LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/901 14.09.2012 Datum des Originals: 14.09.2012/Ausgegeben: 19.09.2012 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 344 vom 21. August 2012 des Abgeordneten Kai Abruszat FDP Drucksache 16/645 Nationalparkplanungen: Tauscht das Land NRW landeseigene Waldflächen im Wert von 100 Millionen Euro ohne ein Ausschreibungsverfahren und ohne Beteiligung der Landtagsgremien? Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 344 mit Schreiben vom 14. September 2012 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerpräsidentin, dem Minister für Inneres und Kommunales und dem Finanzminister beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im Zuge der Planungen über die Einrichtung eines Nationalparks in Ostwestfalen-Lippe ist auch ein Flächentausch zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Landesverband Lippe in der Diskussion. Ausweislich des Protokolls des 2. Runden Tisches vom 29.06.2012 handelt es sich dabei um den potentiell größten Flächentausch, den es in Westfalen je gegeben hat. Zur Debatte steht, dass der Landesverband Lippe ca. 4.000 ha Waldfläche abgibt und als Gegenleistung vom Land Nordrhein-Westfalen gleichwertige Flächen erhält. Da sich die Wertigkeit von Waldflächen in erster Linie nach dem Boden, dem Wuchsgebiet, den Baumarten und dem Baumalter ergibt, kann nach meiner Einschätzung nicht flächenmäßig eins zu eins getauscht werden, da die Flächen des Landesverbandes nach diesen Kriterien wertvoller sind, als die potentiellen Tauschflächen des Landes NRW. Grob geschätzt muss der Landesverband für seine 4.000 ha etwa 5.000 ha Landeswald erhalten, um „wertgleich“ zu tauschen . Geht man von einem Verkehrswert von 20.000 € pro ha aus, sind 5.000 ha Landeswald 100.000.000 € wert. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/901 2 Ein Flächentausch ist nach meiner Bewertung ein Kaufvertrag ähnliches Rechtsgeschäft. Wenn das Land NRW landeseigene Flächen durch Tauschvertrag abgibt, ohne anderen Personen, Institutionen beziehungsweise Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu geben , landeseigene Waldflächen zu erwerben, ist zu hinterfragen, nach welchem Prüfungsmaßstab ein solches Vorgehen beurteilt werden muss. Vorbemerkung der Landesregierung Zur Vorbereitung des geplanten Flächentausches wurde ein öffentlich bestellter und vereidigter Forstsachverständiger Ende Oktober 2011 beauftragt. Der Zweck der Begutachtung besteht in einem wertgleichen (bargeldlosen) Tausch von Flächen. Die Arbeiten des Gutachters sind noch nicht abgeschlossen. 1. Ist der vom Land NRW angedachte Tausch von landeseigenen Flächen und Flächen des Landesverbandes Lippe ohne eine – gegebenenfalls EU-weite – Ausschreibung zulässig? Zur Verwaltung und Bewirtschaftung des Grundbesitzes der Landesforstverwaltung gelten nach Nr. 3.1 der VV zu § 64 LHO die Bestimmungen zum Immobilienmanagement der Landesforstverwaltung NRW (IMMO Forst) vom 04.02.2009, (Az.: III-2 – 01-08-00.00). Ziffer 2.2.3 der IMMO Forst regelt den Tausch von Immobilien. Eine Ausschreibung gemäß Ziffer 2.2.2.4 der IMMO Forst ist nicht vorgesehen. Sie widerspräche dem Charakter des Tausches , der eine wertgleiche gegenseitige Übertragung von Flächen zum Ziel hat. 2. Teilt die Landesregierung die in der Vorbemerkung zu dieser Kleinen Anfrage vom Fragesteller getroffene Bewertung, dass landeseigene Tauschflächen in einer Größenordnung von ca. 5.000 ha liegen müssten? Da der Zweck der Begutachtung in einem wertgleichen Tausch besteht, sollen landeseigene Flächen nur in dem Maß getauscht werden, bis Wertgleichheit hergestellt ist. Sofern - wie vom Fragesteller unterstellt – die Flächen des Landesverbandes Lippe tatsächlich wertvoller sind als die potentiellen Tauschflächen des Landes NRW, würde eine entsprechend größere Waldfläche vom Land beim Tausch abgegeben werden. 3. Teilt die Landesregierung die in der Vorbemerkung zu dieser Kleinen Anfrage vom Fragesteller getroffene Bewertung, dass die landeseigenen Tauschflächen einen Wert von ca. bis zu 100.000.000 Euro haben? Die Landesregierung ist der Auffassung, dass der Fragesteller den Wert der Forstflächen deutlich überschätzt. Im Übrigen wird darauf verwiesen, dass die Bewertung noch nicht abgeschlossen ist. 4. Wie will die Landesregierung unter dem Gesichtspunkt einer notwendigen Haushaltskontrolle die Beteiligung der Gremien des Landtages rechtzeitig bzw. vor dem Schaffen von nicht mehr rückgängig zu machenden Fakten sicherstellen? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/901 3 Gemäß § 64 Abs. 2 LHO dürfen Grundstücke mit einem erheblichen Wert nur mit Einwilligung des Landtags veräußert werden. Die Landesregierung wird deshalb vor Abschluss des Grundstückstauschvertrages den Landtag beteiligen.