LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/9054 22.06.2015 Datum des Originals: 22.06.2015/Ausgegeben: 25.06.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3458 vom 22. Mai 2015 der Abgeordneten Yvonne Gebauer FDP Drucksache 16/8762 Schulische Inklusion nach Inkrafttreten des grundsätzlichen Rechtsanspruchs: Welche Schulwechsel gibt es von allgemeinen Schulen zu Förderschulen? Die Ministerin für Schule und Weiterbildung hat die Kleine Anfrage 3458 mit Schreiben vom 22. Juni 2015 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Zum 1. August 2014 ist das 9. Schulrechtsänderungsgesetz in Kraft getreten. Damit greift auch der grundsätzliche Rechtsanspruch für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf zum Besuch einer allgemeinen Schule. Hierzu heißt es im Gesetz, dieser gelte „zum Schuljahr 2014/2015 für Schülerinnen und Schüler, bei denen erstmals ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung festgestellt wurde oder die in der Primarstufe sonderpädagogisch gefördert werden und in die Klasse 5 einer weiterführenden Schule oder die Eingangsklasse einer gymnasialen Oberstufe wechseln wollen.“ Der grundsätzliche Rechtsanspruch wächst hierbei in den Folgejahren auf. Neben der Opposition haben eine Vielzahl von Verbänden, Lehrer- und Elternverbänden, Kirchen, Sozialverbänden oder auch Vertretern aus der Wissenschaft massive Kritik an der mangelnden qualitativen Ausgestaltung des Gesetzentwurfs geübt. Dennoch wurde er nahezu ohne Änderungen mit der Mehrheit der regierungstragenden Fraktionen durch den Landtag verabschiedet. Mit Inkrafttreten des grundsätzlichen Rechtsanspruchs wechseln seit Beginn des laufenden Schuljahres daher nochmals verstärkt Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in allgemeine Schulen. Da aus vielen allgemeinen Schulen deutliche Kritik an den unzureichenden qualitativen Rahmenbedingungen der rot-grünen Umsetzung der Inklusion geübt wird, ist es wichtig zu erfahren, welchen Einfluss diese unzulängliche Ausgestaltung auf die Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf ausübt. Schlechte Förderbedingungen können z.B. auch einen – ggf. erneuten – Schulwechsel von Kindern mit sonderpä- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9054 2 dagogischem Förderbedarf von einer allgemeinen Schule an eine Förderschule zur Folge haben. Umso wichtiger wäre die Sicherstellung eines wohnortnahen Förderschulangebots als Wahlmöglichkeit. Gegenwärtig jedoch schwappt die von der rot-grünen Landesregierung erzwungene Schließungswelle von Förderschulen über das Land, so dass mittelfristig entsprechende Angebote für unterschiedliche Förderschwerpunkte oftmals in angemessener Entfernung nicht mehr erreichbar sein werden. Zwar wird der Zeitpunkt, zu dem vermutlich vermehrt Kinder von allgemeinen Schulen an Förderschulen wechseln, weil sie aus Sicht der Eltern dort besser gefördert werden können, nach der 6. Klasse angesiedelt sein. Da diese Frage für den gesamten Inklusionsprozess jedoch von hoher Bedeutung ist, müssen dem Ministerium für Schule und Weiterbildung bereits jetzt entsprechende Zahlen hierzu vorliegen, ob bzw. in welcher Zahl es solche Wechsel bereits im laufenden Schuljahr gegeben hat. 1. Wie viele Kinder sind nach aktuell neusten absoluten Zahlen seit Beginn des lau- fenden Schuljahres von allgemeinen Schulen auf Förderschulen gewechselt? 2. Welche aktuell neuesten Zahlen liegen der Landesregierung zu Kindern vor, die im laufenden Schuljahr zunächst die 1. Klasse einer Grundschule besucht haben , inzwischen jedoch auf eine Förderschule gewechselt sind (bitte in absoluten Zahlen, in absoluten Zahlen mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf vor dem Schulwechsel sowie nach sonderpädagogischen Förderschwerpunkten differenziert aufgeschlüsselt darstellen)? 3. Welche aktuell neuesten Zahlen liegen der Landesregierung zu Kindern vor, die im laufenden Schuljahr zunächst eine 5. Klasse einer allgemeinen Schule besucht haben, inzwischen jedoch auf eine Förderschule gewechselt sind (bitte in absoluten Zahlen, in absoluten Zahlen mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf vor dem Schulwechsel, nach „abgebender“ Schulform sowie nach sonderpädagogischen Förderschwerpunkten differenziert aufgeschlüsselt darstellen )? Statistische Informationen zur Zahl der Schulformwechslerinnen und -wechsler werden im Rahmen der Amtlichen Schuldaten erhoben. Hierbei werden jährlich zum Stichtag 15. Oktober Angaben zur besuchten Schulform des vorangegangenen Schuljahres – aktuell vorliegend also zum Schuljahr 2013/14 – erfasst. Statistische Zahlen zu Schulformwechseln innerhalb eines Schuljahres liegen der Landesregierung daher grundsätzlich nicht und statistische Zahlen zu Schulformwechseln nach Abschluss des laufenden Schuljahres erst nach Bereitstellung der Amtlichen Schuldaten 2015/16 – voraussichtlich Anfang 2016 – vor. In der Anlage werden daher für das Schuljahr 2014/15 Schülerinnen und Schüler an Förderschulen ausgewiesen, differenziert nach der zuletzt im Schuljahr 2013/14 besuchten Schulform , ausgewählten Jahrgängen und sonderpädagogischem Förderschwerpunkt. Dabei haben die Schülerinnen und Schüler im zweiten Schulbesuchsjahr im Vorjahr eine erste Klasse und die in den Jahrgang 6 versetzten und die den Jahrgang 5 wiederholenden Kinder eine fünfte Klasse besucht. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9054 3 4. Wie viele der in Frage 1 erfragten Kinder und Jugendlichen haben vor ihrem Besuch einer allgemeinen Schule zunächst eine Förderschule besucht? Im Rahmen der Amtlichen Schuldaten werden lediglich Informationen zum Schulbesuch des jeweils vorangegangenen Schuljahrs erhoben. Bildungsbiographische Informationen der Schülerinnen und Schüler – etwa zu wiederholten Schulwechseln – liegen nicht vor. 5. Wie bewertet die Landesregierung auf der Grundlage des 9. Schulrechtsände- rungsgesetzes einen solchen Wechsel von allgemeinen Schulen zu Förderschulen ? Ein solcher Wechsel des Förderorts auf Initiative der Schule richtet sich nach § 17 Absatz 2 und 3 der Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung. Außerdem können ihn die Eltern jederzeit beantragen. Anlage zur Kleinen Anfrage 3458: Schülerinnen und Schüler an Förderschulen nach ausgewähUen Jahrgängen und Herkunftsschulform im Schuljahr 2014115 Herkunftsschulform Herkunft Förderschwerpunkt Allgemeine Schulen Förderschulen insgesamt insgesamt 1 I. Grundschule 1 1 Hauptschule 1 I ' 1 GemeinSChafts-' ,., Freie insgesamt PRIMUS Realschule Sekundarschule schule Gesamtschule GymnasIum Waldorfschule alle 71.921 68.638 3.283 2.065 539 185 67 326 44 49 davon: Emotionale und soziale Entwicklung 14.714 13.236 1.478 798 312 126 30 182 16 10 Geistige Entwicklung 16.606 16.440 166 102 27 16 17 Hören und Kommunikation (Gehörlose) 705 699 6 Hören und Kommunikation (Schwemörige) 1.110 1.082 28 17 Körperliche und motorische Entwicklung 6.570 6.449 121 75 11 10 5 Lernen 22.113 20.934 1.179 850 176 20 25 86 16 Schule für Kranke 136 78 58 11 3 16 13 Sehen (Blinde) 363 362 Sehen (Sehbehinderte) 512 499 13 1 Sprache 9.061 8.840 221 196 4 11 kein Förderschwerpunkt 31 19 12 darunter mit Besuch der 1. Klasse im vorangegangenen Schuljahr' 1.298 1.163 135 I 133 davon: Sehen (Blinde) 23 23 Emotionale und soziale Entwicklung 318 219 99 I 97 Hören und Kommunikation (Gehörlose) 37 34 Körperliche und motorische Entwicklung 106 104 Sprache 733 706 27 27 Hören und Kommunikation (Schwemörige) 48 46 2 2 Sehen (Sehbehinderte) 33 31 darunter mit Besuch der 5. Klasse im vorangegangenen Schuljahr' 5.178 4.852 326 81 90 47 25 69 4 davon: Emotionale und soziale Entwicklung 1.542 1.379 163 58 35 12 42 Hören und Kommunikation (Gehörlose) 59 58 Hören und Kommunikation (Schwemörige) 128 125 Körperliche und motorische Entwicktung 602 590 12 Lernen 2.398 2.266 132 70 29 16 Sehen (Btinde) 33 33 Sehen (Sehbehinderte) 39 3B Sprache 377 363 14 HII1we/se , ohne FbrdfJJSchule BK t Ohne Schii/etinnen und Schiller mt Förderbedarf im FOrderschwerpunkt geistige Entwicklung, da diese keiner konkreten Klassenstufe zugeordnet werden Können Quelle" Amtliche Schuldaten NRW