LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/8819 02.06.2015 Datum des Originals: 02.06.2015/Ausgegeben: 08.06.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3416 vom7. Mai 2015 des Abgeordneten Bernd Krückel CDU Drucksache 16/8626 Versorgungsfonds des Landes Nordrhein-Westfalen Der Finanzminister hat die Kleine Anfrage 3416 mit Schreiben vom 2. Juni 2015 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Aufgrund eines fraktionsübergreifenden Konsenses im nordrhein-westfälischen Landtag ist zum 01.01.2006 das Sondervermögen „Versorgungsfonds des Landes Nordrhein-Westfalen“ eingerichtet worden. Der Versorgungsfonds hat Ende 2013 einen Bestand von 2 Milliarden Euro. Die Anlage des Vermögens erfolgt nach den Anlagerichtlinien für die Versorgungsrücklage nach § 14a BBesG und den Versorgungsfonds des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Verwaltung der Anlagen für den Versorgungsfonds wird überwiegend durch die Deutsche Bundesbank vorgenommen . Die dem Sondervermögen zufließenden Mittel einschließlich deren Erträge sind zu marktüblichen Konditionen anzulegen in Schuldverschreibungen oder Anleihen des Landes Nordrhein-Westfalen, anderer Bundesländer, des Bundes oder von Staaten, die an der Dritten Stufe der Europäischen Währungsunion teilnehmen. Sie können auch in Pfandbriefen und Kommunalobligationen oder in Spezialfonds angelegt werden. 1. Ist es zutreffend, dass die Anlagen für den Versorgungsfonds überwiegend durch die Deutsche Bundesbank verwaltet werden? Ja. Das Land Nordrhein-Westfalen wird wie der Großteil der anderen Bundesländer und der Bund bei der Verwaltung des Sondervermögens von der Bundesbank unterstützt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8819 2 2. Wie wird das Vermögen konkret angelegt? (Bitte um möglichst detaillierte Darstellung .) Zum 31. Dezember 2014 setzte sich das Vermögen des Sondervermögens „Versorgungsfonds des Landes Nordrhein-Westfalen“ folgendermaßen zusammen: Gattung Betrag (in Mio. EUR) Schuldscheindarlehen des Landes Nordrhein-Westfalen 214,4 Staatsanleihen (EU) 515,4 Anleihen von Bundesländern1) 82,3 Gedeckte Schuldverschreibungen 1.383,8 Börsengehandelte Indexfonds 519,3 Summe 2.715,2 1) Am 31. Dezember 2014 nur NRW-Anleihen. 3. Wie hoch ist der Anteil von Anlagen in Anleihen des Landes am gesamten Ver- mögensbestand des Versorgungsfonds? Der Anteil der Anleihen des Landes am Gesamtvermögen des Sondervermögens „Versorgungsfonds des Landes Nordrhein-Westfalen“ betrug am 31. Dezember 2014 rund 11 Prozent . 4. Welcher Haupt- und Titelgruppe werden die Zuführungen an den Versorgungs- fonds im Haushaltsplan zugeordnet? Die Zuführungen an das Sondervermögen „Versorgungsfonds des Landes NordrheinWestfalen “ erfolgen bei einem Titel der Hauptgruppe 9 (Besondere Finanzierungsausgaben). Die Zuführungsbeträge werden etatisiert im Einzelplan der allgemeinen Finanzverwaltung bei Kapitel 20 020 Titel 919 10.