LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/905 17.09.2012 Datum des Originals: 14.09.2012/Ausgegeben: 20.09.2012 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 328 vom 13. August 2012 des Abgeordneten Dirk Schatz PIRATEN Drucksache 16/612 Beobachtung von Abgeordneten durch den nordrhein-westfälischen Verfassungsschutz ? Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 328 mit Schreiben vom 14. September 2012 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Medienberichten zufolge werden, wie schon seit längerem bekannt, noch immer frei gewählte Abgeordnete des Bundestages und die einiger Landesparlamente durch die entsprechenden Verfassungsschutzbehörden beobachtet. Bisher beschränkten sich die Beobachtungen, was meiner Auffassung nach bereits einen Skandal darstellt, weitestgehend auf Abgeordnete der Linkspartei. Einem neueren Bericht zufolge wird, z.B. in Niedersachsen, nun sogar ein Landtagskandidat der Grünen beobachtet. Auffällig dabei ist vor allem, dass es sich immer um Oppositionspolitiker handelt, die von den Regierungen beobachtet werden. Derartige Vorgehensweisen sind mir sonst nur aus Ländern mit einer Diktatur bekannt. Auch die StaSi und die GeStaPo verfuhren ähnlich, auch wenn der Verfassungsschutz, im Unterschied dazu , natürlich keine exekutiven Befugnisse hat. Nach meinem derzeitigen Kenntnisstand liegen mir keine Hinweise darauf vor, dass derartige Vorgänge in NRW ebenfalls stattfinden. Dennoch kann ich sie gleichermaßen nicht ausschließen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/905 2 1. Werden derzeit oder wurden seit Beginn der 15. Wahlperiode Mitglieder des Landtages NRW oder eines anderen Parlamentes durch den nordrheinwestfälischen Verfassungsschutz beobachtet? Der Verfassungsschutz NRW beobachtet keine Mitglieder des Landtages NRW, anderer Landesparlamente oder des Deutschen Bundestages in ihrer Funktion als Abgeordnete seit Beginn der 15. Wahlperiode. Verhaltensweisen von Einzelpersonen, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richten, werden gem. § 3 Abs. 3 S. 3 VSG nur dann beobachtet, wenn sie auf Anwendung von Gewalt gerichtet oder aufgrund ihrer Wirkungsweise geeignet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung erheblich zu beschädigen. In erster Linie beobachtet der Verfassungsschutz Bestrebungen, wenn diese verfassungsfeindlich sind. Sofern Abgeordnete in Organisationen, Gruppen, Vereinen oder vereinsähnlichen Strukturen (außerhalb der Partei) agieren, die der Verfassungsschutz als verfassungsfeindliche Bestrebung einstuft, werden im Einzelfall personenbezogene Daten erfasst. Die anfallenden personenbezogenen Daten verbleiben bis zu ihrer Löschung in den Vorgängen, die die Bestrebung beschreiben, und sind im Sinne des Datenschutzes nicht suchfähig. 2. Ist der Landesregierung bekannt, ob Mitglieder des Landtages NRW (im Zeit- raum: Beginn der 15. Wahlperiode bis heute) durch andere Verfassungsschutzbehörden beobachtet werden bzw. wurden? Die Landesregierung ist nicht berechtigt, Auskunft darüber zu erteilen, ob Mitglieder des Landtages NRW seit Beginn der 15. Wahlperiode durch andere Verfassungsschutzbehörden beobachtet werden bzw. wurden. 3. Falls ja, sind der Landesregierung bzw. dem nordrhein-westfälischen Verfas- sungsschutz die Erkenntnisse, die aus diesen Beobachtungen gewonnen wurden , bekannt? Es wird auf die Antwort zur Frage 2 verwiesen. 4. Wie steht die Landesregierung zu derartigen, oben genannten Vorgängen? Es wird auf die Antwort zur Frage 2 verwiesen.