LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/8807 01.06.2015 Datum des Originals: 29.05.2015/Ausgegeben: 05.06.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3415 vom 7. Mai 2015 der Abgeordneten Ina Scharrenbach und André Kuper CDU Drucksache 16/8625 Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds in Nordrhein-Westfalen Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 3415 mit Schreiben vom 29. Mai 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister und dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Mit der Auflage des Programms „Solidarität und Steuerung der Migrationsströme (SOLID)“ fördert die Europäische Union (EU) seit 2008 Maßnahmen im Bereich Flüchtlingshilfe, Integration und Rückkehrförderung in allen Mitgliedstaaten. Dieses Förderprogramm hat die EU ab 2014 durch den „Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF)“ abgelöst. Der Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) der EU ist für die Förderperiode 2014 bis 2020 mit einem Gesamtbudget von 3,1 Milliarden Euro ausgestattet. 85 Prozent der Mittel des AMIF fließen über die nationalen Programme in den Mitgliedstaaten. Am 25. März 2015 gab die Europäische Kommission bekannt, dass sie das nationale Programm für Deutschland in Höhe von 221 Millionen Euro für die Zeit bis 2020 genehmigt hat. 15 Prozent der Mittel des AMIF werden von der Kommission direkt verwaltet und stehen für Unionsmaßnahmen und Soforthilfen für die Mitgliedstaaten zur Verfügung. Mit den Mitteln des AMIF soll das europäische Asylsystem gestärkt und weiter entwickelt werden. Die nationalen Programme können die Erhöhung der Aufnahmekapazitäten, die Verbesserung der Qualität der Asylverfahren , die Integration der Migranten auf lokaler und regionaler Ebene sowie die Gewährleistung der Nachhaltigkeit von Rückkehrprogrammen unterstützen. Die Verwaltung des deutschen Programms des AMIF obliegt dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Das nationale Programm hat drei Schwerpunktbereiche: Flüchtlinge , Integration und Rückkehr. Darüber hinaus werden transnationale Projekte gefördert. Pro- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8807 2 jekte können beim BAMF eingereicht werden. Der Kofinanzierungsanteil der beträgt i. d. R. 75 Prozent der Gesamtkosten. Begünstigte können sowohl staatliche Behörden auf Bundesund Landesebene, Kommunen als auch Nicht-Regierungsorganisationen sein. 1. In welche Höhe haben jeweils die nordrhein-westfälischen Kommunen im Jahr 2014 Fördermittel aus dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds der EU erhalten ? 2. Für welche Projekte haben nordrhein-westfälische Kommunen jeweils konkret Förderungen aus dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds erhalten? 3. Welche Projekte von staatlichen Behörden des Landes Nordrhein-Westfalen wurden jeweils durch den europäischen Fonds im Jahr 2014 finanziert? 4. Welche Projekte von Nicht-Regierungsorganisationen wurden jeweils durch die europäischen Fonds im Jahr 2014 finanziert? 5. Welche konkreten Projekte wurden vom Land Nordrhein-Westfalen kofinanziert? Der Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) der EU umfasst den Förderzeitraum 2014 bis 2020. Auf Grund des noch nicht genehmigten Nationalen Programms für Deutschland konnten im Jahr 2014 keine Fördermittel aus dem AMIF ausgeschüttet werden. Mit Beschluss vom 19.03.2015 hat die Europäische Kommission das Nationale Programm für Deutschland genehmigt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ist nunmehr in der Lage, die bereits in der Bearbeitung befindlichen vorliegenden Projektanträge zu bescheiden . Die Bescheidung ist laut Erkenntnis der Landesregierung bisher noch nicht erfolgt und für das zweite Quartal 2015 vorgesehen.