LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/8997 17.06.2015 Datum des Originals: 16.06.2015/Ausgegeben: 22.06.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3436 vom 12. Mai 2015 des Abgeordneten Gregor Golland CDU Drucksache 16/8714 Wann wird der Bau der Landesstraßen 361n (Frechen) und 150 (Brühl/Köln) fortgesetzt bzw. abgeschlossen? Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 3436 mit Schreiben vom 16. Juni 2015 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Seit mehreren Jahren ist der Neubau der Landesstraße 361n bei Frechen-Königsdorf angekündigt . Der neue Anschluss zur Autobahn 4 soll den Frechener Stadtteil vom Verkehr entlasten . In den vergangenen Jahren wurde die Maßnahme wiederholt im Landesstraßenbauprogramm aufgeführt, so auch für das Jahr 2015. Allerdings bleibt offen, wann das mit rund 8,4 Millionen Euro angesetzte Projekt vollendet wird. Im Frühjahr 2014 wurde bereits mit den Vorarbeiten für eine Brücke über die Bahnstrecke Köln-Aachen begonnen. Ein Einhausungsbauwerk wurde zu diesem Zweck errichtet. Wie mir berichtet wurde, fanden seither keine weiteren Bau-Aktivitäten im Rahmen des Neubaus der L361n statt. Im Sinne der Bevölkerung sollten angekündigte Bauprojekte zügig umgesetzt werden. Ist dies nicht möglich, muss zumindest über die Gründe informiert werden. Eine weitere Maßnahme im Landesstraßenbauprogramm – der vierspurige Ausbau der L150 bei Brühl – wird zwar zurzeit ausgeführt, jedoch ist aus den Medien zu erfahren, dass die Kosten um rund eine Million Euro gestiegen sind, und dass ein Abschnitt auf Brühler Stadtgebiet zwischen der Autobahn 553 und der Kölnstraße zunächst zweispurig bleibt (KSTA, 30. April 2015, S. 29). Der Abschnitt ist nicht Bestandteil des Ausbauprogramms, sondern der geplanten Ortsumgehung Köln-Meschenich. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8997 2 1. Wie sehen die genauen Bau-, Zeit- sowie Kostenpläne für die Maßnahmen L361n und L150 aus? (Bitte vollständige Planung wiedergeben.) 3. Wann ist mit der Freigabe der fertigen L361n und L150 für den Straßenverkehr zu rechnen? Die L 150 zwischen der Anschlussstelle Brühl-Nord (A 553) und der Anschlussstelle KölnGodorf (A 555) wird im Juli 2015 fertig ausgebaut sein. Gegebenenfalls werden sich noch Restarbeiten anschließen. Derzeit sind die im Landesstraßenbauprogramm ausgewiesenen Gesamtkosten des Projektes noch nicht erreicht. Der Neubau der L 361n Frechen-Königsdorf wurde im Jahr 2014 begonnen. Der Baufortschritt orientiert sich an den im Landesstraßenhaushalt verfügbaren Finanzmitteln. Da diese für den Neu- und Ausbau von Landesstraßen in 2016 und den Folgejahren noch nicht bekannt sind, kann keine belastbare Aussage zur Bauzeit getätigt werden. 2. Sollte von der Planung abgewichen werden (müssen): Welche Ursachen und Auswirkungen liegen diesen zugrunde? Bei Projekten dieser Art kann die konkrete Bauvorbereitung, insbesondere aus der Erforderlichkeit von Abstimmungen mit Dritten (im Fall der L 361n beispielsweise mit der Deutschen Bahn), zu Planungsänderungen führen, die im Rahmen der weiteren baulichen Realisierung zu berücksichtigen sind. 4. Bleibt es bei den veranschlagten Kosten von rund 8,36 Millionen Euro für den Bau der L361n? Im Rahmen der laufenden Bauvorbereitungen und insbesondere der Abstimmungen mit der Deutschen Bahn wird erkennbar, dass es zu Kostensteigerungen für den Bau der L 361n kommen wird. Die Landesregierung ist bestrebt, diese durch geeignete Maßnahmen möglichst gering zu halten. 5. Wann ist mit dem Bau der Ortsumgehung Köln-Meschenich und damit mit dem vollständigen Ausbau der L150 auf Brühler Stadtgebiet zu rechnen? (Bitte konkrete Bau-, Zeit- sowie Kostenpläne wiedergeben.) Die Ortsumgehung Meschenich ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen im Vordringlichen Bedarf ausgewiesen. Die Kostenberechnung für das Vorhaben beträgt zurzeit 21,7 Mio. €. Das Planfeststellungsverfahren ruht im Moment u.a. aufgrund von Einsprüchen der Stadt Hürth und des Rhein-Erft-Kreises zur Fortführung der Straße. Der Landesbetrieb Straßenbau erarbeitet derzeit ein Deckblatt. Vorbehaltlich der Zustimmung des Bundes zur Linienführung des Folgeabschnitts wird voraussichtlich 2016 der Erörterungstermin im Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden können. Über den weiteren Zeitplan kann angesichts des Standes des laufenden Planfeststellungsverfahrens keine belastbare Aussage getroffen werden.