LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/8805 01.06.2015 Datum des Originals: 29.05.2015/Ausgegeben: 05.06.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3387 vom 4. Mai 2015 des Abgeordneten Dirk Wedel FDP Drucksache 16/8589 Doch kein Neubau für das Justizzentrum in Köln? Der Justizminister hat die Kleine Anfrage 3387 mit Schreiben vom 29. Mai 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In der 24. Sitzung des Rechtsausschusses vom 12.02.2014 gab Justizminister Kutschaty die Absicht bekannt, in Köln ein neues Justizgebäude zu errichten. Die bisherige Unterbringung sei nicht zufriedenstellend. Nach Kalkulationen des BLB könne eine Sanierung mit den nötigen Brandschutzmaßnahmen nicht im laufenden Betrieb durchgeführt werden und erreiche zudem einen Kostenrahmen, angesichts dessen ein Neubau wirtschaftlicher sei. Aus diesem Grund schlügen Finanzminister und er die Errichtung eines Neubaus vor. Der Stadt Köln seien zwei aus Landessicht geeignete Standorte vorgeschlagen worden mit der Bitte, möglichst kurzfristig eine Standortentscheidung herbeizuführen (APr 16/468, Seite 35). Am 16.04.2015 berichtete die Kölnische Rundschau, der BLB überprüfe nun auch, einen Teilneubau und eine Sanierung am bestehenden Standort durchzuführen. Der flache Trakt mit den Gerichtssälen solle gegebenenfalls abgerissen und Ersatzbauten an gleicher Stelle errichtet werden. Das Hochhaus solle dann Stück für Stück saniert werden. Eine Entscheidung werde frühestens Ende des Jahres getroffen. Offenbar hätten Kostengründe zu dieser Überlegung geführt. Laut Kölner Stadt-Anzeiger vom 22.12.2013 hält der Präsident des Amtsgerichts Köln eine Sanierung des Hochhauses an der Luxemburger Straße bei laufendem Betrieb für unrealistisch . Aufgrund der Bauweise seien beispielsweise Bohrarbeiten im Erdgeschoss bis in die oberen Stockwerke zu hören, sage ein Experte. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8805 2 1. Weshalb wird nunmehr eine Sanierung des Hochhauses im Betrieb in Erwägung gezogen, obwohl nach bisherigen Kalkulationen des BLB eine Sanierung mit den nötigen Brandschutzmaßnahmen nicht im laufenden Betrieb durchgeführt werden kann und zudem einen Kostenrahmen erreichen, angesichts dessen ein Neubau wirtschaftlicher ist? Der BLB NRW ist zu keinem Zeitpunkt davon ausgegangen, dass es nicht möglich ist, die Sanierung sowie die notwendigen Brandschutzmaßnahmen im laufenden Betrieb durchzuführen . Er hat jedoch stets darauf hingewiesen, dass dies mit erheblichen Beeinträchtigungen des Betriebs verbunden wäre. Die für den Weiterbetrieb des Gebäudes unabdingbaren Brandschutzmaßnahmen werden aktuell bei laufendem Betrieb vom BLB NRW im Rahmen seiner Eigentümerverpflichtung durchgeführt. Darüber hinaus untersucht der BLB NRW nach wie vor gemeinsam mit der Justizverwaltung alle in Betracht kommenden Umsetzungsvarianten, die in der Gesamtabwägung aus funktionaler Sicht der Gerichte und der Staatsanwaltschaft, aus logistischer und technischer Sicht des Baustellenbetriebs, aus planungsrechtlicher Sicht und aus wirtschaftlicher Sicht geeignet sind. Hierzu gehört grundsätzlich auch die Sanierung (oder Teilsanierung) des Gebäudebestandes als eine der in Betracht kommenden Varianten. Aus heutiger Sicht wird die Prüfung mindestens noch bis zum Jahresende dauern. 2. Welche Einschränkungen des Betriebs der im Justizzentrum Köln untergebrach- ten Gerichte sind für den Fall des Teilneubaus und einer Sanierung des Hochhauses im laufenden Betrieb zu erwarten? 3. Welche Belastungen kommen auf die im Hochhaus an der Luxemburger Straße untergebrachten Mitarbeiter im Falle einer Sanierung des Hochhauses im laufenden Betrieb zu? Im Fall eines Teilneubaus und einer Sanierung des Hochhauses ist zu erwarten, dass der Betrieb der im Justizzentrum Köln untergebrachten Behörden insbesondere durch notwendige Bauabschnittsbildung eingeschränkt werden könnte. Ein Freizug der einzelnen Bauabschnitte und die damit verbundenen Umzüge sowie eine möglicherweise erforderliche Verteilung der Nutzer auf mehrere Gebäude oder Dienststellen werden - je nach Ausprägung - zusätzlichen organisatorischen und logistischen Aufwand im Geschäfts- und Publikumsbetrieb der betroffenen Behörden mit sich bringen. Daneben ist mit den üblichen Begleiterscheinungen des Bauens - wie Staub- und Lärmbelästigungen - zu rechnen. Der Umfang der konkreten Einschränkungen und Belastungen kann zum heutigen Zeitpunkt nicht beschrieben werden, weil er abhängig von der jeweiligen Umsetzungsvariante unterschiedlich zu bewerten ist. 4. Inwieweit teilt die Landesregierung die Auffassung des Präsidenten des Amtsge- richts Köln, dass eine Sanierung des Hochhauses an der Luxemburger Straße bei laufendem Betrieb unrealistisch ist? Baumaßnahmen in Gebäudebereichen mit laufendem Geschäfts- und Publikumsbetrieb sind keine Option. Im Übrigen ist es Aufgabe der weiteren Planung, im Rahmen der laufenden Alternativenprüfung (siehe Antwort zu Frage 1) Varianten mit möglichst geringen Einschränkungen und Belastungen zu erarbeiten. Angestrebt wird eine Lösung, die auch unter Berücksichtigung der genannten Gesichtspunkte für die Stadt Köln, die betroffenen Behörden und ihre Mitarbeiter und das rechtssuchende Publikum gleichermaßen akzeptabel ist. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8805 3 5. Welche Alternativen eines Neubaus wurden bisher mit jeweils welchem Ergebnis geprüft? Es wurde ergebnisoffen nach einem geeigneten Standort für den Neubau eines Justizzentrums in Köln gesucht. Dabei wurden das dem bestehenden Justizzentrum unmittelbar benachbarte Grundstück an der Hans-Carl-Nipperdey-Straße sowie ein landeseigenes Grundstück in Köln-Beyenthal (ehemaliges „Domgärten“-Gelände) als gleichermaßen bestgeeignet identifiziert. Nachdem dieses Ergebnis der Stadt Köln vorgestellt wurde und diese sich für einen Neubau an der Hans-Carl-Nipperdey-Straße ausgesprochen hat, werden die verbliebenen Varianten zurzeit unter den oben (Antwort zu Fragen 1 und 4) genannten Gesichtspunkten weiter untersucht.