LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/8947 11.06.2015 Datum des Originals: 11.06.2015/Ausgegeben: 16.06.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3413 vom 8. Mai 2015 des Abgeordneten Dirk Wedel FDP Drucksache 16/8623 Überlastung konterkariert Rechtsstaatsprinzip: Landesregierung lässt Strafkammern der Landgerichte absaufen – Täter können sich über Strafbonus freuen Der Justizminister hat die Kleine Anfrage 3413 mit Schreiben vom 11. Juni 2015 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Nichthaftsachen bleiben bei den Strafkammern seit dem Jahr 2010 immer häufiger und länger liegen. Entsprechend verlängert sich damit die Zeitspanne zwischen Tat und Verhandlung , Urteil und ggfs. Strafantritt. Das hat ein Bericht des Justizministers im Rechtsausschuss (Vorlage 16/2852) klar ergeben. Jahrelang hat die Landesregierung Vorhalte personeller Engpässe im strafrechtlichen Bereich bei den Landgerichten vehement geleugnet und die Lage schöngeredet (vgl. z.B. Drs. 16/5676 vom 28.04.2014, Seite 2: Eine Überbelastung/Unterbesetzung im Bereich der Strafkammern des Landgerichts Köln besteht nicht). Nunmehr offenbarte der Bericht, dass die durchschnittlichen Bearbeitungszeiten bei den Strafkammern der Landgerichte innerhalb von vier Jahren Rot-Grün kontinuierlich angestiegen sind. Danach ist die durchschnittliche Bearbeitungszeit von Nichthaftsachen bei den Strafkammern im Land NRW von 239 Tagen im Jahre 2010 auf 306 Tage im Jahr 2014 kontinuierlich um fast 30 Prozent dramatisch angestiegen. Für das Landgericht Köln hat sich die durchschnittliche Bearbeitungsdauer der Nichthaftsachen von 232 Tagen im Jahre 2010 auf 370 Tage im Jahr 2014 kontinuierlich erhöht. In dieser Zeit hat sich in Köln die Verfahrensdauer von Nichthaftsachen bei den Strafkammern des Landgerichts Köln im Schnitt somit um ganze 59,5 Prozent verlängert! Sämtliche große LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8947 2 Strafkammern des Landgerichts Köln (…) waren in den vergangenen Jahren einer erheblichen Belastung ausgesetzt, die eine vorrangige Bearbeitung der eingehenden Haftsachen nach Maßgabe der eingehenden Haftsachen nach Maßgabe der verfassungsrechtlichen Vorgaben erforderlich machte (vgl. Vorlage 16/2688, Seite 3). Die Negativausschläge in konkreten Einzelfällen sind noch weit gravierender. Trotz hoher persönlicher Anstrengungen kommen die Richter aufgrund der Fülle - gerade auch von vorrangigen Haftsachen - mit den Verfahren nicht mehr nach. Bei den Strafkammern der Landgerichte ist insoweit ein besorgniserregender Zustand zu beklagen, in dem nicht mehr nur die Strafe der Tat nicht mehr auf den Fuß folgt, sondern im Gegenteil immer öfter die lange Verfahrensdauer strafmildernd zugunsten des Täters berücksichtigt werden muss oder bereits im Urteil ausgesprochen werden muss, dass ein Teil der Strafe als vollstreckt gilt. Auch in Fällen, in denen - ohne Untersuchungshaft - eine Haftstrafe ohne Bewährung in Betracht kommt, sind Täter zunächst teilweise drei Jahre und länger auf freiem Fuß, bis endlich ein erstinstanzliches Urteil gefällt werden kann. Leidtragende sind auch die Opfer und Zeugen , die nicht abschließen können, sich immer schlechter an die Einzelheiten der Tat erinnern können und dem Täter gegebenenfalls weiter begegnen. Abgefragte Beispiele verdeutlichen, dass die Eröffnung des Hauptverfahrens nicht selten über zwei Jahre nicht getroffen werden kann oder Hauptverhandlungen erstmalig nach über drei Jahren terminiert werden, wodurch mögliche Millionenschäden durch Überlastung der Justiz bei Wirtschaftsstrafverfahren drohen (vgl. Drs. 16/2065), ein fatales Signal gegenüber Gewalttätern entsteht (Drs. 16/5676) oder eben Verfahren wegen schwerer Straftaten gegen Kinder (Vorlage 16/2852) viel zu lange dauern. Nunmehr wird im Kölner Stadtanzeiger vom 02.05.2015 unter dem Titel „Ermittlungen gegen SEK-Beamte“ erneut von einem Fall inakzeptabel langer Verfahrenslaufzeit beim Landgericht Köln berichtet: „Bei dem Einsatz wollten die Beamten den nicht vorbestraften Geschäftsmann festnehmen, weil er Schusswaffen besaß und seine Frau am Telefon bedroht haben soll. Obwohl die Anklage gegen den Mann seit drei Jahren vorliegt, hat das Landgericht Köln das Verfahren bis heute nicht eröffnet.“ Dieser Polizeieinsatz ist nunmehr fast vier Jahre her. Nunmehr soll die Staatsanwaltschaft Aachen zudem augenscheinlich wegen des Verdachts des versuchten Totschlags gegen beteiligte Spezialkräfte der Polizei ermitteln. Vorbemerkung der Landesregierung Die Landesregierung verfügt zwar zu Steuerungszwecken über Kennzahlen zur Geschäftserledigung der Gerichte, aber schon aus Gründen der Gewaltenteilung nicht über einen unmittelbaren , unbeschränkten oder jederzeitigen Zugriff auf die Einzeldatensätze der bei der rechtsprechenden Gewalt in Nordrhein-Westfalen anhängigen Gerichtsverfahren. Die Fragen 1 und 2 der Kleinen Anfrage richten sich aber überwiegend auf solche Daten. In dem deswegen zusätzlich vom Präsidenten des Oberlandesgerichts Köln angeforderten Bericht hat dieser zur Belastungslage des Landgerichts Köln zunächst nachfolgende allgemeine Ausführungen gemacht: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8947 3 „Die großen Strafkammern waren […] insbesondere durch den Eingang umfangreicher Haftsachen im Jahre 2014 stark belastet und sind dies auch nach wie vor. So sind alleine in den ersten Monaten dieses Jahres bereits 20 neue Schwurgerichtssachen eingegangen. Dies hat dazu geführt, dass die Kammern sich unter Beachtung der verfassungsrechtlichen Vorgaben im Wesentlichen mit der Förderung der Verfahren befassen mussten, in denen gegen den oder die Angeklagten Untersuchungshaft vollzogen wird. Bei der in der Kleinen Anfrage erwähnten Strafsache gegen SEKBeamte handelt es sich demgegenüber um eine Nichthaftsache (111 Ks 5/12), in der über die Eröffnung des Hauptverfahrens tatsächlich bislang nicht entschieden werden konnte. Die Kleine Anfrage gibt insoweit Anlass, darauf hinzuweisen, dass über die Reihenfolge der Verhandlung einzelner Strafverfahren von den jeweiligen Kammervorsitzenden in richterlicher Unabhängigkeit (Art. 97 GG) zu entscheiden ist. Aufgrund der besonderen Belastung des Landgerichts Köln wird dieses bereits seit Längerem durch die Zuweisung weiterer Richterarbeitskraftanteile unterstützt, wodurch bereits mehrere Strafkammern neu eingerichtet werden konnten. Sechs der durch das Haushaltsgesetz 2015 neu geschaffenen Stellen wurden dem Landgericht Köln zugewiesen. Drei von den sechs Stellen sichern längerfristig den Fortbestand einer der bereits neu eingerichteten Wirtschaftsstrafkammern. Mit den drei übrigen Stellen ist zeitnah die Einrichtung einer weiteren großen Strafkammer geplant. Dies wird dazu beitragen, Altbestände abzubauen und – wie in der Kleinen Anfrage gefordert – auch die rechtzeitige Förderung von Nichthaftsachen sicherzustellen. Auch weiterhin wird das Landgericht Köln zusätzlich durch eine bezirksinterne Entlastungsmaßnahme unterstützt, durch die dem Pensum des Landgerichts Köln auf Kosten meines übrigen Bezirks zusätzliche Pensen hinzugerechnet werden. Diese Maßnahme wird trotz der hohen Belastung auch der übrigen Gerichte meines Bezirks mit einem Zuschlag von vier Pensen fortgeführt werden. Schließlich erfährt das Landgericht Köln weiterhin dadurch Unterstützung, dass alle drei Landgerichte meines Bezirks auf Kosten des übrigen Bezirks einen Zuschlag von 0,026 Pensen für jeden über den 10. hinausgehenden Hauptverhandlungstag erhalten . […] Insgesamt führen diese Maßnahmen zu einer Erhöhung der Personalausstattung des Landgerichts Köln im richterlichen Bereich um immerhin 16,45 Pensen/Stellen. Die Einschätzung aus der Kleinen Anfrage, wonach Fehlentwicklungen bei der Personalausstattung zu konstatieren seien, vermag ich vor dem Hintergrund der personellen Unterstützungsmaßnahmen nicht zu bestätigen. Unzutreffend ist es zudem, die besondere Belastung des Landgerichts Köln auf einen Zeitraum nach 2010 einzugrenzen .“ Hierzu ist vor dem Hintergrund der Kleinen Anfrage Folgendes festzuhalten: Sicherlich ist die Belastungslage des Landgerichts Köln, eines stark geforderten Großstadtgerichts, insbesondere aufgrund einer Vielzahl von Eingängen sehr umfangreicher Haftsachen bei seinen Schwurgerichts- und Wirtschaftsstrafkammern angespannt. Dieser schwierigen Situation sind allerdings der Präsident des Landgerichts Köln mit organisatorischen Maßnahmen und der Präsident des Oberlandesgerichts Köln mit der dargestellten Erhöhung der Personalausstattung begegnet. Darüber hinaus sind mit dem Haushaltsgesetz 2015 aufgrund der hohen Belastung der Großstadt-Landgerichte und zur Beschleunigung von Wirtschaftsstrafsachen insgesamt 22 neue Richterstellen geschaffen worden. Von diesen neuen Planstellen sind dem Landgericht Köln 6 Planstellen zur Verfügung gestellt worden. Diese Entlastungsmaßnahmen für das Landgericht Köln beginnen sich nach dem Bericht des Präsidenten des LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8947 4 Oberlandesgerichts Köln positiv auszuwirken, so dass mittelfristig mit einer spürbaren Verbesserung der Gesamtsituation zu rechnen ist. Sowohl der Präsident des Oberlandesgerichts Köln im Rahmen seiner Dienstaufsicht als auch das Justizministerium im Rahmen des Justizcontrollings haben die Situation beim Landgericht Köln im Blick und auf berichtete Belastungsspitzen zeitnah und angemessen reagiert. Nach den im Folgenden darzustellenden Eingangs-, Erledigungs- und Besetzungszahlen beim Landgericht Köln (sowie den anderen Landgerichten in Nordrhein-Westfalen bei Frage 5) sind strukturelle Mängel i.S. einer personellen Unterbesetzung der Strafkammern des Landgerichts Köln nicht zu erkennen. Im Gegenteil nimmt sich die Landesregierung der angespannten Situation und ihrer Ursachen durch das dargestellte Maßnahmenbündel intensiv an, soweit ihr hierzu wegen Art. 97 GG die rechtlichen Möglichkeiten eröffnet sind. 1. Wie stellte sich die Belastung der großen Strafkammern des Landgerichts Köln im Jahr 2014 mit Haftsachen dar (bitte dabei ausweisen: Zahl der im Geschäftsjahr 2014 anhängigen bzw. verhandelten Strafsachen unter Angabe des Datums des Eingangs der jeweiligen Anklageschrift, Tatvorwurf und Verfahrensstand: ob Zustellung der Anklageschrift an Angeschuldigte und ihre Verteidiger erfolgt / Beschluss über die Eröffnung des Hauptverfahrens / Anberaumung des Termins zur Hauptverhandlung erfolgt)? Die Belastung der großen Strafkammern des Landgerichts Köln mit Haftsachen1 (und Nichthaftsachen ) stellte sich im Jahr 2014 wie aus der nachfolgenden Tabelle ersichtlich, differenziert nach anhängigen und erledigten Sachen, dar. Große Strafkammern des Landgerichts Köln2 Haftsachen Nichthaftsachen im Jahr 2014 anhängig 200 417 davon im Jahr 2014 erledigt 134 191 Zur weitergehenden Frage – Auskunft nicht nur über die Anzahl, sondern auch über die konkreten einzelnen Verfahrensdaten der Haftsachen – hat der Präsident des Oberlandesgericht Köln ausgeführt, dass sich diese „nur mit ganz erheblichem Verwaltungsaufwand beantworten [lässt], der innerhalb der mir zur Verfügung stehenden Frist nicht zu leisten ist. Insbesondere müssten die Akten der beim Landgericht Köln anhängigen Strafverfahren per Hand ausgewertet werden. […] Belastungsübersichten werden lediglich für einzelne Strafkammern und nur anlassbezogen zur Vorbereitung von Präsidiumssitzungen erstellt, sie erlauben 1 Datenbankabfrage mit JUDICA, vgl. auch die von der Kleinen Anfrage zitierte LT-Vorlage 16/2852, S. 4. Unter „Haftsache“ werden hier diejenigen erstinstanzlichen Strafverfahren mit dem Registerzeichen „Ks“ oder „KLs“ verstanden, bei denen gemäß § 6 Abs. 6 der Aktenordnung ein Eintrag in der Haftliste vorliegt. Dieser Eintrag wird in JUDICA abgebildet. Nichthaftsachen sind alle diejenigen Verfahren , bei denen dieser Eintrag fehlt. 2 Eine Darstellung der Zuordnung der Haft- bzw. Nichthaftsachen zu bestimmten Kammern ist nicht möglich, weil sich dadurch möglicherweise Rückschlüsse auf die Arbeitsweise einer konkreten Richterin /eines konkreten Richters ziehen lassen könnten. Es entspricht bundeseinheitlicher Handhabung aufgrund einer entsprechenden Übereinkunft im Ausschuss für Justizstatistik, dass statistische Daten stets nur auf einem solchen Aggregationsniveau weitergegeben werden, das eine Identifikation einzelner Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter und Bezüge zu ihrer konkreten Arbeitstätigkeit nicht ermöglicht. Das ist hier die Gerichtsebene. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8947 5 keinen Überblick über das jeweilige Geschäftsjahr und enthalten die abgefragten Parameter auch nur zum Teil.“ 2. Wie stellte sich die Belastung der großen Strafkammern des Landgerichts Köln im Jahr 2014 mit Nichthaftsachen dar (bitte dabei ausweisen: Zahl der im Geschäftsjahr 2014 anhängigen bzw. verhandelten Strafsachen unter Angabe des Datums des Eingangs der jeweiligen Anklageschrift, Tatvorwurf und Verfahrensstand : ob Zustellung der Anklageschrift an Angeschuldigte und ihre Verteidiger erfolgt / Beschluss über die Eröffnung des Hauptverfahrens / Anberaumung des Termins zur Hauptverhandlung erfolgt)? Siehe Antwort zu Frage 1. 3. Wie stellte sich die Belastung der kleinen Strafkammern des Landgerichts Köln im Jahr 2014 mit Haftsachen dar (bitte dabei ausweisen: Zahl der im Geschäftsjahr 2014 anhängigen bzw. verhandelten Strafsachen)? Bei dem Landgericht Köln stellte sich im Jahr 2014 die Situation bei kleinen Strafkammern mit Haft- und Nichthaftsachen3 wie folgt dar: Kleine Strafkammern des Landgerichts Köln Haftsachen Nichthaftsachen im Jahr 2014 anhängig 85 1.426 davon im Jahr 2014 erledigt 66 923 4. Wie stellte sich die Belastung der kleinen Strafkammern des Landgerichts Köln im Jahr 2014 mit Nichthaftsachen dar (bitte dabei ausweisen: Zahl der im Geschäftsjahr 2014 anhängigen bzw. verhandelten Strafsachen)? Siehe Antwort zu Frage 3. 5. Wie verhielt sich im Jahr 2014 die Höhe der Richterarbeitskraftanteile bei den Strafkammern der einzelnen Landgerichte in NRW zum Verhältnis der Anzahl der dortigen Verfahrenseingänge bzw. anhängigen Verfahren (bitte für jedes Landgericht getrennt ausweisen)? Die Antwort zu der Frage ergibt sich aus der tabellarischen Übersicht der Landgerichte in Nordrhein-Westfalen: 3 Unter Bezugnahme auf die Erläuterungen in Fußnote 1 im Übrigen handelt es sich hier um die zweit- instanzlichen Strafverfahren mit dem Registerzeichen „Ns“. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8947 6 Eingänge (I. und II. Instanz) am 31.12.2014 noch anhängige Verfahren (I. und II. Instanz) Richter-AKA in Strafsachen* Eingänge/ AKA Bestand/ AKA LG Aachen 1.024 571 19,38 52,84 29,46 LG Arnsberg 256 143 5,83 43,91 24,53 LG Bielefeld 771 222 18,25 42,25 12,16 LG Bochum 685 195 28,85 23,74 6,76 LG Bonn 573 149 16,91 33,89 8,81 LG Detmold 317 91 6,14 51,63 14,82 LG Dortmund 1.304 486 28,23 46,19 17,22 LG Duisburg 923 471 17,94 51,45 26,25 LG Düsseldorf 1.143 781 23,90 47,82 32,68 LG Essen 1.198 453 26,72 44,84 16,95 LG Hagen 578 201 14,50 39,86 13,86 LG Kleve 429 157 10,06 42,64 15,61 LG Köln 1.351 806 46,65 28,96 17,28 LG Krefeld 467 127 5,86 79,69 21,67 LG Mönchengladbach 581 304 9,87 58,87 30,80 LG Münster 1.025 436 23,35 43,90 18,67 LG Paderborn 470 128 6,31 74,48 20,29 LG Siegen 153 41 4,30 35,58 9,53 LG Wuppertal 730 243 15,35 47,56 15,83 *ohne Beschwerden und Strafvollstreckungssachen