LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/8856 08.06.2015 Datum des Originals: 05.06.2015/Ausgegeben: 11.06.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3392 vom 4. Mai 2015 des Abgeordneten Christof Rasche FDP Drucksache 16/8594 Förderung von Bürgerradwegen im Jahr 2015 Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 3392 mit Schreiben vom 5. Juni 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Das Modellprojekt „Bürgerradwege“ wurde 2005 unter der damaligen schwarz-gelben Landesregierung ins Leben gerufen und erfreut sich seitdem großer Beliebtheit. Das Besondere an Bürgerradwegen: Sie entstehen durch bürgerschaftliches Engagement vor Ort und mit Beteiligung lokaler Bauunternehmen schnell, unbürokratisch und in Kooperation mit den beteiligten Kreisen, Kommunen sowie dem Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen. Am 19. April 2015 erklärte das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, dass in diesem Jahr 20 neue Bügerradwege mit Landesmitteln in Höhe von 1,9 Millionen Euro unterstützt werden. 1. Konkret welche Anträge für Bürgerradwege wurden für das Jahr 2015 gestellt? (Bitte unter Angabe des genauen Straßenabschnittes, der Streckenlänge und dem beantragen Fördervolumen)? Es gibt kein formales Antragsverfahren speziell für Bürgerradwege. Vorhaben nach dem Modell Bürgerradwege bieten die Möglichkeit einer beschleunigten Realisierung durch den Konsens von Bürgern, Gemeinden und Straßenbauverwaltung. Folgende Projekte befinden sich über der am 19. April 2015 veröffentlichten Maßnahmenliste hinaus noch in der Abstimmung: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8856 2 L-Str. Nr. Ortslage Baulänge [ km ] 505 Bocholt - Hamminkel 0,740 536 Rüthen / Westereiden - Erwitte / Eickeloh 0,550 539 Meinerzhagen/Hösinghausen - Valbert 1,000 593 Hopsten - Hopsten/Halverde 2,165 735 Rüthen / Weickede - Anröchte / Berge (2. BA) 0,255 735 Erwitte 0,200 748 Anröchte / Altenmellrich 0,205 791 Rietberg, Westfalenweg - Bronzestraße 0,570 791 Verl, Bronzestraße - L757 0,704 831 Beelen - Greffen (Landesgrenze) 2,022 967 Leopoldshöhe, Dorfstr. - K8 / K20 0,849 967 Leopoldshöhe - Lage, K 8 / K 20 - K1 1,092 2. Falls Anträge für Bürgerradwege abgelehnt wurden: Aus welchen jeweils einzelnen Gründen wurden die Anträge abgelehnt? 3. Falls mehr zulässige Projektanträge vorlagen, als bewilligt werden konnten: Nach welchen Kriterien ist über eine Förderung mit Landesmitteln entschieden worden? Die Fragen 2. und 3. werden wegen des sachlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet : Für den Bau von Bürgerradwegen werden investive Finanzmittel eingesetzt. Die Grundvoraussetzungen für den Bau von Bürgerradwegen sind der Konsens und das Engagement aller Beteiligten. Liegen diese nicht vor, kann der Bürgerradweg nicht gebaut werden. Insofern kann von einer Ablehnung nicht gesprochen werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8856 3 4. Sind die Kriterien für die Verteilung der Landesmittel im Vergleich zu den letzten Jahren verändert worden? Nein. 5. Werden weitere Bürgerradwege nachträglich gefördert, falls die zur Verfügung stehenden Mittel durch die bewilligten Projekte nicht ausgeschöpft oder abgerufen werden können? Sollten unterjährig Finanzmittel im Haushaltstitel 77714 (Radwegebau an bestehenden Landesstraßen ) zur Verfügung stehen und realisierbare Projekte vorliegen, werden diese in den Baudispositionen des laufenden Jahres berücksichtigt.