LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/8855 05.06.2015 Datum des Originals: 03.06.2015/Ausgegeben: 10.06.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3418 vom 7. Mai 2015 des Abgeordneten Gregor Golland CDU Drucksache 16/8628 Beauftragung einer Fremdfirma mit Angelegenheiten des LAFP und Zwangsversetzung eines Diensthundeführers Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 3418 mit Schreiben vom 3. Juni 2015 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im Diensthundewesen in Nordrhein-Westfalen rumort es weiterhin. Bereits in den Kleinen Anfragen 3032 (Drucksachen 16/7748 und 16/7912) sowie 3152 (Drucksachen 16/7973 und 16/8269) habe ich die Hintergründe einer Konfliktsituation in der Hundeausbildung bei der Polizei NRW erfragt. Dem LAFP sowie dem Ministerium für Inneres und Kommunales (MIK) wurde vorgeworfen, einen Hundeausbilder diskreditiert zu haben, indem man Vorwürfe gegen ihn an die Medien gegeben hat. Ich habe in dem Zusammenhang zahlreiche Informationen über angebliche Vorgänge im LAFP, dem MIK und in anderen Institutionen der Polizei erhalten und die Anschuldigungen hinterfragt. Die Vorwürfe wurden jedoch vom Innenminister zurückgewiesen. Nun haben mich neue Informationen erreicht. Das LAFP soll seit Beginn des Konfliktes mit der PR-Agentur Fasse und Bieger (Hamburg) zusammenarbeiten, spezialisiert auf Krisenmanagement /Krisenkommunikation. Die Geschäftsführerin, Frau C.F., soll im Rahmen ihrer Tätigkeit für das LAFP die Versetzung des beschuldigten Beamten A.P. forciert haben – mit Aussagen, die vor Zeugen fielen – und für das offensive Vorgehen in der Presse verantwortlich sein. Weiterhin soll Frau F. die neuen Ausbildungsrichtlinien der Diensthundeausbildung der Polizei NRW im Auftrag des LAFP entwickelt haben. Inoffiziell räumte das LAFP zumindest ein, mit der Formulierung der Richtlinien eine Fremdfirma beauftragt zu haben. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8855 2 Ganz aktuell berichten Medien außerdem, dass bei der Hundestaffel der KPB Köln ein offensichtlich unbequemer Beamter aus dem Dienst entfernt und „gegen seinen Willen in den normalen Streifendienst umgesetzt wurde“ (Kölner Stadt-Anzeiger, 07. Mai 2015, S. 25). Der langjährige Hundeführer soll vor vier Jahren eine anzügliche Bemerkung gegenüber einer Kollegin gemacht haben. Erst im Zuge der Ermittlungen gegen weitere Hundeführer der Staffel kam der Vorfall wieder ans Licht und soll mit ein Grund der Versetzung sein. Von seinen Kollegen wird der Hundeführer als jemand bezeichnet, „der mit seiner Meinung nicht hinter dem Berg hält“. Vorbemerkung der Landesregierung Das Diensthundewesen der NRW-Polizei genießt eine hervorragende nationale und internationale Reputation. Einheitliche und tierschutz-gerechte Ausbildungsgrundsätze sorgen landesweit für qualifizierte Diensthunde. Standards orientieren sich an aktuellen kynologischen Erkenntnissen und Einsatzerfahrungen. Die seit langem geltenden Richtlinien werden fortlaufend überprüft und - soweit erforderlich - angepasst. Ein Bedarf für die Entwicklung neuer Richtlinien für die Ausbildung der Diensthunde bestand nicht. Im Rahmen der Dialogveranstaltungen zwischen den Kreispolizeibehörden und dem LAFP NRW fand vor dem Hintergrund der aktuellen Ereignisse im Bereich des Diensthundewesens im LAFP NRW-Bildungszentrum “Erich Klausener“ in Schloß Holte-Stukenbrock am 16.12.2014 eine Veranstaltung mit Trainern im Diensthundewesen statt. Zeitgleich wurden zahlreiche Medienvertreter in einer Pressekonferenz über die Ausbildung und den Leistungsstand der Diensthunde der Polizei NRW informiert. Sowohl zur Information der Medienvertreter als auch der Trainer wurden die bekannten Grundsätze der Ausbildung von Diensthunden bei der Polizei NRW zusammengefasst (s. Anlage). Diese mit „Ausbildungsphilosophie im Diensthundewesen der Polizei NRW“ überschriebene Darstellung wurde vom LAFP NRW erstellt. Externe Stellen wurden weder damit beauftragt, noch haben solche daran mitgewirkt . Das Diensthundewesen der Polizei NRW drohte Ende 2014 infolge von schweren, nicht sofort widerlegbaren Vorwürfen landesweit empfindlich beschädigt und öffentlich in Misskredit gebracht zu werden. Frau F. hat deshalb das LAFP NRW, beginnend ab dem 27.11.2014, mehrfach bei der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit beraten. Frau F. hat seit einigen Jahren als Kommunikationsfachfrau und Dozentin für Kommunikationsaufgaben an der Fortbildungsakademie Mont Cenis in Herne/NRW einen Rahmenvertrag für Seminare und Inhouse-Veranstaltungen der öffentlichen Verwaltung. 1. Welche Fremdfirma wurde vom LAFP mit der Formulierung der neuen Ausbil- dungsrichtlinien der Diensthundeausbildung der Polizei NRW beauftragt? (Bitte Zeitraum und Beschreibung der beauftragten Tätigkeit angeben.) Eine Ausbildungsrichtlinie wurde durch das LAFP NRW nicht beauftragt. Im Übrigen siehe Vorbemerkungen. 2. Wurde die Formulierung der neuen Ausbildungsrichtlinien der Diensthundeaus- bildung mit der Leitung des LAFP sowie mit dem Innenministerium abgestimmt? Siehe Antwort zu Frage 1. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8855 3 3. Inwieweit war/ist Frau C.F., Geschäftsführerin der Firma Fasse und Bieger (Hamburg ), für das LAFP tätig? Frau F. hat das LAFP NRW im Rahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit beraten. Im Übrigen siehe Vorbemerkungen. 4. Wenn Frau C.F. für das LAFP tätig war/ist: Stimmt es, dass sie im Rahmen ihrer Tätigkeit forderte, den Beamten A.P. als so genanntes „Bauernopfer“ aus dem Diensthundewesen zu entfernen und entsprechende Presseveröffentlichungen forcierte? Nein. 5. Vor etwa zwei Monaten wurde ein Diensthundeführer der Hundestaffel der KPB Köln gegen seinen Willen versetzt. Was beabsichtigt die Landesregierung dagegen zu unternehmen, dass politisch unbequeme Beamte mit vorgeschobenen Argumenten aus dem Diensthundewesen entfernt werden? Die vorgenommenen dienstrechtlichen Maßnahmen wurden nicht mit vorgeschobenen Argumenten durchgeführt.