LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/9033 18.06.2015 Datum des Originals: 18.06.2015/Ausgegeben: 23.06.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3438 vom 18. Mai 2015 der Abgeordneten Ina Scharrenbach CDU Drucksache 16/8716 Bleibt das G5-Inklusionsprojekt sprichwörtlich „under construction“ oder wird es in die Fläche Nordrhein-Westfalens gehen? Die Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport hat die Kleine Anfrage 3438 mit Schreiben vom 18. Juni 2015 namens der Landeregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister und dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im März 2015 fand eine Abschlussveranstaltung des G5-Inklusionsprojektes „under construction“ in Duisburg statt. Unter der Trägerschaft landeszentraler Organisationen der Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit in Nordrhein-Westfalen wurden an 15 Standorten in unserem Land Inklusionsprojekte initiiert, verstetigt und umgesetzt. Finanziert durch das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen hatte das Projekt das Ziel, über die Umsetzung vielfältiger Praxisangebote neue inklusive Ansätze und Konzepte in der Jugend- und Jugendsozialarbeit in NRW weiterzuentwickeln. Begleitende Fortbildungen, die sich an die Projektteilnehmer richteten, vermittelten Kenntnisse und Kompetenzen im Bereich des inklusiven Arbeitens, griffen praxisrelevante Themen und Fragestellungen auf und regten zum Austausch an (von: www.lkjnrw .de). Zum Ende eines Projektes hin stellt sich immer eine Frage: Wie geht es weiter? Vor diesem Hintergrund frage ich daher die Landesregierung. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9033 2 1. In welcher Höhe hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen das Inklusionsprojekt „Under Construction“ aus dem Kinder- und Jugendförderplan des Landes insgesamt finanziert? Das Projekt „Under Construction“ wurde im Zeitraum 01.11.2013 bis 31.03.2015 mit 196.600,00 € aus dem Kinder- und Jugendförderplan des Landes gefördert. 2. Wie bewertet die Landesregierung Nordrhein-Westfalen die Ergebnisse des Inklusionsprojektes „Under Construction“? Die Ergebnisse des Inklusionsprojekts „Under Construction“ geben wichtige Hinweise und Empfehlungen für die Umsetzung der Inklusion in der Jugendförderung. 3. Inwieweit soll aus dem Projekt „Under Construction“ heraus ein Regelangebot für die Jugendarbeit und die Jugendsozialarbeit in Nordrhein-Westfalen erwachsen? Ziel der Landesregierung ist es, den Inklusionsgedanken in der Kinder- und Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit zu implementieren und umzusetzen. Es wurden deshalb von der Landesregierung Inklusionsprojekte in unterschiedlichen Bereichen der Kinder- und Jugendförderung angestoßen. Neben dem Inklusionsprojekt der G 5 werden aktuell noch ein Projekt der Landesjugendämter mit ausgewählten Modellkommunen zur Inklusion in der Jugendförderung sowie ein Projekt der FH Köln und des Transfer e. V. „Initiative inklusives Kinder- und Jugendreisen NRW“ gefördert. Alle diese Projekte haben zum Ziel, inklusive Angebote in der Kinder- und Jugendarbeit präsent zu machen und eine Öffnung in den Strukturen und bei den Beteiligten zu bewirken, damit inklusive Angebote letztlich Normalität in der Kinder- und Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit und somit auch zur Regel werden. 4. Da die geplanten Mittel im Kinder- und Jugendförderplan des Landes Nordrhein- Westfalen für den Bereich „FB III. Chancengleichheit/Integration/Inklusion“ bereits in 2014 nicht ausreichten: Denkt die Landesregierung Nordrhein-Westfalen über eine Neuaufteilung der rund 100 Millionen Euro im Rahmen des Kinder- und Jugendförderplanes auf die einzelnen Förderbereiche nach? In den zu Förderbereich III gehörigen Projektförderpositionen sind im Haushaltsjahr 2014 erstmalig mehr Mittel verausgabt worden, als gemäß Ansatz vorgesehen (+373.045 €). Damit wurde die Antragslage entsprechend berücksichtigt. Auch in Folge der gegenseitigen Deckungsfähigkeit der einzelnen Förderpositionen sieht die Landesregierung keinen Anlass für eine Neuaufteilung zwischen den Förderbereichen. 5. Wurden im Rahmen des Vollzuges des Kinder- und Jugendförderplanes des Lan- des Nordrhein-Westfalen im Haushaltsjahr 2014 alle vorliegenden Anträge im Förderbereich III „Chancengleichheit/Integration/Inklusion“ genehmigt? Nein.