaupt richtig aufgestellt, um im Rahmen der Herausforderungen des digitalen Zeitalters umfassend zu ermitteln? Der Justizminister hat die Kleine Anfrage 3309 mit Schreiben vom 20. Mai 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Inneres und Kommunales und der Ministerin für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In der Antwort zur Kleinen Anfrage 16/8085 schreibt die Landesregierung auf die Frage 3: „Gemäß § 152 Absatz 2 Strafprozessordnung ist die Staatsanwaltschaft… verpflichtet, wegen aller verfolgbaren Straftaten einzuschreiten, sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen. Gemäß § 163 Absatz 1 Strafprozessordnung hat die Polizei Straftaten zu erforschen und allen keinen Aufschub gestattenden Anordnungen zu treffen, um die Verdunkelung der Sache zu verhüten. Das gilt auch für Straftaten in sozialen Netzwerken.“ Die Verpflichtung zur Ermittlung allein macht letzten Endes nur Sinn, wenn die entsprechenden Behörden bzw. ihre Abteilungen personell wie technisch in der Lage sind, entsprechende Ermittlungen aufzunehmen. Völlig unklar bleibt, ob dieser Verpflichtung überhaupt in hinreichendem Maße nachgegangen wird bzw. nachgegangen werden kann. Angesichts der täglich potentiell vorkommenden Strafbarkeiten/Vergehen in den sozialen Netzwerken muss hinterfragt werden, ob die Landesregierung die Weichen für Ermittlungen von Strafbarkeiten/Vergehen in der digitalen Welt überhaupt in verantwortungsvoller Weise gestellt hat. Dies ist gerade daher so wichtig, um dem Gefühl einer Anarchie in den sozialen Netzwerken, bei der sich die schlechteste Moral durchsetzen kann und bei der der Umgang innerhalb der Gesellschaft verroht, entgegenzuwirken. Ein gesellschaftliches Miteinander braucht klare Regeln und Strukturen, die kommuniziert werden müssen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8768 2 Die äußerste Form der „Kommunikation“ in diesem Zusammenhang ist eine Strafermittlung mit entsprechenden Sanktionen, wenn Aufklärung und Stärkung der Medienkompetenz, die zweifelsohne und sicherlich wichtige potentielle sowie präventive Maßnahmen sind, entsprechende Vergehen nicht verhindern helfen. Damit es am Ende dann nicht heißt, dass die Ehrlichen oder die sich an vereinbarte Gesetze und Regeln haltenden Menschen die vermeintlich Dummen sind, muss eine Strafermittlung glaubhaft in Breite möglich sein, wo Prävention versagt oder nicht stattfindet. 1. Verfügen strafermittelnde Behörden in NRW über Abteilungen, die gezielt bei in sozialen Netzwerken (wie facebook, Twitter und Co.) getätigten Aufrufen zu Strafbarkeiten/Vergehen, Drohungen und Beleidigungen ermitteln? 2. Wie viel Personal arbeitet innerhalb dieser Abteilungen zur Ermittlung von in Frage 1 erwähnten potentiellen Strafbarkeiten/Vergehen? Spezielle Dienststellen oder staatsanwaltschaftliche Sonderdezernate für Ermittlungen in sozialen Netzwerken sind nicht eingerichtet. Im polizeilichen Bereich führen Ermittlungen in den angefragten Delikten die Kreispolizeibehörden und das Landeskriminalamt NordrheinWestfalen durch. Solche Ermittlungen setzen zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für ein strafrechtlich relevantes Verhalten voraus. 3. Welches sind die häufigsten Ursachen für Ermittlungen von Strafbarkeiten/Vergehen in sozialen Netzwerken? Die Ursachen für Ermittlungen in sozialen Netzwerken werden nicht statistisch erfasst, daher ist eine Beantwortung in der zur Verfügung stehenden Frist nicht möglich. 4. Wie viele offizielle Ermittlungen bei im Internet getätigten Aufrufen zu Strafbarkeiten/Vergehen, Drohungen und Beleidigungen führen die strafermittelnden Behörden in NRW jährlich (seit 2010) durch? 5. Wie viele dieser Ermittlungen führten seit 2010 (bitte jährliche Auflistung) zum Ermittlungserfolg? Straftaten in sozialen Netzwerken werden in der Polizeilichen Kriminalstatistik und in den Justizstatistiken nicht gesondert erfasst. Nachfolgend werden daher aus der Polizeilichen Kriminalstatistik Bedrohungs- und Beleidigungsdelikte sowie Öffentliche Aufforderungen zu Straftaten aufgeführt, bei denen das Internet als Tatmittel erfasst wurde. Fälle aufgeklärt Aufklärungsquote in % 2010 643 458 71,23 2011 693 461 66,52 2012 2744 1950 71,06 2013 3482 2485 71,37 2014 3855 2806 72,79 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8768 3