LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/8849 05.06.2015 Datum des Originals: 05.06.2015/Ausgegeben: 10.06.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3425 vom 12. Mai 2015 der Abgeordneten Petra Vogt CDU Drucksache 16/8667 Ungenutzte Budgets für die Fortbildung von Lehrkräften Die Ministerin für Schule und Weiterbildung hat die Kleine Anfrage 3425 mit Schreiben 5. Juni 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet . Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Ab 2014 hat das Schulministerium das Verfahren für die Zuweisung der Fortbildungsmittel für Schulen geändert. Nicht verausgabte Mittel werden zum Stichtag 01.04. eines jeden Jahres auf die neuen Zuweisungen angerechnet. Für das Jahr 2014 ergab sich aufgrund dieser neuen Zuwendungspraxis eine Ersparnis von 3.573.979 € laut Auskunft des Schulministeriums dem Landesrechnungshof gegenüber. Die Festlegung der Pauschalbeträge pro Lehrkraft bei 45 € und des Mindestbetrages pro Schule bei 800 € hält das Schulministerium „ausbildungsfachlich für ausreichend – auch zur Gewinnung von externen Referenten“. Vorbemerkung der Landesregierung Das Angebot der staatlichen Lehrerfortbildung deckt die Fortbildungsschwerpunkte der Schulen umfassend ab. Über das staatliche Angebot hinaus gibt es ein breites Fortbildungsangebot durch eine Vielfalt anderer Anbieter. Um Schulen die Inanspruchnahme dieser Angebote zu ermöglichen, steht ihnen seit 2004 ein Fortbildungsbudget zur Verfügung. Der Landesrechnungshof hatte 2012 kritisiert, dass bei der Zuweisung der Fortbildungsbudgets noch verfügbare Budgetmittel aus den Vorjahren unberücksichtigt gelassen wurden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8849 2 Eine Stichprobe des staatlichen Rechnungsprüfungsamts Düsseldorf hatte ergeben, dass die den Schulen bereitgestellten Fortbildungsbudgets in erheblichem Umfang nicht in Anspruch genommen worden waren. Deshalb wurde im Haushaltsjahr 2014 die Praxis für die Zuweisung der Fortbildungsbudgets geändert. Die Schulen können zukünftig das Fortbildungsbudget eines Jahres ansparen, ins Folgejahr übertragen und bis zum Ende des Folgejahres verwenden, ohne dass die Zuweisung im Folgejahr eingeschränkt wird: Bei der Berechnung der jährlichen Fortbildungsbudgets bleiben Restmittel in Höhe der im vorangegangenen Haushaltsjahr zugewiesenen Mittel , mindestens jedoch 1.600 Euro, unberücksichtigt. Dabei ist der Kontostand bei FBON (Fortbildungsbudget Online) zum Stichtag 1. April eines jeden Jahres maßgeblich. 1. Für welche Zwecke wurden die Ersparnisse im Jahr 2014 verwandt? Die durch die neue Zuweisungspraxis im Haushaltsjahr 2014 entstandene Ersparnis ist für die Verstärkung von Maßnahmen der staatlichen Lehrerfortbildung außerhalb der Fortbildungsbudgets verwendet worden, insbesondere für Maßnahmen, die die Schwerpunkte der notwendigen Schulentwicklungen in besonderer Weise abdecken (z.B. Kompetenzorientierung , Inklusion, digitaler Wandel), für Schulleitungsfortbildung und für Fortbildungen des Personals der Schulaufsicht. 2. Wie erklärt sich die Landesregierung die nicht verausgabten Mittel angesichts des Wunsches vieler Lehrerinnen und Lehrer nach Fortbildungen im Bereich Inklusion ? Das Fortbildungsprogramm „Schulen auf dem Weg zur Inklusion“ ist Teil der staatlichen Lehrerfortbildung und muss somit von den Schulen nicht aus den Fortbildungsbudgets bezahlt werden. 3. Welche Ersparnisse haben sich für das Jahr 2015 ergeben? Aufgrund der neuen Zuweisungspraxis hat sich für das Haushaltsjahr 2015 eine Ersparnis bei den Fortbildungsbudgets der Schulen in Höhe von 3.131.448 Euro ergeben. 4. Was bedeutet die Beschreibung „ausbildungsfachlich für ausreichend“ bei der Bedarfsermittlung für die Festlegung der Pauschalbeträge für Fortbildungen? Die korrekte Beschreibung lautet „fortbildungsfachlich für ausreichend“ [Bericht des MSW an den Landesrechnungshof vom 02.07.2014 Az. 110-3.17.02-102304(110)]. 2005 betrug das Mindestbudget für kleine Schulen 350 €; größere Schulen haben pauschal 28 € pro Lehrkraft erhalten. Diese Beträge sind schrittweise erhöht worden (auf 800 € Mindestbudget , 45 € pro Lehrkraft) und waren ausreichend, um passende Fortbildungen anderer Anbieter in Anspruch nehmen zu können. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass Schulen vor allem die kostenfreien Angebote der staatlichen Lehrerfortbildung in Anspruch nehmen, weil diese die Schwerpunkte der notwendigen Schulentwicklungen in besonderer Weise abdecken (z.B. Kompetenzorientierung, Inklusion, digitaler Wandel). Wenn Schulen deshalb das ihnen bereitgestellte Fortbildungsbudget nicht vollständig in Anspruch nehmen, ermöglicht die neue Zuweisungspraxis die Anpassung an den individuellen Bedarf. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8849 3 5. Welche Qualitätsstandards legt das Schulministerium für die Fortbildung von Lehrerinnen und Lehrern zugrunde? Die staatliche Lehrerfortbildung in Nordrhein-Westfalen soll einen wesentlichen Beitrag zur Einlösung des übergeordneten Ziels unseres Schulsystems der optimalen Förderung der Lern-, Leistungs- und Persönlichkeitsentwicklung aller Schülerinnen und Schüler des Landes leisten. Dabei orientiert sie sich grundsätzlich an den Erfordernissen des Schulgesetzes und am Referenzrahmen Schulqualität NRW. Innerhalb dieses Rahmens sind die internen Evaluationen der eigenverantwortlichen Schulen , die Rückmeldungen der Qualitätsanalyse und die darauf aufbauenden Zielvereinbarungen zwischen Schulaufsicht und Schule Indikatoren für die konkreten Fortbildungsbedarfe der Einzelschulen. Institutionell wird die Fortbildung in NRW in der Hauptsache von den Kompetenzteams vor Ort getragen. Ihre Steuerung, Rahmensetzung, Qualifizierung und Beratung erfolgt durch die zuständigen Bezirksregierungen. In der neuen Qualitäts- und Unterstützungsagentur - Landesinstitut für Schule wird zur Unterstützung der Bezirksregierungen ein Projekt „Orientierungsrahmen Fortbildung und Fortbildungsberichterstattung , Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung in der Lehrerfortbildung “ eingerichtet. Alle nicht-staatlichen Anbieter müssen sich vor der Veröffentlichung der Angebote in der Suchmaschine Lehrerfortbildung NRW bei der Regis-trierung zur Einhaltung der Richtlinien und Lehrpläne sowie der aktuellen Gesetze, Erlasse und Verordnungen des Landes NRW verpflichten.