LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/8850 05.06.2015 Datum des Originals: 05.06.2015/Ausgegeben: 10.06.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3409 vom 7. Mai 2015 des Abgeordneten Dietmar Brockes FDP Drucksache 16/8618 Bergbaubedingte Verlegung des Rapphofs Mühlenbach – wie ernst nimmt die Landesregierung das Verursacherprinzip? Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 3409 mit Schreiben vom 5. Juni 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister und dem Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der Bergbau hat im Ruhrgebiet tiefe Spuren hinterlassen. Aufgrund des untertägigen Steinkohlebergbaus hat sich in vielen Gebieten Boden durch den Kohleabbau gesenkt, so dass die Erdoberfläche heute unter dem natürlichen Grundwasserspiegel liegt. Diese Senkungsgebiete haben häufig eine Tiefe von mehreren Metern und liegen im Ruhrgebiet flächendeckend vor. Die Absenkung der Geländeoberflächen hat auch Auswirkungen auf oberirdische Fließgewässer. Um den Abfluss der oberirdischen Gewässer sicherzustellen, sind umfangreiche Gewässerbewirtschaftungsmaßnahmen erforderlich. Nach dem Verursacherprinzip müsste die Finanzierung dieser Maßnahmen verursachergerecht von den früheren und jetzigen Bergbautreibenden geleistet werden. Die rot-grüne Landesregierung hat jedoch angekündigt , dass sie zusätzlich auch die Kommunen und damit letztlich die betroffenen Anwohner zur Finanzierung dieser Maßnahmen heranziehen wolle. Wie die Dorstener Zeitung berichtete, plant der Lippeverband derzeit die Verlegung des Rapphofs Mühlenbach auf einer Länge von gut zwei Kilometern. Insbesondere aufgrund von Bergsenkungen genüge die Deichanlage zwischen Altendorf und der Marler Straße (B225) in der Feldmark nicht mehr den Hochwasserschutz-Maßgaben. Laut Zeitungsbericht habe der Lippeverband für die Maßnahme drei Varianten geprüft, die Gesamtkosten sollen sich auf 20 Millionen Euro belaufen, die von der RAG AG übernommen werden sollen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8850 2 1. Stimmt es, dass die Kosten der Deichverlegungsmaßnahme in Höhe von voraussichtlich 20 Millionen Euro vollständig von der RAG AG übernommen werden? Es handelt sich um eine Maßnahme des Lippeverbandes. Die Verteilung der Kosten der Maßnahmen des Lippeverbandes erfolgt auf der Grundlage des Lippeverbandsgesetzes in Verbindung mit den dazugehörigen Veranlagungsgrundsätzen. Danach werden die Kosten zwischen den Genossen verursachungsgerecht aufgeteilt. Die RAG AG wird als Genossin des Lippeverbandes daher zur Zahlung für Maßnahmen herangezogen soweit diese Maßnahmen aufgrund von ihr zu verantwortender bergbaubedingter Einwirkungen erforderlich sind. 2. Falls unerwartete Mehrkosten auftreten, werden diese auch vollständig von der RAG AG übernommen? Die Regelungen zu Frage 1 gelten auch für unerwartet anfallende Mehrkosten. Im Übrigen sind die Vertragsverhandlungen zwischen Lippeverband und RAG derzeit noch nicht abgeschlossen , so dass die Fragen nach Übernahme bzw. Verteilung möglicher nicht von der RAG zu vertretender Zusatzkosten z. B. für ökologische Verbesserungsmaßnahmen derzeit nicht beantwortet werden können. 3. Falls die RAG AG die Kosten nicht vollständig übernehmen wird, wie lautet der zugrundeliegende Verteilerschlüssel für die Finanzierung der Maßnahme? Siehe Antwort zu Frage 2. 4. Auf welcher rechtlichen Grundlage findet die Kostenverteilung statt, falls die RAG AG die anstehenden Kosten nicht vollständig übernehmen wird? Siehe Antwort zu Frage 1.