LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/8926 09.06.2015 Datum des Originals: 09.06.2015/Ausgegeben: 12.06.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3408 vom 6. Mai 2015 des Abgeordneten Gregor Golland CDU Drucksache 16/8617 Schulleitungsfortbildung – Sinnvolles Fortbildungsinstrument oder Bürokratiemonster ? Die Ministerin für Schule und Weiterbildung hat die Kleine Anfrage 3408 mit Schreiben vom 9. Juni 2015 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Um sich in Nordrhein-Westfalen als Schulleiterin oder Schulleiter bewerben zu können, ist seit 2009 ein umfangreiches Fortbildungsprogramm zu absolvieren, um die Vorgaben des § 61 Abs. 6 SchG NRW erfüllen zu können. Das Schulministerium hat ein entsprechendes Curriculum entwickelt. Die Bezirksregierungen führen die "Qualifikationserweiterung für Lehrerinnen und Lehrer, die ein Amt als Schulleiterin oder Schulleiter anstreben" durch, die 104 Stunden umfasst und sich über die Dauer eines Jahres erstreckt. Das Absolvieren des Fortbildungsprogramms ist Voraussetzung für eine Bewerbung als Schulleitung und berechtigt zur Teilnahme an einem zweitägigen Eignungsfeststellungsverfahren , in dem praktische Situationen aus dem Schulalltag simuliert werden. 41 von 64 Punkten müssen erreicht werden, um das Verfahren erfolgreich abzuschließen. Vor der Einführung dieses umfangreichen Fortbildungsprogramms wurde die Eignung für die Schulleitungstätigkeit in einem lediglich eintägigen Revisionsverfahren festgestellt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8926 2 1. Wie viele Bewerberinnen und Bewerber haben ab 2010 die Qualifikationserweiterung (104 Stunden) absolviert (Bitte jährlich von 2010 – 2014 auflisten). Die gewünschten Zahlen sind der folgenden Tabelle zu entnehmen: SLQ Männer Frauen Gesamt 2010 395 / 50% 390 / 50% 785 2011 247 / 49% 256 / 51% 503 2012 255 / 43% 333 / 57% 588 2013 222 / 46% 260 / 54% 482 2014 221 / 45% 275 / 55% 496 Summe: 1340 / 47% 1514 / 53% 2854 relative Werte gerundet 2. Wie viele von diesen Bewerbern haben ab 2010 im Anschluss erfolgreich das Eignungsfeststellungsverfahren absolviert? (Bitte Anzahl der Teilnehmer und Erfolgsquote von 2010 – 2014 auflisten). Nicht alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Qualifikationserweiterung streben unmittelbar im Anschluss eine Stelle als Schulleiterin oder Schulleiter an, sondern wollen zunächst z.B. als stellvertretende Schulleitung Erfahrungen für die Leitung einer Schule sammeln. Zugang zum EFV ist nicht alleine Lehrkräften vorbehalten, die die staatliche Schulleitungsqualifizierung SLQ durchlaufen haben. Lehrkräfte können auch alternative Qualifizierungsmaßnahmen , die durch Drittanbieter wie z.B. die Deutsche Akademie für Pädagogische Führungskräfte (DAPF) angeboten und durch das MSW anerkannt werden, absolvieren. Die folgende Tabelle differenziert die am EFV Teilnehmenden nicht nach ihrer vorauslaufenden Qualifizierung. EFV bestanden davon Frauen davon Männer Gesamt 2010 440 / 80% 201 239 549 2011 263 / 83% 103 160 318 2012 241 / 83% 125 116 291 2013 232 / 84% 113 119 276 2014 187 / 81% 82 105 231 Summe: 1363 / 82% 624 739 1665 relative Werte gerundet LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8926 3 3. Worin besteht nach Auffassung der Landesregierung der Sinn dieses umfangreichen Fortbildungsprogramms? (Bitte unterscheiden nach Sinn des einjährigen Kurses und Sinn des Eignungsfeststellungsverfahrens). Ziel der Qualifikationserweiterung ist die Vermittlung der notwendigen Schlüsselkompetenzen für die erfolgreiche Leitung einer eigenverantwortlichen Schule. Das Eignungsfeststellungsverfahren überprüft dann in transparenter Weise diese Schlüsselkompetenzen bei den Bewerberinnen und Bewerbern. Dazu hat Nordrhein-Westfalen in 2008 als erstes Bundesland damit begonnen, künftige Schulleiterinnen und Schulleiter vor Amtsübernahme weiterzubilden. In den vergangenen Jahren ist ein Gesamtkonzept für die vorbereitende und begleitende Leitungsqualifizierung entwickelt worden, das den ganzen Weg von der Nachwuchsförderung bis zur Begleitung im Amt erfasst. Grundlage ist das Leitbild „Handlungsfelder und Schlüsselkompetenzen für das Leitungshandeln in eigenverantwortlichen Schulen“. Ziel des Gesamtkonzeptes ist eine systematische Führungskräfteentwicklung und die kontinuierliche Unterstützung von künftigen Schulleitungen. Lehrkräfte, die ein Amt als Schulleiterin oder Schulleiter anstreben, werden mit der 104 Stunden umfassenden, berufsbegleitenden Qualifizierung „SLQ NRW“ verpflichtend auf die neuen Aufgaben vorbereitet, ehe die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten in einem Eignungsfeststellungsverfahren überprüft werden. Die Qualifizierungsmaßnahme SLQ basiert auf einem Lernverständnis, das Lernen als selbstbestimmte aktive Aneignung in von erwachsenen Lernern hergestellten Bedeutungszusammenhängen definiert. Die Präsenzveranstaltungen bestehen jeweils zur Hälfte aus theoretischen Bausteinen und praktischen Trainingseinheiten und beziehen das eigene schulische Umfeld der Teilnehmenden mit ein. Das Konzept der vorbereitenden Leitungsqualifizierung hat sich bewährt und findet eine hohe Akzeptanz. Die verpflichtenden Phasen der SLQ werden von den Lehrkräften als ermutigend und unterstützend auf dem Weg zu einer Leitungsposition empfunden – gleiches gilt für das Eignungsfeststellungsverfahren. Die Evaluation des Eignungsfeststellungsverfahrens, EFV, durch die FU Berlin belegt die Zuverlässigkeit, Differenzierungsfähigkeit und organisatorische Handhabbarkeit des Verfahrens . Das EFV gewährleistet durch eine kriteriengeleitete Überprüfung von Schulleitungskompetenzen eine transparente Auswahl künftiger Schulleiterinnen und Schulleiter. Die wissenschaftliche Evaluation der FU Berlin bestätigt, dass das Eignungsfeststellungsverfahren das bundesweit beste derzeit vorliegende Instrument der Eignungsdiagnostik angehender Schulleiterinnen und Schulleiter darstellt. 4. Inwieweit verlieren Grundschulleitungsstellen weiter an Attraktivität, wenn das Verfahren ab dem kommenden Schuljahr auch für Bewerber im Grundschulbereich verpflichtend wird? Das Leitbild „Handlungsfelder und Schlüsselkompetenzen für das Leitungshandeln in eigenverantwortlichen Schulen in Nordrhein-Westfalen“ gilt für alle Schulstufen und -formen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8926 4 Die ab dem Schuljahr 2016/17 verpflichtende Teilnahme am Eignungsfeststellungsverfahrens auch für Grundschullehrkräfte, die sich für das Amt der Schulleitung bewerben möchten , ist deshalb eine Forderung des Hauptpersonalrates Grundschulen am Ministerium für Schule und Weiterbildung. Es wird Wert gelegt auf die Gleichbehandlung der Schulleitungen an Grundschulen mit den Schulleitungen der anderen Schulformen. Grundschullehrkräfte, die von der Möglichkeit Gebrauch gemacht haben, das EFV auf freiwilliger Basis zu absolvieren , haben durchweg ein positives Feedback zum Verfahren gegeben.