LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/8791 28.05.2015 Datum des Originals: 27.05.2015/Ausgegeben: 02.06.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3382 vom 29. April 2015 der Abgeordneten Ernst-Ulrich Alda und Susanne Schneider FDP Drucksache 16/8568 Plakatwerbung für Initiative „Faire Arbeit – Fairer Wettbewerb“: Wirbt NordrheinWestfalen mit Landesmitteln für die Politik der Bundesarbeitsministerin? Der Minister für Arbeit, Integration und Soziales hat die Kleine Anfrage 3382 mit Schreiben vom 27. Mai 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerpräsidentin und allen übrigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat vor über zwei Jahren die Initiative „Faire Arbeit – Fairer Wettbewerb“ gestartet. Im Rahmen dieser Initiative sollen zum 1. Mai 2015 in allen Kreisen und kreisfreien Städten in NRW für einen Zeitraum von drei Monaten sog. Seitenscheibenplakate in Bussen und Bahnen des öffentlichen Nahverkehrs angebracht werden. Seitenscheibenplakate dienen üblicherweise der Platzierung von Werbung in gut sichtbarer Höhe sowohl für Fahrgäste des jeweiligen Verkehrsmittels als auch für Passanten außerhalb desselben. Die Plakate waren bereits in der 18. Kalenderwoche in Straßenbahnen der Rheinbahn zu sehen. Die Motive der Plakataktion beziehen sich auf die Themen gesetzlicher Mindestlohn, geringfügige Beschäftigung und Arbeitnehmerüberlassung. So sind etwa die Slogans „Mindestlohn. 8,50 € sind gesetzt!“, „Leiharbeit. Gleiche Arbeit, gleicher Lohn?“ und „Minijobs. Minirechte?“ auf den ÖPNV-Bannern zu sehen. Zudem werden auf den Plakaten die Telefonnummer der Hotline "Faire Arbeit" sowie die Internetseite http://www.landderfairenarbeit.nrw.de beworben . Auf der Homepage der Initiative werden neben den genannten Themen auch Werkverträge , Scheinselbstständigkeit und befristete Beschäftigung problematisiert. Zudem wird auf die Unterstützung durch den Europäischen Sozialfonds verwiesen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8791 2 Bereits im Jahre 1977 hat das Bundesverfassungsgericht seine bis heute maßgebende Leitentscheidung zur Öffentlichkeitsarbeit der (dort: Bundes-) Regierung gefällt.1 Das Gericht hat in jener Entscheidung die Kriterien bestimmt, anhand derer eine zulässige Öffentlichkeitsarbeit der Regierung von unzulässiger Wahlkampf- oder Wählerbeeinflussung abzugrenzen ist. Kernaussage war, dass die Öffentlichkeitsarbeit der (Bundes-) Regierung ihrer Funktion nach auf den Bereich ihrer Sachverantwortung gegenüber dem ganzen Volk und Parlament beschränkt sei, so dass sie sich stets der offenen oder versteckten Werbung für einzelne der miteinander konkurrierenden politischen Parteien oder sonstigen an der politischen Meinungsbildung beteiligten Gruppen zu enthalten habe. Diesen Grundsatz hat das BVerfG dahin präzisiert, dass stets und auch außerhalb von Wahlkampfzeiten die föderale Kompetenzaufteilung zwischen dem Bund und den Ländern zu wahren sei. Ebenso wie die Verfassungsorgane der Länder ihre Öffentlichkeitsarbeit auf den Aufgaben- und Kompetenzbereich des jeweiligen Landes zu beschränken hätten, müsse die Bundesregierung – soweit sie nicht zuständig ist – sich jedes Eingriffs in den Länderbereich enthalten. Diesem Grundsatz genügt die beabsichtigte Kampagne der Landesregierung erkennbar nicht. Sie greift deutlich in den Kompetenzbereich des Bundes über. Sämtliche von der Landesregierung beworbenen Themen der Initiative „Faire Arbeit – Fairer Wettbewerb“ entstammen der Materie des Arbeitsrechts, für das der Bund die konkurrierende Gesetzgebungszuständigkeit besitzt. Der Deutsche Bundestag hat 2014 den gesetzlichen Mindestlohn beschlossen, weitere Gesetzesinitiativen zu Arbeitnehmerüberlassung und Werkverträgen sind dem Vernehmen nach in Vorbereitung. Federführend ist dabei das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unter Leitung von Andrea Nahles (SPD). Das BMAS bietet zudem eine Vielzahl von Informationsangeboten zu diesen Themen (u. a. Homepage http://www.der-mindestlohn-gilt.de, Mindestlohn-Hotline, themenbezogene Bürgertelefone, Publikationen). Ein Landesbezug besteht weder mittelbar noch unmittelbar. 1. In insgesamt wie vielen Bussen und Bahnen in Nordrhein-Westfalen werden die Seitenscheibenplakate angebracht (bitte Aufstellung gegliedert nach Verkehrsbetrieben )? In insgesamt 1.055 Fahrzeugen (Busse und Bahnen) von 31 Verkehrsgesellschaften wurden die Seitenscheibenplakate angebracht. Diese Unternehmen sind in der Anlage aufgelistet. 2. In welcher Höhe werden Haushaltsmittel des Landes bzw. Mittel aus dem europä- ischen Sozialfonds für die Plakatwerbeaktion sowie für die Initiative „Faire Arbeit – Fairer Wettbewerb“ insgesamt eingesetzt (bitte gesonderte Angaben)? Für Projektvorhaben, Studien, Veranstaltungen und Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen der Initiative „Faire Arbeit – Fairer Wettbewerb“ wurden bisher Mittel des Landes bzw. des Europäischen Sozialfonds in Höhe von rund 3,1 Millionen Euro bewilligt. Davon entfallen auf die Plakataktion rund 216.000 Euro. 1 BVerfG NJW 1977, 751. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8791 3 3. Wie viele Beschäftigte des Landes bzw. anderer landeseigener oder vom Land geförderter Institutionen betreuen die beworbene Telefon-Hotline sowie die Initiative „Faire Arbeit – Fairer Wettbewerb“ insgesamt (bitte gesonderte Angaben)? Die Betreuung der Initiative „Faire Arbeit – Fairer Wettbewerb“ erfolgt durch Beschäftigte des Landes und der Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung G.I.B. NRW bisher im Umfang von jeweils einer Stelle. Die Betreuung der Telefon-Hotline erfolgt im Rahmen des Service-Angebots der Landesregierung „Nordrhein-Westfalen direkt“. 4. Wie bewertet die Landesregierung die konkrete landespolitische Notwendigkeit einer solchen Werbemaßnahme und damit deren verfassungsrechtliche Zulässigkeit vor dem Hintergrund, dass die Themen der Aktion grundsätzlich der Bundesgesetzgebung unterliegen? Die Aktion, mit Seitenscheibenplakaten auf die Themen und Beratungsangebote der Landesinitiative „Faire Arbeit – Fairer Wettbewerb“ hinzuweisen, ist Teil der verfassungsrechtlich zulässigen und gebotenen Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist Öffentlichkeitsarbeit einer Regierung zulässig, um der Öffentlichkeit innerhalb ihres Aufgabenbereiches ihre Politik sowie Maßnahmen und Vorhaben darzulegen. Der Aufgabenbereich der Landesregierung erstreckt sich nicht nur auf diejenigen Gegenstände , für die das Land die Gesetzgebungskompetenz besitzt. Vielmehr ist es die Aufgabe der Landesregierung, die Lebensbedingungen der Menschen in Nordrhein-Westfalen in allen Bereichen mitzugestalten und die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen zu verbessern. Insbesondere enthält Art. 24 der Landesverfassung Nordrhein-Westfalens das soziale Grundrecht, dass der Lohn der Leistung entsprechen und den angemessenen Lebensbedarf des Arbeitenden und seiner Familie decken muss. Für gleiche Tätigkeit und gleiche Leistung ist gleicher Lohn geschuldet. Diese Staatszielbestimmungen richten den Auftrag auch an die Landesregierung, die vorgegebenen Ziele nach Kräften anzustreben, gegebenenfalls außerhalb der Rechtssetzung durch angemessene Öffentlichkeitsarbeit. Ziel der Initiative „Faire Arbeit – Fairer Wettbewerb“ ist es, die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten in NRW zu verbessern. Um dies zu erreichen, ist die Information der Beschäftigten und der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber über Rechte und Pflichten, faire Arbeitsbedingungen und faire Löhne eine wichtige Aufgabe. Seitenscheibenplakate in Bussen und Bahnen werden in diesem Zusammenhang als eine geeignete Maßnahme angesehen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8791 4 5. Wie sieht die Umsetzung der „Fairen Arbeit“ in der Landes-regierung aus (bitte Angaben zum aktuellen Stand der Zahlen von geringfügig Beschäftigten, befristeten Arbeitsverträgen sowie Beschäftigten im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung in der Staatskanzlei, den Landesministerien und den Landesvertretungen )? Geringfügig Beschäftigte Befristete Ar- beitsverträge Beschäftigte im Rahmen der Arbeitnehmerüber- lassung Anzahl 4 171 12 Anlage MAISNRW Düsseldorf, 11.05.2015 Plakatwerbung für Initiative "Faire Arbeit - Fairer Wettbewerb": Wirbt Nordrhein-Westfalen mit Landesmitteln für die Politik der Bundesarbeitsministerin? Kleine Anfrage 3382 der Abgeordneten Ernst-Ulrich Alda und Susanne Schneider der Fraktion der FDP Drucksache 16/8568 Anlage zu Frage 1: In insgesamt wie vielen Bussen und Bahnen in Nordrhein-Westfalen werden die Seitenscheibenplakate angebracht (bitte Aufstellung gegliedert nach Verkehrsbetrieben)? Liste der beteiligten Verkehrsbetriebe: BBH BahnBus Hochstift GmbH, Paderborn BOGESTRA Bochum-Ge lsenkirchener Straßenbahnen AG, Bochum BRS Busverkehr Ruhr-Sieg GmbH, Lennestadt BVO Busverkehr Ostwestfalen GmbH, Bielefeld BVR Busverkehr Rheinland GmbH, Düsseldorf DB Regio NRW, S-Bahn Rhein-Ruhr, Essen DB Regionalbahn Rheinland, Köln DB Regionalbahn Westfalen, Münster DVG Duisburger Verkehrsgesellschaft AG, Duisburg DWS21 Dortmunder Stadtwerke AG, Dortmund EVAG Essener Verkehrs-AG, Essen Hagener Straßenbahn AG, Hagen Kraftverkehr Wupper-Sieg AG, Leverkusen KVB Köln er Verkehrsbetriebe AG, Köln moBiel GmbH, Bielefeld MVG Mülheimer VerkehrsGesellschaft mbH, Mülheim an der Ruhr NEW mobil und aktiv Mönchengladbach GmbH, Mönchengladbach NIAG Niederrheinische Verkehrsbetriebe AG, Moers Rheinbahn AG, Düsseldorf RVE Regionalverkehr Euregio Maas-Rhein GmbH, Aachen RVK Regionalverkehr Köln GmbH, Köln RVN Regionalverkehr Niederrhein GmbH, Wesel Stadtwerke Aachen / TAETER Aachen GmbH & Co.KG, Aachen Stadtwerke Hamm GmbH, Hamm STOAG Stadtwerke Oberhausen AG, Oberhausen SWK Stadtwerke Krefeld Mobil GmbH, Krefeld SWS Stadtwerke So lingen GmbH, Solingen VS Vestische Straßenbahnen GmbH, Herten WB Westfalen Bus GmbH, Münster WEB Weser-Ems-Busverkehr GmbH, Osnabrück WSW mobil GmbH, Wuppertal