LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/8783 27.05.2015 Datum des Originals: 26.05.2015/Ausgegeben: 01.06.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3375 vom 27. April 2015 der Abgeordneten Ina Scharrenbach CDU Drucksache 16/8552 Hat die Landesregierung den Beschluss des Landtages im Zusammenhang mit dem 5. Schulrechtsänderungsgesetz NRW umgesetzt? Die Ministerin für Schule und Weiterbildung hat die Kleine Anfrage 3375 mit Schreiben vom 26. Mai 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister und dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Inhaltlich wird auf die Kleine Anfrage „Schaffung von Ü3-Betreuungsplätzen infolge des geänderten Einschulungsstichtages ohne Finanzausgleich für Kommunen?“ (Antwort der Landesregierung vom 13. Dezember 2012, Drs.-Nr. 16/1703) sowie auf die Kleine Anfrage „Hat die Landesregierung den Beschluss des Landtages im Zusammenhang mit dem 5. Schulrechtsänderungsgesetz NRW umgesetzt?“ (Antwort der Landesregierung vom 22. April 2013, Drs.-Nr. 16/2690) verwiesen. In der Antwort der Landesregierung vom 22. April 2013 heißt es: „Die Landesregierung prüft unter Einbeziehung der Kommunalen Spitzenverbände die Auswirkungen des 5. Schulrechtsänderungsgesetzes. Dafür wurde mit ihnen im November 2012 der Zeitplan verabredet.“ In der Antwort der Landesregierung vom 13. Dezember 2012 heißt es: „Die Landesregierung wird dem Landtag fristgerecht bis zum 31. Dezember 2014 über das Ergebnis der Überprüfung berichten und hierbei auf die in der Kleinen Anfrage gestellten Einzelfragen eingehen.“ Fakt ist: Bis heute liegt der Bericht der Landesregierung an den Landtag nicht vor. Fakt ist: Bis heute wurden die Fragen, die mit der Kleinen Anfrage 679 gestellt wurden, durch die Landesregierung nicht beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8783 2 Bereits mit Schreiben vom 16. Dezember 2013 haben die Kommunalen Spitzenverbände der Landesregierung eine erste Kalkulation zu den Auswirkungen des 5. Schulrechtsänderungsgesetzes NRW vorgelegt. Trotz wiederholter Anschreiben von Seiten der Kommunalen Spitzenverbände soll keine Rückantwort durch die Landesregierung erfolgt sein. Vorbemerkung der Landesregierung Mit Schreiben vom 27. März 2015 hatte die Fraktion der CDU für die Sitzung des Ausschusses für Kommunalpolitik am 24. April 2015 um einen schriftlichen Bericht der Landesregierung zum Thema „Konnexitätsrelevanz von Gesetzen – Vernachlässigt die Landesregierung eigene Verpflichtungen zu Lasten der Kommunen?“ gebeten. Den Bericht der Landesregierung habe ich am 18. April 2015 vorgelegt (Vorlage 16/2854). Darin geht die Landesregierung auf das Verfahren seit der Verabschiedung des 5. Schulrechtsänderungsgesetzes ein. Sie erklärt ihre Absicht, dem Landtag den Bericht zu den Auswirkungen dieses Gesetzes zum Stichtag 31. Dezember 2014 nach der notwendigen Ressortabstimmung dem Landtag zeitnah vorzulegen. 1. Warum hat die Landesregierung dem Landtag bis heute kein Ergebnis der Über- prüfung vorgelegt? Nach dem Stichtag 31. Dezember 2014 waren zunächst der Bericht vorzubereiten und ein Erörterungsgespräch mit den Kommunalen Spitzenverbänden zu führen; dieses fand am 16. April 2015 statt. Derzeit wird unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Erörterungsgesprächs die Ressortabstimmung vorbereitet, ehe das Kabinett über den Bericht entscheiden wird. 2. Warum hat die Landesregierung auf wiederholte Schreiben der Kommunalen Spitzenverbände, zuletzt am 26. Mai 2014 und am 5. März 2015, nicht geantwortet ? Das erste Schreiben wurde am 11. April 2014 beantwortet. Das Schreiben der Kommunalen Spitzenverbände vom 26. Mai 2014 enthielt keine neuen Gesichtspunkte. Ein Schreiben vom 5. März 2015 ist nicht bekannt. Auf das Schreiben vom 17. März 2015 hat die Landesregierung mit der Einladung zum Erörterungsgespräch geantwortet. 3. Was ist das Ergebnis der Kalkulation der Kommunalen Spitzenverbände? In ihrer „ersten Kalkulation“ im Rahmen einer hypothetischen Modellrechnung vom Dezember 2013 haben die Kommunalen Spitzenverbände für drei Referenzkommunen untersucht, welche Kosten entstanden wären, wenn für alle Kinder, die nach dem Einschulungsstichtag 30. September und vor dem 31. Dezember das sechste Lebensjahr vollendet haben, KitaPlätze hätten eingerichtet werden müssen. Landesweit haben sie eine „kommunale Belastung durch das 5. Schulrechtsänderungsgesetz“ in Höhe von 13,55 Mio. Euro angenommen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8783 3 4. Ist die Landesregierung 2015 in der Lage, die mit der Kleinen Anfrage 679 aufgeworfenen Fragestellungen zu beantworten? Die Landesregierung wird sich in ihrem Bericht an den Landtag dazu äußern, welche empirischen Daten zu diesen Fragestellungen zur Verfügung standen und welche Schlussfolgerungen daraus zu ziehen sind. 5. Bis wann wird die Landesregierung den Willen des Landtags umsetzen und über die Kostenfolgeabschätzung und die Konnexitätsrelevanz des 5. Schulrechtsänderungsgesetzes NRW Bericht erstatten? Die Antwort geht es den Vorbemerkungen hervor.