LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/8786 27.05.2015 Datum des Originals: 27.05.2015/Ausgegeben: 01.06.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3353 vom 22. April 2015 des Abgeordneten Dr. Günther Bergmann CDU Drucksache 16/8503 LVR-Klinik mit Forensik Bedburg-Hau – Planungen schnell vorlegen sowie Neubauten und Sanierungen zeitnah beginnen Die Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter hat die Kleine Anfrage 3353 mit Schreiben vom 27. Mai 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die LVR-Klinik Bedburg-Hau samt ihrer Forensik besteht seit mehr als 100 Jahren und kann nicht nur im Kreis Kleve auf eine hohe Akzeptanz in der Bevölkerung und in der Fachwelt gleichermaßen verweisen. 2013 kündigten die Landesregierung und der Klinikträger LVR via Forensik-Beirat die anstehende Erweiterung um ein 69-Betten-Haus an, das ab 2016 die Situation der untergebrachten Patienten und des eingesetzten Personals verbessern sollte. Im Anschluss daran sollten die Gebäude 25 und 28 saniert werden, damit die Patienten in Räumen mit zeitgemäßem Standard betreut werden können und Therapie auf neuestem Stand gesichert bleibt sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aktuellen Therapie- und Sicherheitsgesichtspunkten entsprechend arbeiten können. Dies bestätigte die Landesregierung in der Antwort 16/6625 auf meine KA 16/6379 im August 2014. Nun scheinen ganz neue Pläne seitens der Landesregierung zu bestehen, die in groben Zügen über die Presse (Rheinische Post, Grenzland Post, vom 20.04.2015) in die Öffentlichkeit gelangten und dort zumindest für Überraschung sorgten. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8786 2 1. Wodurch unterscheiden sich die neuen Pläne von jenen aus dem Jahr 2013? Ursprünglich war in der Forensischen Abteilung der LVR-Klinik Bedburg-Hau der Neubau eines solitär stehenden Stationsgebäudes mit 69 gesicherten Plätzen und einem Arbeitstherapiebereich geplant, das von einem gesicherten Zaun umgeben ist. Nach dem gemeinsam mit dem LVR überarbeiteten Konzept soll das geplante neue Stationsgebäude mit einigen angrenzenden Altbauten zu einem gesicherten Bereich mit zentralem Zugang durch eine Pforte zusammengefasst werden. Weitere bestehende und sanierungsbedürftige Pforten im Bestand können dadurch entfallen. Die Errichtung einer für dieses Konzept notwendigen Zaunanlage und eines Pfortengebäudes soll mit der Errichtung des Stationsgebäudes zu einer Maßnahme zusammengefasst werden. Das Stationsgebäude selbst bleibt konzeptionell unverändert. 2. Welche Gründe hat die Landesregierung für die Neuplanungen an der LVR-Klinik Bedburg-Hau? Der LVR hat im September 2014 vorgeschlagen, die Planungen zu erweitern. Gemeinsam wurde inzwischen festgestellt, dass der Bedarf für zusätzliche Zaunanlagen und eine zentrale Pforte besteht. Mit diesen Maßnahmen wird ein neuer gesicherter Bereich für ca. 160 Patientinnen und Patienten geschaffen. Dies führt zu einer weiteren Erhöhung der Sicherheit und zur Optimierung der Betriebsabläufe. Die neue Pforte und der Verzicht auf verschiedene Insellösungen an den einzelnen Häusern ermöglicht eine zeitgemäße Zutrittskontrolle unter Entlastung des Pfortendienstes. 3. Wann werden die (Detail-)Pläne der Öffentlichkeit offiziell vorgestellt? Eine Vorstellung des aktuellen Konzeptes soll im Beirat der Klinik erfolgen, wenn sich die Planungen weiter konkretisiert haben. 4. Wann wird mit der kombinierten Neubau-/Sanierungs-maßnahme bestehend aus Bau des 69-Betten-Stationsgebäudes und des Pfortenhauses sowie der Sanierung der beiden Häuser 25 und 28 begonnen? Die Erweiterung des Planungskonzepts erfordert erneute auch haushaltsrechtliche Abstimmungen und anschließend eine erneute Beauftragung des BLB NRW. Erst nach der Beauftragung können auf Basis der Planungen des BLB NRW belastbare Angaben über einen Baubeginn getroffen werden. Nach ersten Zeitplanungen wird mit einem Baubeginn des Stationsgebäudes frühestens Ende 2016 gerechnet. 5. Wo werden die Patienten der Häuser 25 und 28 während der Realisierungsphase untergebracht sein? Die Häuser 25 und 28 werden während der Realisierungsphase des Neubaus weiterhin belegt werden müssen. Die Sanierungsarbeiten an den Häusern 25 und 28 können voraussichtlich nicht im laufenden Betrieb durchgeführt werden. Aus derzeitiger Sicht wird der Neubau daher während der Sanierung der Häuser 25 und 28 zunächst der Unterbringung der Patientinnen und Patienten aus den zu sanierenden Gebäuden dienen.