LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/8967 15.06.2015 Datum des Originals: 15.06.2015/Ausgegeben: 18.06.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3421 vom 12. Mai 2015 des Abgeordneten Marcel Hafke FDP Drucksache 16/8663 Wann beginnt die Landesregierung mit der Förderung junger Talente? Die Ministerin für Innovation, Wissenschaft und Forschung hat die Kleine Anfrage 3421 mit Schreiben vom 15. Juni 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Schule und Weiterbildung, dem Finanzminister, dem Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk und dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Digitalisierung von Nordrhein-Westfalen läuft schleppend, nicht zuletzt vor dem Hintergrund eines zu zögerlichen Ausbaus flächendeckender Breitbandversorgung. Damit einher geht eine im Deutschlandvergleich unterdurchschnittlich ausgeprägte Selbständigenquote. Auch die Gründungsquote ist in Nordrhein-Westfalen schwächer ausgeprägt als in anderen Bundesländern, wie z.B. der Kfw-Gründungsmonitor zeigt. Das wiegt besonders schwer, da die Gründungskultur in Deutschland insgesamt bereits schwach ausgeprägt ist. So zeigt etwa der "Global Entrepreneurship Monitor" (GEM) ein verheerendes Bild. Im Vergleich der 26 gemessenen innovationsbasierten Volkswirtschaften liegt Deutschland abgeschlagen auf dem 22. Platz. Die schulische Gründungsausbildung erhält dabei von den im Rahmen des GEM befragten Experten die mit großem Abstand schlechteste Bewertung sämtlicher gründungsspezifischer Faktoren. Entsprechender Unterricht findet in Nordrhein-Westfalen – wie auch die Vermittlung von Wirtschaftskompetenzen insgesamt – im Prinzip nicht statt. Gerade Nordrhein-Westfalen bräuchte allerdings mehr Dynamik und mehr Innovationen durch neue Unternehmen und engagierte Gründerinnen und Gründer. Denn Nordrhein- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8967 2 Westfalen leidet unter einer Wachstumsschwäche. So hat das Wirtschaftswachstum des Landes laut Angaben des Statistischen Landesamtes im Deutschlandvergleich auch 2014 wieder unterdurchschnittlich abgeschnitten. Für 2015 sagt das Rheinisch-Westfälische Institut für Wirtschaftsforschung (RWI) ebenfalls ein unterdurchschnittliches Wachstum voraus. Die Wachstumsschwäche Nordrhein-Westfalens verfestigt sich demnach. Eine Konsequenz daraus ist zum Beispiel die nach Bremen zweithöchste Arbeitslosenquote sämtlicher westdeutscher Bundesländer. Eine Komponente zur Stärkung der Gründungskultur in Deutschland wäre nicht zuletzt mit Blick auf die im Rahmen des GEM analysierten Schwächen eine gründungs- und digitalisierungsspezifische Stärkung im Bereich von Bildung und Wissenschaft. Dazu hatte die Ministerpräsidentin des Landes Nordrhein-Westfalen im Rahmen einer Regierungserklärung im Januar 2015 diverse Maßnahmen der Landesregierung beschrieben und weitere angekündigt . So wurde unter anderem die Investition von 22 Millionen Euro in die Talentförderung angekündigt . Ziel davon ist laut Ministerpräsidentin Hannelore Kraft, "alle Talente entdecken und fördern" zu können (vgl. Plenarprotokoll 16/78). 1. Um welche konkreten zusätzlichen Haushaltsmittel handelt es sich bei den 22 Millionen Euro? Bei der genannten Summe handelt es sich um Mittel aus dem Hochschulpakt 2020. 2. Welche Mittel aus dieser Initiative wurden seit der Regierungserklärung der Mi- nisterpräsidentin im Januar 2015 konkret investiert? Der Fachhochschule Gelsenkirchen wurden für den Aufbau des NRW-Zentrums für Talentförderung bisher Mittel in Höhe von rd. 800.000 Euro zugewiesen. Eine weitere Zuweisung in Höhe von rd. 1 Mio. Euro wird im Juli 2015 erfolgen. Weitere Mittel in Höhe von rd. 7,5 Mio. Euro sind der Hochschule ab 2016 zugesichert. Die bereitgestellten Mittel sind für den Aufbau und Betrieb des NRW-Zentrums für Talentförderung im Zeitraum bis 2020 vorgesehen . 3. Wer konkret waren die Empfänger der Mittel? Bislang sind Mittel nur der Fachhochschule Gelsenkirchen zugewiesen worden. Zuweisungen an die im Rahmen eines Förderwettbewerbs ausgewählten weiteren sechs beteiligten Hochschulen werden im Juli erfolgen. Beteiligt sind die Fachhochschule Bochum, die Universität Bochum, die Fachhochschule Dortmund, die Universität Dortmund, die Universität Duisburg-Essen sowie die Fachhochschule Ruhr-West in Mülheim. Das Fördervolumen je Hochschule liegt bei bis zu 500.000 Euro pro Jahr. 4. Welche konkreten Ergebnisse hat die Landesregierung mit ihrem Mitteleinsatz in diesem Rahmen bereits erzielt? Das Talentscouting-Programm soll die Ansprache von begabten Schülerinnen und Schülern aus Nichtakademiker- und Migrantenfamilien verbessern und ihnen den Studieneinstieg er- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8967 3 leichtern. Die hierfür erforderlichen Strukturen werden in Form des NRW-Zentrums für Talentförderung sowie in den genannten sechs Ruhrgebietshochschulen zunächst aufgebaut. Insofern sind konkrete Ergebnisse in diesem Projektstadium noch nicht vorhanden. 5. Inwiefern wird die Landesregierung auch die Entdeckung und Förderung von Talenten außerhalb des Hochschulbereichs – etwa bei Auszubildenden – unterstützen ? Im Rahmen des Talentscoutings werden die Schülerinnen und Schüler ihren Begabungen und Talenten entsprechend beraten und gefördert. Dies schließt auch die Unterstützung bei einer Ausbildungsentscheidung mit ein. Leistungsstarke und sehr leistungswillige junge Menschen können während einer Berufsausbildung bereits jetzt die Fachhochschulreife erwerben. Die jüngsten Änderungen in der APO-BK 2015/16, fachbereichsspezifische Lerngruppen zum Erwerb der Fachhochschulreife zu bilden, ermöglichen ab 01.08.2015 den flächendeckenden Erwerb dieser Doppelqualifikation . Die Umsetzung wird durch spezifische curriculare Vorgaben und eine Handreichung unterstützt. Berufsausbildungen ermöglichen Auszubildenden den individuellen Erwerb von Zusatzqualifikationen - insbesondere in technisch-gewerblichen, kaufmännischen und/oder fremdsprachlichen Bereichen. Eine Handreichung zum Erwerb von Zusatzqualifikationen und erweiterten Zusatzqualifikationen in Fachklassen des dualen Systems wird zum neuen Schuljahr 2015/16 die Ausweitung attraktiver Angebote unterstützen.