LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/8962 15.06.2015 Datum des Originals: 15.06.2015/Ausgegeben: 18.06.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3391 vom 4. Mai 2015 des Abgeordneten André Kuper CDU Drucksache 16/8593 Kann das Land Nachhaltigkeit des Betriebs von Flüchtlingseinrichtungen gewährleisten ? Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 3391 mit Schreiben vom 15. Juni 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im Rahmen des Flüchtlingsgipfels im April 2015 wurde auch der Ausbau der Platzkapazitäten in den Zentralen Unterbringungseinrichtungen des Landes thematisiert. Seit dem 1. Flüchtlingsgipfel Ende Oktober 2014 sei die Regelunterbringungskapazität in den Landeseinrichtungen um rund 2.000 Plätze auf jetzt rund 7.000 dauerhafte verfügbare Plätze erhöht. Das Ziel der Landesregierung sei es, 10.000 dauerhafte Plätze zu erreichen. Unter anderem habe das Land mit dem Kreis Unna eine auf 10 Jahre angelegte Vereinbarung über die Nutzung der Unterkunft Unna-Massen für Zwecke der Flüchtlingsunterbringung geschlossen. Vorbemerkung der Landesregierung Im Rahmen des ersten Flüchtlingsgipfels wurde Ende Oktober 2014 angekündigt, dass die Landesregierung die Regelunterkunftsplätze in den Unterbringungseinrichtungen des Landes perspektivisch auf 10.000 Plätze ausbauen wird. Aktuell (Stand 2.6.2015) stehen bereits 8.880 Plätze zur Verfügung. In diesem Zusammenhang hat das Land unter anderem auch eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Stadt Unna über die Weiterentwicklung der ehemaligen Landesstelle Unna -Massen geschlossen. Diese sieht u.a. eine zehnjährige Nutzung einer Teilfläche der LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8962 2 ehemaligen Landesstelle Unna-Massen nebst aufstehender Gebäude für die Unterbringung von i.d.R. 600 Asylbewerbern und Flüchtlingen (ausnahmsweise einmal im Jahr für drei Monate auch bis zu 800 Asylbewerber und Flüchtlinge) vor. Die Vereinbarung war notwendig, um rechtsanhängige Verwaltungsstreitverfahren abzuschließen. 1. Mit welchen Kommunen wurden Vereinbarungen über die Nutzung von Unter- künften für Zwecke der Flüchtlingsunterbringung geschlossen? (bitte Detailliste) 2. Über welche Zeiträume wurden Vereinbarungen mit den Kommunen über die Nutzung von Unterkünften für Zwecke der Flüchtlingsunterbringung geschlossen ? (bitte Detailliste) Mit keiner anderen Kommune wurde eine vergleichbare Vereinbarung, wie mit der Stadt Unna , abgeschlossen. Eine entsprechende Übersicht (Detailliste) kann daher nicht vorgelegt werden. Darüber hinaus wurden aber durch die Bezirksregierung Arnsberg für folgende Einrichtungen Mietverträge mit Kommunen abgeschlossen. Kommune Mietvertrag Stadt Hemer ZUE von 1992 bis 31.05.2020 Stadt Essen (Optipark) ZUE vom 08.08.2014 bis 08.08.2015 Stadt Essen (Kutel) EAE/ZUE Mietvertrag über 25 Jahre ab Nutzung (bis 2041) Stadt Rees ZUE vom 01.03.2015 bis 28.02.2016 Stadt Heiligenhaus NU vom 30.04.2015 bis 11.08.2015 Stadt Euskirchen ZUE vom 01.10.2015 bis 31.12.2018 Stadt Krefeld (Liegenschaft Straelen ) ZUE vom 09.10.2014 bis 31.12.2015 Darüber hinaus gibt es verschiedene Konstellationen in denen Mietverträge, nicht nur durch die Bezirksregierung Arnsberg, zum Beispiel mit privaten Dritten (hierzu gehören u.a. auch städtische Gesellschaften), wie der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) oder dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes Nordrhein-Westfalen (BLB) abgeschlossen wurden . 3. Für welchen Zeitraum wurden in den jeweiligen Zentralen Unterbringungseinrich- tungen im Regelbetrieb zwischen den Betreuungsverbänden und der Bezirksregierung Arnsberg Vereinbarungen getroffen? (bitte Detailliste) LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8962 3 4. Für welchen Zeitraum wurden in den jeweiligen Zentralen Unterbringungseinrichtungen im Notbetrieb zwischen den Betreuungsverbänden und der Bezirksregierung Arnsberg Vereinbarungen getroffen? (bitte Detailliste) In folgenden Unterbringungseinrichtungen, für die Mietverträge mit Kommunen abgeschlossen worden sind, hat die Bezirksregierung Arnsberg mit den Betreuungsverbänden Vereinbarungen getroffen. Kommune Betreuungsvertrag Stadt Hemer ZUE Interims-Betreuungsvertrag in Abstimmung (Laufzeit bis 30.04.2016; danach neue Vergabe) Bochum ZUE Betreuungsvertrag vom 01.01.2015 bis 30.06.2015. Stadt Essen (Optipark) ZUE Interims-Betreuungsvertrag (Laufzeit von 01.01.2015 bis 30.04.2016; danach neue Vergabe ) Stadt Rees ZUE Interims-Betreuungsvertrag in Abstimmung (Laufzeit bis 30.04.2016; danach neue Vergabe) Stadt Krefeld (Liegenschaft Straelen) ZUE Interims-Betreuungsvertrag (Laufzeit von 07.10.2014 bis 30.04.2016; danach neue Vergabe ) Stadt Heiligenhaus NU Betreuungsvertrag (Laufzeit vom 30.04.2015 bis 11.08.2015 Für die Landeseinrichtungen in Essen (Kutel) und Euskirchen wurden bislang keine Betreuungsverträge abgeschlossen. Dies wird aber zeitnah, vor Inbetriebnahme der jeweiligen Einrichtung , umgesetzt. 5. Wie bewertet die Landesregierung, angesichts der Dauer der Verträge mit den Betreibern von Landeseinrichtungen, die Sicherung der Nachhaltigkeit der Landeseinrichtungen ? Die Nachhaltigkeit von Landeseinrichtungen ist unabhängig von der Dauer der Verträge mit den Betreibern. Auch in der Zukunft wird das Land den Betrieb dieser Einrichtungen sicherstellen . Hierfür werden im Einzelfall die notwendigen Verträge geschlossen.