LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/8958 15.06.2015 Datum des Originals: 12.06.2015/Ausgegeben: 18.06.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3417 vom 6. Mai 2015 des Abgeordneten Gregor Golland CDU Drucksache 16/8627 G. Clan in Leverkusen – Warum duldet die Landesregierung großkriminelle Parallelstrukturen ? Der Justizminister hat die Kleine Anfrage 3417 mit Schreiben vom 12. Juni 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Inneres und Kommunales und dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der G. Clan ist ein Roma-Familienverbund, der seit Ende der 50er / Anfang der 60er Jahre nach Deutschland immigriert ist. Dem Clan werden seit Jahrzehnten kriminelle Machenschaften zur Last gelegt. Aktuell berichten mehrere Medien über Prozesse gegen diverse Clan-Mitglieder. Vorgeworfen werden vielfältige und teils brutale Betrugsmaschen (Enkel-Trick, Teppichhändler-Trick, Schockanrufe, etc.), Sozialbetrug, Immobilienbetrug, usw. vorgeworfen. Der Bürgermeister der Stadt Leverkusen kommentiert die Problematik in einem SpiegelTVBericht (http://www.spiegel.tv/filme/der-teppichhaendler-trick/) mit den Worten, der Clan habe eine „andere Form der Lebensauffassung“. Ebenso resigniert sind offenbar viele Einzelhändler und Geschäftstreibende in Leverkusen, die unter den Machenschaften der Familie zu leiden haben. In ganz Deutschland agiert die Familie, der mafia-ähnliche Strukturen nachgesagt werden. In einem Bericht des Kölner Stadt Anzeigers vom 06.05.2014 findet sich ein Zitat des Familienoberhauptes M. G. aus den 80er Jahren: „Wir schulden der Stadt [Anm. Leverkusen] Dank. Wir sind auch bereit, uns der Lebensart in Leverkusen anzupassen. Wir fühlen uns LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8958 2 alle als Leverkusener Bürger und möchten sehr gern genauso leben und wohnen wie die Deutschen.“ Diese wohlklingenden Worte sind offenbar nie in die Tat umgesetzt worden. Stattdessen ist eine Parallelwelt mit eigenen Regeln gebildet worden. 1. Wie viele Anklagen gegen Mitglieder des G.-Clans hat es seit den 60er Jahren gegeben? (Bitte auflisten nach Datum, Anklagegründe, Beschuldigte/r und Urteil .) 2. Wie viele laufende Ermittlungen und Strafverfahren gibt es gegen Mitglieder des G.-Clans derzeit? Der Landesregierung liegen zur Beantwortung der beiden Fragen belastbare Daten nicht vor. Polizeibehörden und Staatsanwaltschaften des Landes erfassen Ermittlungsverfahren gegen diesen Personenkreis nicht gesondert. Eine eigenständige Erhebung zur Feststellung solcher Vorgänge, die von Hand vorzunehmen wäre, ist in der Kürze der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage vorgesehenen Zeit nicht möglich. Zudem ist ein Großteil der im Abfragezeitraum insgesamt angelegten Vorgänge nach den gesetzlichen Regelungen zur Aktenaufbewahrung bereits ausgesondert und vernichtet. 3. Warum ist es für die Behörden so schwer, die Verhältnisse und Beziehungsge- flechte zu analysieren? Daten zu verwandtschaftlichen Beziehungen zwischen Tatverdächtigen oder zu Gruppenstrukturen werden in Rahmen von Ermittlungen immer dann erhoben, wenn dies zu Zwecken der Strafverfolgung und zur sonstigen polizeilichen Aufgabenerfüllung geboten und rechtlich zulässig ist. Ziel ist es, Erkenntnisse möglichst umfassend für die Zwecke der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr nutzen zu können. Besondere Ermittlungsschwierigkeiten betreffend den mit der Kleinen Anfrage angesprochenen Familienverbund lassen sich mangels ausreichender Datengrundlage dabei nicht feststellen. 4. Was unternimmt die Landesregierung zur Unterstützung der Leverkusener Be- hörden sowie der örtlichen Polizei zur Bekämpfung der kriminellen Strukturen des G.-Clans? Das Landeskriminalamt unterstützt die Kreispolizeibehörden anlassbezogen bei der Erforschung und Verfolgung sowie vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten. Daneben ist das Landeskriminalamt zentrale Informations- und Auswertungsstelle in Kriminalitätsangelegenheiten . Personal wird allen Kreispolizeibehörden in Nordrhein-Westfalen nach einem einheitlichen Maßstab und belastungsorientiert zugewiesen, wobei das Kriminalitäts- und Unfallgeschehen der zurückliegenden Jahre Berücksichtigung findet. Über die spezifische Verwendung des zugewiesenen Personals entscheiden die Kreispolizeibehörden eigenverantwortlich unter Berücksichtigung behördenstrategischer Schwerpunktsetzung und aktueller sicherheitsrelevanter Aspekte. Soweit das Polizeipräsidium Köln zur Aufgabenwahrnehmung im Einzelfall zusätzliche Personalressourcen benötigt, wird hierüber gesondert entschieden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8958 3 5. Kann die Landesregierung die These bejahen, dass die Integration der Großfamilie in die deutsche Gesellschaft misslungen ist? Nein, da durch die Begehung von Straftaten von einzelnen Familienmitgliedern kein Rückschluss auf die Integration einer gesamten Familie gezogen werden kann. Gleichwohl gilt der Grundsatz, dass die Anerkennung und Einhaltung der deutschen Rechtsordnung Kernbestandteil der Integration ist.