LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/8935 10.06.2015 Datum des Originals: 10.06.2015/Ausgegeben: 15.06.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3322 vom 17. April 2015 der Abgeordneten Kai Abruszat, Marc Lürbke und Henning Höne FDP Drucksache 16/8424 Wann kommt der neue Windkrafterlass? Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 3322 mit Schreiben vom 10. Juni 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk und dem Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im Zusammenhang mit der Planung von Gebieten für Windenergieanlagen kommt es immer wieder zu Konflikten bei der kommunalen Abwägung der Belange von Anwohner-, Landschafts -, Natur- und Artenschutz. Denn aufgrund der baugesetzlichen Privilegierung muss der Windenergienutzung bei der planerischen Steuerung ein „substanzieller Raum“ verschafft und damit ein gewisser Vorrang vor den übrigen Belangen zuerkannt werden. Die umfangreichen und kostenträchtigen Planungsverfahren zur Windkraftausweisung werden immer komplexer und sind für die kommunalen Gremien kaum noch rechtssicher zu handhaben . Die Kommunen sind daher auf praxisgerechte Hilfen bei der Planung und Genehmigung von Windkraftanlagen angewiesen. Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat das Ergreifen der Chancen der Länderöffnungsklausel für die Energiewende bisher kategorisch abgelehnt. Die teilweise Rücknahme der gesetzlichen Windkraftprivilegierung sei eine „Benachteiligung“ von Windenergieanlagen, die sich zudem negativ auf die Ausbauziele für erneuerbare Energien der Landesregierung auswirke (Drucks. 16/4802). Für SPD und Grüne sind darüber hinaus mit dem Windenergieerlass NRW von 2011 die Fragen zu Abwägungsentscheidungen zur Windkraftausweisung abschließend geklärt (Drucks. 16/5290). LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8935 2 Den aus dem Jahr 2005 stammenden Windkrafterlass hatte die rot-grüne Landesregierung zuletzt am 11. Juli 2011, rund ein Jahr nach Regierungsübernahme, geändert. Als Hilfestellung für die Kommunen ist der Erlass inzwischen, spätestens seit dem sog. „Büren-Urteil“ des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 01. Juli 2013, jedoch völlig unzureichend. Das Gericht hatte entschieden, dass die bisherige Praxis der Bauleitplanung für die Ermittlung der Mindestabstände von „harten“ und „weichen“ Tabuzonen, das kommunale Abwägungsgebot verletze. Seit über zwei Jahren arbeitet die Landesregierung an einer Aktualisierung des Windenergieerlasses , die noch immer aussteht. Bei der Frage, wie die Städte und Gemeinden der aktuellen Rechtsprechung und hier insbesondere dem Büren-Urteil des Oberverwaltungsgerichts , wodurch die Anforderungen an die Abarbeitung öffentlicher Belange und die Dokumentation der Abwägungsentscheidung bei Windenergieplanungen erhöht wurden, gerecht werden können, werden sie von der Landesregierung allein gelassen. Inzwischen hat die Landesregierung die Überarbeitung des Windenergieerlasses als eine der 154 Maßnahmen des am 15.04.2015 als Entwurf vorgestellten Klimaschutzplans aufgenommen . Dies lässt befürchten, dass die so häufig angekündigte Überarbeitung des Windenergieerlasses auf den Sankt Nimmerleinstag verschoben werden soll. 1. Wann wird die Überarbeitung des Windenergieerlasses abgeschlossen sein? Der Entwurf des Windenergieerlasses wurde am 20.05.2015 dem Landtag übersendet und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Das Verfahren wird nach Durchführung und Auswertung des Beteiligungsverfahrens abgeschlossen. 2. Aus welchen konkreten Gründen dauert das Überarbeitungsverfahren nunmehr über zwei Jahre? Die Fragen der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen zeichnen sich durch eine besondere fachliche und rechtliche Komplexität und Dynamik aus, so dass beständig aktuelle Entwicklungen berücksichtigt wurden. 3. Aus welchem Grund erfolgte die Aufnahme in den Klimaschutzplan? Mit dem Klimaschutzplan Nordrhein-Westfalen sollen Strategien und Maßnahmen festgelegt werden, mit denen die im Klimaschutzgesetz von 2013 verankerten Klimaschutzziele – Verringerung der Treibhausgasemissionen bis 2020 um mindestens 25 und bis 2050 um mindestens 80 Prozent im Vergleich zum Jahr 1990 – erreicht werden sollen. Hierzu gehört auch der Windenergieerlass. Ohne einen deutlichen und effizienteren Ausbau der Windenergie werden die Klimaschutzziele in Nordrhein-Westfalen nicht erreicht werden.