LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/8790 28.05.2015 Datum des Originals: 27.05.2015/Ausgegeben: 02.06.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3364 vom 24. April 2015 der Abgeordneten Dietmar Brockes und Holger Ellerbrock FDP Drucksache 16/8522 Verkehrssicherheit nach Haushaltslage in Bedburg-Hau? Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 3364 mit Schreiben vom 27. Mai 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Nach Aussage des Landesbetriebs Straßen.NRW ist der Knoten Uedemer Straße (L 362) / Johann-van-Aken-Ring seit nunmehr acht Jahren als Unfallhäufungsstelle bekannt. Mit diversen kostenneutralen Methoden wurde seitdem versucht der Gefahrensituation Herr zu werden. Doch auch eine 2007 eingerichtete Fahrbahnverengung führte dabei zu keinem Erfolg , sondern verursacht stattdessen lange Staus zu den Hauptverkehrszeiten. Die Anwohner stellen zudem fest, dass auch die Einrichtung einer 50er Zone, die unmittelbar vor der Kreuzung beginnt und hinter der Kreuzung wieder endet, den Verkehr nicht ausreichend reguliert , sondern nur zu einer zusätzlichen Lärmbelästigung durch Abbremsen und Wiederbeschleunigen beigetragen hat. In der Kommunalpolitik und der Bürgerschaft mehrt sich seitdem der Unmut darüber, dass das Sicherheitsrisiko seit Jahren nicht behoben wird und die bisherigen Schritte die Situation nicht verbessern. Folglich fordert man nun endlich bauliche Maßnahmen. Auf eine konkrete Nachfrage von Kommunalpolitikern beim Landesbetrieb Straßen.NRW wurde darauf verwiesen, dass im Falle der Einrichtung einer notwendigen Lichtsignalanlage oder eines Kreisverkehrs die Haushaltslage des Landes entscheidet. Statt also in logischer Konsequenz der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer die höchste Priorität einzuräumen, verweist der Landesbetrieb also auf die von Rot-Grün verschuldete desolate Haushaltslage des Landes NRW. Wenn nach dieser Argumentation die Haushaltssituation über die Verkehrssi- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8790 2 cherheit entscheidet, ist es umso verwunderlich, dass gleichzeitig mehrere Millionen Euro von Landesseite für "Fahrradautobahnen" zur Verfügung gestellt werden sollen. 1. Wie bewertet die Landesregierung den vor Ort entstehenden Eindruck, dass in Bedburg-Hau scheinbar „Verkehrssicherheit nach Haushaltslage“ betrieben wird? Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit an Bundesfern- und Landesstraßen werden grundsätzlich nicht nach Haushaltslage, sondern nach tatsächlicher Erfordernis in enger Abstimmung mit den zu beteiligenden Behörden im dafür erforderlichen Umfang und entsprechend den maßgeblichen straßenverkehrsrechtlichen und straßenbaulichen Regelwerken ausgeführt. Dies gilt auch für den Knotenpunkt L 362 / Johann-van-Aken-Ring in Bedburg -Hau. 2. Wie bewertet die Landesregierung die bisherigen Maßnahmen an der Unfallhäu- fungsstelle Uedemer Straße (L 362) / Johann-van-Aken-Ring? 3. Welche Maßnahmen will die Landesregierung ergreifen, um die Verkehrssicherheit an der betroffenen Kreuzung sicherzustellen? Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 2 und 3 gemeinsam beantwortet: Die Verkehrssituation im Bereich des Knotenpunktes L 362 / Johann-van-Aken-Ring in Bedburg -Hau ist der Straßenbauverwaltung bekannt und wird seit mehreren Jahren durch die örtlich zuständige Unfallkommission des Kreises Kleve überwacht. Als Sofort-Maßnahme wurde im Jahr 2011 das 2-streifige Aufstellen in den nachgeordneten Seitenarmen zugunsten einer 1-streifigen Aufstellung umgestaltet. Zusätzlich wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit im Zuge der bevorrechtigten L 362 im Sommer 2014 von 70 km/h auf 50 km/h abgesenkt. Eine zweifelsfreie Beurteilung des Erfolgs dieser Maßnahmen kann erst nach Ende einer 1- jährigen Erprobungsphase erfolgen. Aus diesem Grunde werden der Unfallkommission des Kreises Kleve repräsentative Ergebnisse im Sommer 2015 vorliegen. Sollte sich dann herausstellen , dass das Unfallgeschehen weiterhin auffällig ist, wird über weitergehende Maßnahmen zu beraten sein, wie z. B. die Errichtung einer Lichtsignalanlage oder den Umbau zu einem Kreisverkehr. In jedem Falle wird jedoch Sorge dafür getragen, dass die Verkehrssicherheit stets gegeben ist und dass im Falle aktueller Erkenntnisse und Ereignisse kurzfristig Abhilfemaßnahmen ergriffen werden. Zudem wird das Geschwindigkeitsniveau regelmäßig durch die Polizei und den Kreis Kleve überwacht. 4. Wie viele weitere notwendige bauliche Maßnahmen zur Verkehrssicherung wer- den von der Landesregierung am Niederrhein aufgrund der Haushaltslage nicht realisiert bzw. zurückgestellt? Siehe Antwort auf Frage 1.