LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/8800 01.06.2015 Datum des Originals: 29.05.2015/Ausgegeben: 05.06.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3377 vom 28. April 2015 des Abgeordneten Kai Abruszat FDP Drucksache 16/8554 Tragfähigkeit des Brückenbauwerkes an der L 557 – was sagt die Landesregierung? Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 3377 mit Schreiben vom 29. Mai 2015 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Landesstraße L 557 kreuzt in der Gemeinde Rödinghausen mit einer Brücke die Bahnlinie Bünde/Bassum. Das Brückenbauwerk ist mit Schäden behaftet. Der Landesbetrieb Straßen soll nach den dem Fragesteller zur Verfügung gestellten Informationen geäußert haben, mit einer Sanierung des Brückenbauwerkes sei frühestens in drei Jahren zu rechnen. Die sofortige Tonnagebeschränkung auf ein zulässiges Gesamtgewicht von 2,8 Tonnen sei unbedingt erforderlich. Deshalb seien Umleitungsstrecken auszuweisen. Betroffen hiervon ist neben der Gemeinde Rödinghausen im Kreis Herford auch die Stadt Preußisch Oldendorf im Kreis Minden-Lübbecke. Zum einen ist eine Einschränkung dieser Hauptverbindungsachse für einen Zeitraum von mindestens drei Jahren ein Standort- und Wettbewerbsnachteil für Handel, Industrie und Gewerbe. Darüber hinaus wirkt sich die Einschränkung dieser Nutzung auch aus touristischer Sicht negativ aus. Die Stadt Preußisch Oldendorf verfügt über drei Kurorte und hat eine sehr hohe touristische Bedeutung, welches sich an den Übernachtungszahlen ablesen lässt, die von rund 150.000 Gästeübernachtungen pro Jahr ausgehen. Vorbemerkung der Landesregierung Die Brücke über die DB im Zuge der L 557 bei Bünde wurde im Jahr 1965 für Brückenklasse 60 nach DIN 1072 gebaut. Bei der letzten Brückenprüfung nach DIN 1076 wurden massive LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8800 2 Schäden festgestellt, die eine Nachrechnung des Bauwerkes erforderlich machten. Die Nachrechnung der Brücke wurde am 23.03.2015 abgeschlossen. Dabei wurde festgestellt, dass Schub- und Torsionstragfähigkeit der Brücke aufgrund fehlender Bewehrung stark beeinträchtigt sind. Aufgrund dieser Tragfähigkeitsdefizite musste das Bauwerk für Kraftfahrzeuge größer 2,8 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht gesperrt werden. Bei einer weiteren Nutzung der Brücke durch den LKW-Verkehr wäre die Standsicherheit des Bauwerkes beeinträchtigt . Die Brücke ist kurzfristig zu erneuern. 1. Welche Bedeutung misst die Landesregierung dem in Rede stehenden Brücken- bauwerk im Bereich der L 557 für den örtlichen und regionalen Verkehr, insbesondere auf dem Gebiet der Stadt Preußisch Oldendorf, bei? Die L 557 hat eine hohe Verkehrsbedeutung. Der betroffene Streckenabschnitt verbindet den nordwestlichen Teil des Regierungsbezirkes Detmold mit der A 30. Die Verkehrsprognosen für das Jahr 2025 gehen von 15.700 Kraftfahrzeugen pro Tag, davon 952 Schwerverkehrsfahrzeuge (LKW), auf diesem Abschnitt der L 557 aus. 2. Welche Instandsetzungskosten sind für eine Brückensanierung zu veranschla- gen? Eine dauerhafte Sanierung der Brücke ist nicht möglich, daher ist ein Ersatzneubau vorgesehen . Die Kosten hierfür werden auf ca. 1.500.000 € (netto) geschätzt. 3. Welcher Zeitraum wird für eine Sanierung des Brückenbauwerkes genau benö- tigt? Die Planungen für den Ersatzneubau laufen. Der Bauauftrag soll noch 2015 erteilt werden, die Fertigstellung wird bis Mitte 2017 erwartet. 4. Aus welchem Gesichtspunkt heraus rechtfertigt die Landesregierung die vom Landesbetrieb Straßen.NRW geäußerte Absicht, frühestens in drei Jahren mit den Sanierungsarbeiten zu beginnen? Der Landesbetrieb Straßenbau NRW hat nicht die Absicht, frühestens in drei Jahren mit den Arbeiten zu beginnen. Die Verwaltungsspitzen der betroffenen Kreise und Gemeinden wurden am 04.05.2015 im Rahmen einer Informationsveranstaltung durch den Landesbetrieb Straßenbau über die Situation und den Zeitplan für die Planung und Baudurchführung informiert. 5. Unter welchen Voraussetzungen könnte ein frühzeitigerer Beginn der Sanie- rungsarbeiten am Brückenbauwerk erfolgen? Siehe Antwort zu Fragen 3 und 4.