LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/8799 01.06.2015 Datum des Originals: 29.05.2015/Ausgegeben: 05.06.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3370 vom 23. April 2015 des Abgeordneten Daniel Sieveke CDU Drucksache 16/8533 Sachstand zu geplanten Lärmschutzmaßnahmen B 64 Tegetfeld und Südstraße Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 3370 mit Schreiben vom 29. Mai 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet . Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Bereits seit Jahren beschweren sich Anlieger des Wohngebietes Tegetfeld und der Südstraße (Delbrück) über unverhältnismäßig hohe Lärmbelästigungen durch die anliegende Bundesstraße 64. Über die Errichtung einer Lärmschutzwand wird zwar bereits seit mehreren Monaten beraten, eine Durchführung der Maßnahme ist jedoch nicht in Sicht. Laut einem Schreiben des Landesbetriebes Straßenbau Nordrhein-Westfalen vom 11.09.2014 wird mit der Genehmigung der Unterlagen für die Bereiche Tegetfeld und Südstraße innerhalb der ersten Jahreshälfte 2015 gerechnet. Teilergebnisse sollten bereits zum Jahresanfang vorliegen . Sowohl in der Stadtverwaltung als auch in der Bevölkerung herrscht große Verunsicherung , da es seit September des vergangenen Jahres keinen neuen Sachstand zur genannten Baumaßnahme gegeben hat. Vorbemerkung der Landesregierung Die B 64 im angesprochenen Bereich ist eine bestehende Straße in der Baulast des Bundes. Lärmschutz an bestehenden Straßen (Lärmsanierung) richtet sich nach bundeseinheitlich festgelegten Kriterien und ist nicht im Bundesimmissionsschutzgesetz geregelt. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung des Staates auf der Grundlage haushaltsrechtlicher Regelungen . LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8799 2 1. Wie lautet der aktuelle Planungsstand zu den geplanten Lärmschutzmaßnahmen Tegetfeld und Südstraße an der B 64? Die lärmtechnische Untersuchung für den Bereich Tegetfeld und Südstraße hat ergeben, dass aktive Lärmschutzmaßnahmen nach den Kriterien der Lärmsanierung möglich sind. Derzeit laufen hierfür die Ausführungsplanungen. 2. Gibt es eine festgeschriebene Höchstdauer für die Umsetzung von Lärmschutz- maßnahmen bei einer derartig starken Belastung der Anlieger, wie im vorliegenden Fall? Nein, auch, da es sich um eine freiwillige Leistung des Bundes handelt. 3. Wie lange dauert die Umsetzung von derartigen Baumaßnahmen im Durch- schnitt? (bitte aufschlüsseln nach Regierungsbezirken) Die Umsetzung von Straßenbaumaßnahmen ist u.a. abhängig von den jeweils unterschiedlichen , häufig stark differierenden örtlichen Randbedingungen. Aus diesem Grund lässt sich keine sinnvolle Angabe bezüglich der durchschnittlichen Dauer derartiger Baumaßnahmen ableiten. 4. Wann ist nach Einschätzung der zuständigen Stellen der Baubeginn der Lärm- schutzmaßnahmen an der B 64 in den Bereichen Tegetfeld und Südstraße vorgesehen ? 5. Wann ist nach Einschätzung der zuständigen Stellen die Fertigstellung der Lärm- schutzmaßnahmen an der B 64 in den Bereichen Tegetfeld und Südstraße vorgesehen ? Sobald die Bauvorbereitungen abgeschlossen sind, ist eine belastbare Aussage bezüglich eines Baubeginns und eine Aussicht auf einen Fertigstellungstermin möglich. Nach derzeitiger Einschätzung rechnet der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen mit einem Baubeginn in 2016.