LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/8820 02.06.2015 Datum des Originals: 02.06.2015/Ausgegeben: 08.06.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3419 vom 8. Mai 2015 des Abgeordneten Gregor Golland CDU Drucksache 16/8633 Nutzung von Pfefferspray bei Einsätzen der Polizei in Nordrhein-Westfalen Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 3419 mit Schreiben vom 2. Juni 2015 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Nach Medienberichten verzichten immer mehr Polizeibeamte in Nordrhein-Westfalen auf den Einsatz von Pfefferspray. Hintergrund: Es wirkt nicht, etwa bei alkoholisierten oder unter Drogeneinfluss stehenden Angreifern, es ist abgelaufen oder führt dazu, dass sich die Beamten versehentlich selbst damit verletzen (Express, 07. Mai 2015, S. 20). Ein von der Presse befragter Kommissar gibt an, er greife im Ernstfall lieber zur Waffe als zum Spray. Kartuschen , deren Mindesthaltbarkeitsdatum abgelaufen ist – und das dann nutzlos ist, da sich der Wirkstoff im unteren Bereich der Dose absetzt – könnten zwar ausgetauscht werden, aber nur, wenn sie gerade vorrätig seien. Dem widerspricht ein Düsseldorfer Polizeisprecher: In allen Inspektionen gebe es Ersatzkartuschen. Der genannte Zeitungsartikel berichtet von mehreren Fällen, in denen Pfefferspray eingesetzt wurde, aber nicht wirkte, so dass Schusswaffen zum Einsatz kamen. Auch von Polizisten , die sich versehentlich selbst einsprühten, ist die Rede. Dies sind laut LZPD allerdings Einzelfälle, die zahlenmäßig nicht erfasst werden. Eine flächendeckende Kritik am Pfefferspray sei nicht bekannt. Der frühere Landesvorsitzende der GdP in Bayern, Harald Schneider, fordert, statt Pfefferspray Gel-Spray zu verwenden, wie es der Ordnungs- und Servicedienst (OSD) des Düsseldorfer Ordnungsamtes nutzt. Dieses Spray sei zwar teurer, aber führe nicht so schnell zu Selbstverletzungen. Der Wirkstoff verteilt sich durch die veränderte Konsistenz nicht in der Luft. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8820 2 1. Stehen allen Einsatzkräften der Polizei in NRW ausreichend Ersatzkartuschen mit Pfefferspray zur Verfügung? (Bitte für jede KPB Mannstärke/ständige Besetzung und vorgeschriebene Anzahl der Ersatzkartuschen auflisten.) Bei allen Einsatzkräften der Polizei NRW erfolgt die Ausstattung mit Reizstoffsprühgeräten (RSG) u.a. als persönliche Ausstattung. Ersatzkartuschen stehen den Polizeibehörden bedarfsgerecht zur Verfügung. Es gibt keine Vorgaben, welche Anzahl der Ersatzkartuschen bei den Polizeibehörden vorgehalten werden müssen. 2. Wie beurteilt die Landesregierung das Risiko der Selbstverletzung von Polizei- beamten durch den Einsatz von Pfefferspray? Zu Selbstbeeinträchtigungen beim Einsatz von Pfefferspray kann es durch den Einsatz des RSG bei starkem Gegenwind oder plötzlichen Windböen sowie durch Kontakt mit einem zuvor besprühten Kleidungsstück des Betroffenen oder eigener Bekleidung kommen. In der Regel kommt es dabei ausschließlich zu Augenreizungen, die durch intensives Ausspülen behandelt werden können. Augenspüllösungen stehen den Einsatzkräften zur Verfügung. 3. Hält die Landesregierung Pfefferspray grundsätzlich für ein geeignetes Distanz- mittel im Einsatz, auch gegen Angreifer, die unter Alkohol- und / oder Drogeneinfluss stehen? Nach bisherigen Erfahrungen hat sich das RSG als Distanzmittel im Einsatz bewährt. Es ist jedoch immer, wie bei dem Einsatz anderer Einsatzmittel auch, zu beachten, dass durch die Wirkung von Alkohol oder anderen Drogen, bzw. bei Personen in einem akuten emotionalen Erregungszustand eine verstärkte Schmerzunempfindlichkeit (Wirkungsresistenz) auftreten kann und dadurch die Reaktion des Besprühten zeitlich verzögert oder gar nicht eintreten kann. Deshalb können auch nach Einsatz des RSG weitere Angriffe nicht völlig ausgeschlossen werden. 4. Warum nutzt die Polizei in NRW kein Gel-Spray (Pfeffer-Gel), wie es beispiels- weise der Düsseldorfer Ordnungsdienst verwendet? Das bei der Polizei verwendete Pfefferspray entspricht den Technischen Richtlinien (TR) „Reizstoffsprühgeräte“ des Polizeitechnischen Instituts der Deutschen Hochschule der Polizei . Hier sind u. a. Anforderungen an Reichweite und Sprühbild in einem Temperaturbereich zwischen -20°C bis +50°C definiert. Da die Viskosität des Pfeffer-Gels und somit das Sprühverhalten sehr temperaturabhängig ist, können die in den TR gestellten Anforderungen nicht erreicht werden. Die Verwendung von Pfeffer-Gel bei der Polizei NRW ist deshalb zu Gunsten einer gleichbleibenden Qualität innerhalb des genannten Temperaturbereichs aus technischen Gründen nicht möglich. 5. Wie beurteilt die Landesregierung den Einsatz von Pfeffer-Gel anstelle von Pfef- ferspray? - siehe Antwort zu Frage 4-