LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/8852 05.06.2015 Datum des Originals: 05.06.2015/Ausgegeben: 10.06.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3399 vom 30. April 2015 des Abgeordneten Gregor Golland CDU Drucksache 16/8602 Maßnahmen gegen den Kfz-Aufbruch oder Diebstahl von fest eingebauten Navigationsgeräten und Airbags Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 3399 mit Schreiben vom 5. Juni 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk und dem Justizminister beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In Nordrhein-Westfalen entstand allein im letzten Jahr (2014) bei Diebstählen von Navigationsgeräten und Airbags sowie durch Kfz-Aufbruch ein volkswirtschaftlicher Schaden von mindestens 40 Millionen Euro. Das dreiste und brutale Vorgehen von i.d.R. organisierten Banden verunsichert und erschreckt die Bürger. Zugleich ist die Landesregierung gefragt, geeignete Maßnahmen gegen das anwachsende Phänomen in die Wege zu leiten. Es braucht effektivere Strategien zur Bekämpfung dieses Kriminalitätsfeldes. 1. Erachtet die Landesregierung eine dezentrale Bearbeitung dieser Delikte, die KPB und Bundesland übergreifend verübt wer-den, für sachgerecht? Soweit Erkenntnisse für eine organisierte Begehungsweise von Diebstählen aus Kraftfahrzeugen vorliegen, erfolgt eine Bearbeitung durch Kriminalhauptstellen bzw. das Landeskriminalamt (LKA). Das gilt grundsätzlich entsprechend auch für Straftatenserien über Ländergrenzen hinweg. Unabhängig hiervon obliegt die Entscheidung zur zentralen oder dezentralen Bearbeitung von Diebstählen aus Kraftfahrzeugen den Kreispolizeibehörden (KPB). Bei überregionalen LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8852 2 Straftatenserien stimmen die KPB eine Bearbeitungszuständigkeit ab bzw. setzen dazu gemeinsame Ermittlungsgruppen ein. Die im Polizeiorganisationsgesetz NRW sowie der Kriminalhauptstellenverordnung getroffenen Regelungen zu Zuständigkeiten von KPB und dem LKA erachtet die Landesregierung als sachgerecht und ausreichend. 2. Gibt es und wenn ja, welche, Initiativen auf die Fahrzeug-/Navigationshersteller zuzugehen, um zu erreichen, dass die Sicherheitsstandards erhöht werden (erschwertes Ausbauen der Geräte/Unbrauchbarmachung nach Entwendung, pp.)? Fahrzeug- und Gerätehersteller nehmen die Nutzung von Navigations- und Kommunikationsgeräten vermehrt in den so genannten „Komponentenschutz“ auf. So wird zum Beispiel der Betrieb von Geräten an weitere im Fahrzeug installierte Systemkomponenten geknüpft (Haupt-, Rechnereinheit und Display) und es werden funktionale Abhängigkeiten unterschiedlicher Geräte technisch vorgegeben (z. B. Zusammenführung von Funktionen von Autoradio , Navigations-, Fahrerassistenzsystem, Fernsprecheinrichtung). 3. Gibt es und wenn ja, welche, Initiativen, um der starken Verbreitung von gestoh- lenen fest eingebauten Navigationsgeräten/Airbags über Internetplattformen wirkungsvoll zu begegnen? Die regelmäßig stattfindende bundesweite Expertentagung „Kraftfahrzeugsachwertdelikte“ hat im Jahr 2014 Handlungsempfehlungen zur „Auswertung von Verkaufsplattformen im Internet nach entwendeten Gegenständen (Kfz-Teilen)“ erarbeitet. Durch gezielte Auswertungen von Verkaufsplattformen im Internet sollen entwendete Fahrzeugteile, so auch Navigationsgeräte und Airbags, durch polizeiliche Experten identifiziert werden. Recherchen dazu konzentrieren sich derzeit auf die am häufigsten durch Straftaten betroffenen Automarken. Die Auswertungen erfolgen nach einer Abstimmung auf Bund-Länder-Ebene durch Dienststellen der Länder Bayern, Baden-Württemberg und Niedersachsen. Etwaige Ermittlungsansätze übermitteln diese Dienststellen an die zuständigen Landeskriminalämter. 4. Gibt es Initiativen, beim BKA ein bundesweites Lagebild für Delikte der geschil- derten Art zu initiieren (um die bundesweite Dimension zu erheben und daraus Bekämpfungsstrategien pp. zu entwickeln)? Das Bundeskriminalamt (BKA) veröffentlicht jährlich ein Bundeslagebild „KFZ-Kriminalität“. Darin erfolgen auch allgemeine Ausführungen zum Diebstahl von Fahrzeugteilen/KFZZubehör . Soweit in Nordrhein-Westfalen geführte Ermittlungsverfahren und daraus gewonnene Erkenntnisse von länderübergreifender oder internationaler Bedeutung sind, wird das BKA hierüber vom LKA im Rahmen des „Kriminalpolizeilichen Meldedienstes“ informiert. 5. Erachten Sie die Polizeidichte in NRW zur Nachtzeit (Tatzeiten liegen ausschließ- lich nachts) für ausreichend, um die, einen Millionenschaden verursachenden Straftaten, in geeigneter Form verhindern/bekämpfen zu können? Die KPB analysieren und bewerten in eigener Verantwortung die örtliche Sicherheitslage und steuern danach ihre Personalressourcen. Sie berücksichtigen hierbei insbesondere behördenstrategische Schwerpunktsetzungen und aktuelle sicherheitsrelevante Aspekte. Ent- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8852 3 scheidungen der Behördenleitungen folgen zielgerichtet und dauerhaft der Intention, die Sicherheit aller Menschen in ihren Polizeibezirken zu gewährleisten.