LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/8802 01.06.2015 Datum des Originals: 29.05.2015/Ausgegeben: 05.06.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3378 vom 28. April 2015 der Abgeordneten Kai Abruszat und Yvonne Gebauer FDP Drucksache 16/8555 Sprachförderung für eine bessere Integration durch u.a. kommunal getragene Volkshochschulen – was sagt die Landesregierung? Die Ministerin für Schule und Weiterbildung hat die Kleine Anfrage 3378 mit Schreiben vom 29. Mai 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister und dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Sprachförderung für neu eingewanderte Erwachsene und Jugendliche ist ein entscheidender Schlüssel für eine gelungene Integration. Den örtlichen Volkshochschulen als anerkannte Einrichtungen der Weiterbildung kommt in diesem Zusammenhang eine besondere Bedeutung zu. Gerade diese haben seit vielen Jahren Erfahrungen bei dieser wichtigen pädagogischen Herausforderung und sind nicht selten auch zertifizierte Träger von Integrationskursen . Der Landtag hat die Mittel zur Weiterbildungsförderung bekanntlich erhöht. Die Volkshochschulen konnten bis zum 10.04.2015 Anträge stellen, an dem Förderprogramm für die zusätzlichen Kurse zur Sprachförderung neu eingewanderter Erwachsener und Jugendlicher ab 16 Jahren teilzunehmen. Nach den Fragestellern zur Verfügung stehenden Informationen haben von 139 Volkshochschulen in NRW 102 einen Förderantrag gestellt. 62 Maßnahmen wurden bewilligt, 40 Maßnahmen abgelehnt. Dieses führt bei vielen kommunalen Weiterbildungseinrichtungen, zum Beispiel bei der Volkshochschule Lübbecker Land, zu großem Unmut. Zugleich stellt sich die Frage, ob und inwieweit eine gerechte und regionale Verteilung der Fördergelder überhaupt sichergestellt ist. Vorbemerkung der Landesregierung LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8802 2 Der Landtag hat die Mittel für Volkshochschulen und andere nach dem Weiterbildungsgesetz (WbG) anerkannte Einrichtungen im Rahmen der Haushaltsberatungen 2015 um rund 0,5 Mio. € aufgestockt. Davon entfallen rund 240.000 € auf Volkshochschulen und 260.000 € auf WbG-Einrichtungen in anderer Trägerschaft. Diese zusätzlichen Mittel sind vorgesehen für Projektförderung für zusätzliche Kurse zur Sprachförderung für neu zugewanderte Erwachsene und Jugendliche ab 16 Jahren. Von den 132 Volkshochschulen haben sich 103 Volkshochschulen beteiligt. Im Fördermerkblatt wurden die Antragsteller darauf hingewiesen, dass zusätzliche Mittel nur begrenzt zur Verfügung stehen. 1. Nach welchen Kriterien wurden die vorliegenden Förderanträge bewilligt? Die Bewilligung erfolgte im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel in der Reihenfolge des Eingangs der (förderfähigen) Anträge. 2. Wie stellt sich die Bewilligung der Förderanträge landesweit genau dar (bitte möglichst kommunalscharf vorlegen)? Nach Mitteilung der Bezirksregierung Düsseldorf konnten die folgenden Anträge von Volkshochschulen und nach dem Weiterbildungsgesetz anerkannten Einrichtungen bewilligt werden : Volkshochschulen genehmigte Anträge Sitz in Summe 1 Volkshochschule Duisburg Duisburg 3.950,00 € 2 Volkshochschulzweckverband KamenBönen Kamen 3.950,00 € 3 Volkshochschule Oelde-Ennigerloh Oelde 3.950,00 € 4 Volkshochschule Herne Herne 3.950,00 € 5 Volkshochschule HöxterMarienmünster Höxter 2.844,00 € 6 Volkshochschule Menden-Hemer-Balve Menden 3.950,00 € 7 Volkshochschule Ravensberg Halle 3.950,00 € 8 Volkshochschule Oberhausen Oberhausen 3.950,00 € 9 Volkshochschule Beckum-Wadersloh Beckum 3.950,00 € 10 Volkshochschule Hilden-Haan Hilden 3.950,00 € 11 Volkshochschule Gummersbach Gummersbach 3.950,00 € 12 Volkshochschule Gladbeck Gladbeck 3.792,00 € 13 Volkshochschule Mönchengladbach Mönchengladbach 3.950,00 € 14 Volkshochschule Brilon-MarsbergOlsberg Brilon 3.950,00 € 15 Volkshochschule Alpen-RheinbergSonsbeck -Xanten Rheinberg 3.476,00 € 16 Volkshochschule Lippe-West Lage 3.950,00 € 17 Volkshochschule der Stadt Erkrath Erkrath 3.910,50 € 18 Volkshochschule Herten Herten 3.950,00 € 19 Volkshochschule Dortmund Dortmund 3.950,00 € LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8802 3 20 Volkshochschule Emsdetten / Greven / Saerbeck Greven 3.950,00 € 21 Volkshochschule Hattingen Hattingen 3.950,00 € 22 Volkshochschule Wesel, Hamminkeln, Schermbeck Wesel 3.950,00 € 23 Volkshochschule Köln Köln 3.950,00 € 24 Volkshochschule Ennepe-Ruhr-Süd Gevelsberg 3.950,00 € 25 Volkshochschule Ahlen Ahlen 3.950,00 € 26 Volkshochschule Eschweiler Eschweiler 3.950,00 € 27 Volkshochschule Löhne Löhne 3.950,00 € 28 Volkshochschule Lengerich Westfalen Lengerich 3.950,00 € 29 Volkshochschule Warendorf Warendorf 3.950,00 € 30 Volkshochschule Remscheid Remscheid 3.950,00 € 31 Volkshochschule Troisdorf und Niederkassel Troisdorf 3.950,00 € 32 Volkshochschul-Zweckverband Dinslaken -Voerde-Hünxe Dinslaken 3.950,00 € 33 Volkshochschule Mülheim an der Ruhr Mülheim 3.950,00 € 34 Volkshochschule Langenfeld Langenfeld 3.199,50 € 35 Volkshochschule Krefeld/ NeukirchenVluyn Krefeld 3.950,00 € 36 Volkshochschule Ratingen Ratingen 3.950,00 € 37 Volkshochschule Minden / Bad Oeynhausen Bad Oeynhausen 3.950,00 € 38 Volkshochschule Lippstadt-AnröchteErwitte -Rüthen-Warstein Lippstadt 3.950,00 € 39 Volkshochschule Siebengebirge Königswinter 3.950,00 € 40 Volkshochschule Jülich Jülich 3.950,00 € 41 Volkshochschule Gütersloh Gütersloh 3.950,00 € 42 Volkshochschule Bocholt-RhedeIsselburg Bocholt 3.792,00 € 43 Volkshochschule Büren, Delbrück, Geseke , Hövelhof, Salzkotten, Bad Wünnenberg Salzkotten 2.765,00 € 44 Volkshochschule des Kreises Olpe Olpe 2.844,00 € 45 Volkshochschule Essen Essen 3.950,00 € 46 Volkshochschule Rhein-Erft Brühl 3.950,00 € 47 Volkshochschule Erftstadt Erftstadt 3.950,00 € 48 Volkshochschule Lippe-Ost SchiederSchwalenberg 3.950,00 € 49 Volkshochschule Iserlohn Iserlohn 3.950,00 € 50 Kreisvolkshochschule Viersen Viersen 3.950,00 € 51 Volkshochschule Unna Unna 3.160,00 € 52 Volkshochschule Recklinghausen Recklinghausen 3.160,00 € 53 Volkshochschule Detmold-Lemgo Detmold 3.950,00 € 54 Bergische Volkshochschule Solingen 3.950,00 € 55 Volkshochschule Nordkreis Aachen Alsdorf 3.950,00 € 56 Volkshochschule Bornheim / Alfter Bornheim 3.950,00 € 57 Volkshochschule Ibbenbüren Ibbenbüren 3.950,00 € 58 Volkshochschule Mettmann-Wülfrath Mettmann 3.950,00 € 59 Volkshochschule Münster Münster 3.634,00 € LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8802 4 60 Volkshochschule Oer-Erkenschwick Oer-Erkenschwick 3.476,00 € 61 Volkshochschule Castrop-Rauxel Castrop-Rauxel 3.950,00 € 62 Volkshochschule Marl Marl 3.950,00 € Gesamt 237.553,00 € Einrichtungen in anderer Trägerschaft genehmigte Anträge Sitz in Summe 1 Bildungswerk für Friedensarbeit Bonn 3.950,00 € 2 Bildungswerk Multi Kulti Lünen 3.950,00 € 3 AWO Weiterbildungswerk Bielefeld Bielefeld 3.950,00 € 4 IN VIA Bildungswerk im Erzbistum Paderborn e.V. Paderborn 3.318,00 € 5 ASG Bildungsforum Düsseldorf 3.950,00 € 6 Ev. Erwachsenenbildungswerk Westfalen und Lippe e.V. Dortmund 3.950,00 € 7 Ev. Familienbildungsstätte der Diakonie Wuppertal Wuppertal 3.555,00 € 8 Ev. Familienbildung Düren Düren 3.950,00 € 9 iK interKultur Bonn 3.950,00 € 10 Stadtteil-Schule Dortmund e.V. Dortmund 3.950,00 € 11 Willy-Könen-Bildungswerk Grevenbroich 3.950,00 € 12 Jekami Bildungsforum Iserlohn 3.950,00 € 13 WeiterbildungsInstitut Ruhr (WIR) Dortmund 3.950,00 € 14 Haus der Familie Münster Münster 3.950,00 € 15 Arbeit Wohnen Bildung e.V. (awb e.V.) Bad Salzuflen 3.950,00 € 16 PariVital Erwachsenenbildung Lübbecke 3.950,00 € 17 AWO Bezirk Westliches Westfalen e.V. Dortmund 3.950,00 € 18 Ev. Erwachsenen- und Familienbildungswerk Nordrhein Aachen 3.950,00 € 19 Bildungswerk Pro Integration Bochum 3.950,00 € 20 Ev. Erwachsenenbildungswerk Nordrhein e.V. Düsseldorf 3.634,00 € 21 Grend Bildungswerk Essen 3.792,00 € 22 Kolping Bildungswerk Paderborn Soest 3.950,00 € 23 Interkulturelles Bildungswerk Friedenshaus (IBF) Bielefeld 3.950,00 € 24 Evangelisches Familienbildungswerk (Ratingen) Ratingen 3.950,00 € 25 AWO Familienbildungswerk (Düsseldorf ) Düsseldorf 3.950,00 € 26 Familienbildungsstätte "Haus der Familie " Bonn 3.950,00 € 27 Institut für Friedenserziehung (IFF) Bielefeld 3.950,00 € 28 Bildungswerk der RUHRWERKSTATT Oberhausen 3.950,00 € 29 Familienbildungsstätte "Zurück in die Zukunft" Köln 3.950,00 € 30 Bildungswerk der Erzdiözese Köln Köln 3.950,00 € 31 Katholische Familienbildungsstätte (Wuppertal) Wuppertal 3.792,00 € LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8802 5 32 Katholisches Bildungsforum Wesel Wesel 3.950,00 € 33 Ev. Familienbildungswerk Moers Moers 3.950,00 € 34 DRK Familienbildungswerk Kreisverband Rhein-Sieg e.V. Siegburg 3.950,00 € 35 AWO Familienbildungszentrum für Bildung und Lernen Schwerte 3.950,00 € 36 AWO Familienbildung (Bottrop) Bottrop 3.950,00 € 37 Droste-Haus Verl 3.950,00 € 38 efa-Ev. Familienbildung in Düsseldorf Düsseldorf 3.871,00 € 39 Kath. Familienbildungsstätte Ratingen Ratingen 3.950,00 € 40 Bürgerinitiative Rund um St. Josef e.V. Krefeld 3.950,00 € 41 Marie Juchacz-Bildungswerk der AWO Bergheim 3.950,00 € 42 AWO Familienbildungsstätte (Duisburg) Duisburg 3.950,00 € 43 Kolping Bildungswerk (Essen) Essen 3.357,50 € 44 Akademie Klausenhof Hamminkeln 3.950,00 € 45 AWO Familienbildungsstätte " Haus der Familie" (Bergheim) Bergheim 3.950,00 € 46 DRK Familienbildung (Bergisch Gladbach ) Bergisch Gladbach 3.950,00 € 47 familienforum edith stein Neuss 3.950,00 € 48 Kath. Familienbildungsstätte "Haus der Familie" (Wipperfürth) Wipperfürth 3.950,00 € 49 Ev. Familienbildungswerk Westfalen und Lippe e.V. Münster 3.950,00 € 50 Bildungszentrum Velbert Velbert 3.950,00 € 51 Ev. Familienbildungsstätte (Köln) Köln 3.950,00 € 52 Kath. Familienbildungsstätte (Duisburg) Duisburg 3.160,00 € 53 Kath. Familienbildungsstätte Mülheim Mülheim 3.950,00 € 54 Kath. Familienbildungsstätte Oberhausen Oberhausen 3.950,00 € 55 Familienbildungsstätte Lüdenscheid Lüdenscheid 3.476,00 € 56 Leben in Vielfalt Köln 3.950,00 € 57 Bildungsstätte Einschlingen Bielefeld 3.555,00 € 58 Weiterbildungswerk für Informationsverarbeitung NRW Gladbeck 3.950,00 € 59 Helene - Weber - Haus Stolberg 3.950,00 € 60 Muslimisches Frauenbildungswerk Köln Köln 3.950,00 € 61 Muslimisches Familienbildungswerk Köln Köln 3.950,00 € 62 KEFB Paderborn Paderborn 3.950,00 € 63 Lotte-Lemke-Familienbildungsstätte Wesel 3.950,00 € Gesamt 244.860,50 € Die Mittel für die Volkshochschulen und die Einrichtungen in anderer Trägerschaft sind gegenseitig deckungsfähig. Aus den Restmitteln von rd. 17. 586 EUR konnten fünf weitere (förderfähige ) Anträge der Volkshochschulen (in der Reihenfolge des Antragseingangs) bewilligt werden. Sie verteilen sich auf die folgenden Volkshochschulen: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8802 6 Euregio VHS Gronau: 2.765,00 € Anton-Heinen-VHS Heinsberg: 3.713, 00 € VHS Zweckverband Witten/ Wetter: 3.713, 00 € VHS Arnsberg-Sundern: 3.713, 00 € VHS Moers: 3.674, 00 € Die Anträge der Volkshochschulen Heinsberg, VHS Zweckverband Witten/Wetter, VHS Arnsberg-Sundern wurden in Abstimmung mit den Einrichtungen um fünf bzw. der VHS Moers um sieben Unterrichtsstunden gekürzt, um das verfügbare Mittelvolumen nicht zu überschreiten . 3. Beabsichtigt die Landesregierung wegen der allseits anerkannten Bedeutung der Integration durch kompetente Sprachförderung die jetzt abgelehnten Maßnahmen nachträglich, gegebenenfalls aus anderen Haushaltsmitteln des Landes, doch noch zu fördern? Nein. Bei dem o.g. Förderprogramm handelt es sich um ein freiwilliges zusätzliches Angebot der Landesregierung. 4. Angesichts weiter steigender Flüchtlingszahlen: Welche Planungen verfolgt die Landesregierung im Hinblick auf die Förderung von Sprachkursen in den kommenden Monaten konkret? Generell sieht die Landesregierung primär den Bund in der Pflicht, ein adäquates Angebot zur Erstintegration von neu Zuwandernden bereit zu stellen. Flüchtlinge im laufenden Asylverfahren und Geduldete haben bislang keinen Zugang zu den bundesgeförderten Integrationskursen (bestehend aus einem Sprach- und einem Orientierungskurs ). Die Öffnung der Integrationskurse auch für diese Menschen gesetzlich zu verankern, war Teil von Beschlüssen verschiedener Integrationsministerkonferenzen (zuletzt am 25./26. März 2015 in Kiel). Zudem wurde bereits mit einer von NRW unterstützten Bundesratsinitiative Ende 2013 die Zulassung von Flüchtlingen im laufenden Asylverfahren und Geduldeten gefordert. Der hierzu ergangene BR-Beschluss (BR-Drucksache 756/13) befindet sich auf Bundesebene in der Prüfung. Auch in dem Gesetzgebungsverfahren zur Neuregelung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung hat die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme gegenüber den Ländern ihre Prüfabsicht hinsichtlich der Teilnahme von Asylbewerbern und Geduldeten an Integrationskursen bekräftigt. Das Ergebnis der Prüfung der Bundesregierung bleibt abzuwarten . Außerdem stehen generell bundesgeförderte berufsbezogene ESF-BAMF-Kurse zur Verfügung , an denen Asylbewerber und Flüchtlinge unter bestimmten Voraussetzungen teilnehmen können.