LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/9055 22.06.2015 Datum des Originals: 22.06.2015/Ausgegeben: 25.06.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3447 vom 21. Mai 2015 der Abgeordneten Birgit Rydlewski und Frank Herrmann PIRATEN Drucksache 16/8748 Rassismusprävention bei Polizei und Justiz in Nordrhein-Westfalen Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 3447 mit Schreiben vom 22. Juni 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales und dem Justizminister beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der aktuelle Bericht des UN-Ausschusses für die Beseitigung der Rassendiskriminierung vom 15. Mai 2015 http://tbinternet.ohchr.org/Treaties/CERD/Shared%20Documents/DEU/INT_CERD_C OC_DEU_20483_E.pdf verweist abermals darauf, dass Polizei- und Justizbeamte in ganz Deutschland geschult werden müssen, um gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit als Tatmotive zu erkennen. Sie sollen insbesondere Verständnis für den Begriff der Rassendiskriminierung bekommen, um zu lernen, wie man diese bekämpft und gegebenenfalls bestraft. Die BRD wird aufgefordert , Konsequenzen aus dem NSU-Skandal und der Zunahme fremdenfeindlicher Übergriffe zu ziehen. Bereits in den Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestags vom September 2013, denen der Bundestag einstimmig zugestimmt hat (Bundestagsdrucksache 17/14600) werden 50 Schlussfolgerungen formuliert. Besonders sollten verschiedene Maßnahmen im Bereich der Geheimdienste, Polizeien, Justiz und Träger der Demokratieförderung ergriffen werden, um ein nochmaliges Behördenversagen wie im Fall des mordenden und raubenden NSU verhindern. Dabei wurden auch die Länder dazu aufgerufen, diese geforderten Maßnahmen in landesrechtliche Regelungen zu übersetzen. Der Bundestag hat im Februar 2014 diese 50 Forderungen bekräftigt und deren zügige und umfassende Umsetzung gefordert (Bundestagsdrucksache 18/558). LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9055 2 Diesen Auftrag hat der nordrhein-westfälische Landtag angenommen und am 04. Juli 2014 mit den Stimmen von SPD, Grünen und Piraten den Antrag "Alltagsrassismus und rechte Gewalt bekämpfen – Erfassung politisch rechts motivierter Straftaten verbessern" (Drs. 16/6122) verabschiedet. Dennoch gibt es bei der Aus- und Fortbildung von Staatsanwälten und Richtern in NRW immer noch viele Defizite im Bereich der Erkennung von Hasskriminalität als solcher. Das belegt die Antwort auf die Anfrage: „Welche spezifischen Aus- und Fortbildungsprogramme existieren für Juristen zum Thema Rechtsextremismus?“ (Drs. 16/7266) Der Bericht der UNO wiederholt die Forderung des UN-Sonderberichterstatters für Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, Mutuma Ruteere, von Mitte 2014, dass "Unabhängige zivile Beratungsstellen bei der Polizei ebenso unabdingbar [sind] wie klare interne Dienstanweisungen , die polizeiliches Fehlverhalten sichtbar machen und unterbinden.“ In der Antwort auf die Kleine Anfrage "Wann richtet NRW unabhängige, externe und zivile Beschwerde- und Ermittlungsstellen zur Aufklärung polizeilichen Fehlverhaltens ein?" (Drs. 16-6847) sieht die Landesregierung keine Notwendigkeit für die Errichtung einer unabhängigen Polizeibeschwerdestelle – wie z.B. in Niedersachsen oder Rheinland-Pfalz. Auch belegt die Antwort der Landesregierung, dass polizeiliches Fehlerverhalten nicht dokumentiert wird. Es zeigt sich weiterhin, dass die Polizei ein strukturelles Problem hat, wenn es darum geht, eigenes Fehlverhalten z. B. bei Fußballspielen aufzuklären. Deshalb haben im Jahre 2013 nicht weniger als 3.960 Beschwerden gegen Polizeibeamte in NRW lediglich zu zwei Disziplinar- und/oder Strafverfahren geführt. Fälle von strittigem Polizeiverhalten, das einer unabhängigen Überprüfung bedurft hätte, gibt es in NRW genug, dennoch ist grundsätzlich diejenige Polizeibehörde für die Bearbeitung zuständig, deren Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter betroffen ist. Bundesländer wie Rheinland-Pfalz und Niedersachsen sind im letzten Jahr den richtigen Schritt gegangen und haben unabhängige Beschwerdestellen für Bürger und Polizei geschaffen . Zwar veröffentlicht NRW seit 2014 einen Beschwerdebericht, aber dieser bietet keiner keinerlei qualitative Aussage: Es wird nicht erfasst, ob es vermehrt zu Beschwerden im Bereich von Fußballspielen kommt oder ob Beschwerden erfolgen, weil sich Betroffene durch Polizisten diskriminiert fühlen. Das heißt allerdings im Umkehrschluss auch, dass keine spezifischen Maßnahmen ergriffen werden können, um Fehlverhalten qualitativ auszuwerten und so zukünftig zu verhindern. Eine reine quantitative Auswertung des Beschwerdeaufkommens trägt nicht zu einer verbesserten Fehlerkorrektur- und -kultur der Polizei bei und dürfte sich strenggenommen auch nicht Beschwerdemanagement nennen. Nach den vielen erschreckenden Vorfällen polizeilichen Fehlverhaltens in Aachen, Burbach, Herford, Gelsenkirchen, Köln, Dortmund und Hannover wird die Notwendigkeit zur Einrichtung von unabhängigen Beschwerde- und Ermittlungsstellen auf allen Ebenen immer offensichtlicher . Vorbemerkung der Landesregierung Rassismus und Fremdenfeindlichkeit haben in der Polizei und Justiz des Landes keinen Platz und werden nicht toleriert. Die Landesregierung nimmt alle Anzeichen zu rassistischem Verhalten und Vorwürfe fremdenfeindlichen Handelns ernst und bekämpft diese, gerade im Hinblick auf die multikulturelle Bevölkerung Nordrhein-Westfalens, bereits im Entstehen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9055 3 1. Wie weit ist die Landesregierung mit der Umsetzung des Antrags "Alltagsrassismus und rechte Gewalt bekämpfen – Erfassung politisch rechts motivierter Straftaten verbessern"? (Bitte listen sie einzelne Maßnahmen auf und beschreiben Sie die Ergebnisse der Umsetzung für jeden einzelnen Punkt aus dem Forderungskatalog ) Frage 1 bezieht sich auf die Umsetzung des Antrags der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der PIRATEN vom 24. Juni 2014 „Alltagsrassismus und rechte Gewalt bekämpfen - Erfassung politisch rechts motivierter Straftaten verbessern“ (Drucksache 16/6122). 1. Punkt „Die Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestags hinsichtlich der grundlegenden Überarbeitung des Themenfeldkatalogs PMK unter Hinzuziehung von Wissenschaft und Zivilgesellschaft umzusetzen.“ Die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) hat auf ihrer 199. Sitzung vom 11. bis 13.06.2014 den Sachstand zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen des 2. Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages in der 17. Wahlperiode (NSU-Untersuchungsausschuss) zur Kenntnis genommen und die Gremien der Länder und des Bundes unter anderem damit beauftragt, den Themenfeldkatalog politisch motivierter Kriminalität (PMK) zu überarbeiten sowie darüber hinaus das gesamte Definitionssystem PMK zu überprüfen. Infolge dieser Beschlusslage wurde eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe (Bund-Länder-Arbeitsgruppe kriminalpolizeilicher Meldedienst-politisch motivierter Kriminalität ; BLAG KPMD-PMK) unter Beteiligung von Polizei, Verfassungsschutz sowie Experten aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft eingerichtet. 2. Punkt „Eine eigene Erfassung antimuslimischer Straftaten unter dem Themenfeld der Hasskriminalität eingeführt wird. Soweit eine bundesweit einheitliche Regelung nicht möglich sein sollte, ist die Landesregierung aufgefordert, zu prüfen, ob eine eigene Statistik für NRW umsetzbar ist.“ Der Themenfeldkatalog PMK ordnet „Antimuslimische Straftaten“ derzeit dem Oberthema „Hasskriminalität“ zu. Innerhalb dessen existiert kein Unterthema zur Erfassung „Antimuslimischer Straftaten“. Die BLAG KPMD-PMK befasst sich im Rahmen der Überarbeitung des Themenfeldkatalogs PMK auch mit der Prüfung der bundesweiten Erweiterung des Oberthemas „Hasskriminalität“ um das Unterthema „Antimuslimisch“ oder „Islamfeindlichkeit“. 3. Punkt „Die Umsetzung der weiteren Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestags auf Ebene des Bundes und der Länder weiter vorangetrieben werden .“ Die Landesregierung verfolgt die Umsetzung der Empfehlungen des 2. Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages in der 17. Wahlperiode (NSUUntersuchungsausschuss ) weiter. Bereits umgesetzte bzw. auf den Weg gebrachte Maßnahmen werden regelmäßig auf weiteren Optimierungsbedarf überprüft. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9055 4 4. Punkt „Eine verstärkte Kooperation der Polizei mit den beiden vom Land geförderten spezialisierten Beratungsstellen für Opfer rechtsextremer und rassistischer Gewalt zu etablieren, um Betroffene von rechter Gewalt auf die Angebote der Beratungsstellen hinzuweisen.“ Polizeilicher Opferschutz gehört zu den Kernaufgaben der Polizei des Landes NordrheinWestfalen . Er umfasst neben der Aufklärung über Opferrechte und den Ablauf eines gegebenenfalls folgenden Strafverfahrens die Vermittlung adäquater Hilfsangebote. Die Kreispolizeibehörden setzen für die Aufgabe Opferschutz und Opferhilfe speziell geschulte Polizeibeamtinnen und -beamte ein. Diesen sind die Beratungsangebote der Landesregierung bekannt . Hierzu gehören insbesondere auch die Angebote im Zusammenhang mit rechter Gewalt . Opfer rechter Gewalt werden in NRW durch die Opferberatungsstellen und/oder die Kriminalinspektionen Staatsschutz auf die Beratungs- und Unterstützungsangebote hingewiesen . Hierzu wird ein doppelseitiger Flyer ausgehändigt, auf welchem die Aufgaben und Erreichbarkeiten der jeweiligen Träger zusammengefasst sind. Um die Beratungsangebote innerhalb der Polizei NRW noch bekannter zu machen, wurde Vertretern der Beratungsstellen „Back Up“ sowie der „Opferberatung Rheinland“ bereits im Dezember 2012 die Gelegenheit gegeben, im Rahmen einer Dienstbesprechung des Landeskriminalamtes NordrheinWestfalen (LKA NRW) mit den Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern der Kriminalinspektionen Staatsschutz (KI ST) ihre Arbeit ausführlich darzustellen. Dabei ist insbesondere auch auf die psychosoziale Beratung von Opfern, die Begleitung zur Polizei oder anderen Behörden sowie die Vermittlung von Fachanwälten hingewiesen worden. 5. Punkt „Den Austausch zwischen den Sicherheitsbehörden und den fünf von Land und Bund geförderten Mobilen Beratungsteams zu verstärken, um eine realistischere Einschätzung rechtsextremer Aktivitäten in NRW zu erlangen.“ Die Sicherheitsbehörden des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützen die Arbeit der „Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus“. Zur Verstetigung sind bei den Kriminalinspektionen Staatsschutz feste Ansprechpartner für alle zivilgesellschaftlichen Akteure, insbesondere für die „Mobilen Beratungsstellen gegen Rechtsextremismus NRW“ benannt. Mit den Vertretern der Beratungsstellen werden regelmäßige Besprechungen unter Beteiligung des LKA NRW sowie des Verfassungsschutzes NRW durchgeführt. Darüber hinaus sind auch die Vertreter der Sicherheitsbehörden Mitglieder des „Landesnetzwerks gegen Rechtsextremismus “ unter Federführung des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen (MFKJKS) und damit ein regelmäßiger Informations- und Erfahrungsaustausch mit den zivilgesellschaftlichen Akteuren auf Landesebene gewährleistet. 6. Punkt „Die Weiterentwicklung der Inhalte in Aus- und Fortbildung von Polizei und Justiz zum Themenkomplex Rechtsextremismus/Rassismus sowie zur interkulturellen Kompetenz. Zudem muss die interkulturelle Öffnung in den Sicherheitsbehörden und der Justiz weiter vorangetrieben werden, damit die Vielfalt der Gesellschaft sich auch in den Behörden wiederspiegelt .“ Die Polizei NRW leistet seit vielen Jahren einen wichtigen Beitrag zur Steigerung des Anteils von Menschen mit Migrationshintergrund im öffentlichen Dienst des Landes NRW. Die Bewerbergruppe der Menschen mit Migrationshintergrund wird im Rahmen von Werbemaß- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9055 5 nahmen direkt angesprochen, um ein Interesse für die Tätigkeit im Polizeivollzugsdienst des Landes NRW zu wecken. Innerhalb des Bewerberkreises der Menschen mit Migrationshintergrund stellen die Bewerberinnen und Bewerber mit türkischem Migrationshintergrund die größte Gruppe. Die Werbeaktivitäten der Polizei NRW werden daher insbesondere auf diesen Bewerberkreis ausgerichtet . Mit der Einführung der Kontaktbeamtinnen und Kontaktbeamten für muslimische Institutionen (KMI) in den Kreispolizeibehörden wurde ein wichtiges Instrument geschaffen, um mit Menschen aus diesem Kulturkreis ins Gespräch zu kommen. Die KMI haben als Teil der Öffentlichkeitsarbeit in den Kreispolizeibehörden den Auftrag, Kontakthemmnisse abzubauen und zum Aufbau von vertrauensbildenden Gesprächskreisen beizutragen. Der Erfolg dieser Kontaktbeamtinnen und -beamten hat dazu geführt, dass auch der "Beruf der Polizeibeamtin / des Polizeibeamten" zum Gegenstand von Diskussionen wird und konkrete Berufsmöglichkeiten von Menschen mit Migrationshintergrund hinterfragt werden. Daneben wird die primäre Zielgruppe auch in ihrem Lebens- und Freizeitumfeld angesprochen . Die Polizeiwerberinnen und -werber stellen landesweit den Polizeiberuf in Schulen, Vereinen, Berufsinformationszentren, auf Berufsmessen und polizeieigenen Informationsveranstaltungen vor. Das Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei Nordrhein-Westfalen (LAFP NRW) und die Einstellungs- und Ausbildungsbehörden vor Ort haben auch im letzten Jahr zahlreiche, unterschiedliche und vielfältigste Aktivitäten und Werbemaßnahmen durchgeführt, um den Anteil von Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund zu steigern. Dazu gehörten insbesondere die persönliche direkte Ansprache der Zielgruppen und ihrer Familien im Rahmen von Schulveranstaltungen, Messen und Ausbildungsbörsen, Veranstaltungen in Bildungszentren, Festen der Kulturen, Tagen der Integration sowie in Vereinen und Kultur- und Begegnungsstätten. Die gesammelten Erfahrungen sprechen dafür, dass die Werbemaßnahmen zur Personalgewinnung in der Zielgruppe der Menschen mit Migrationshintergrund erfolgreich sind. Für die Einstellung zum September 2015 haben sich insgesamt 8.723 Personen und davon 1.546 Personen mit Migrationshintergrund (= 17,72 %) beworben. Die Polizei NRW setzt weiter verstärkt auf junge Leute mit Migrationshintergrund, da sie durch ihre Sprachkenntnisse und kulturellen Hintergründe besondere Kompetenzen besitzen . Diese werden im täglichen Polizeidienst immer wichtiger. Das Thema „Interkulturelle Kompetenz“ fließt während der Ausbildung zum Polizeivollzugsbeamten in die Theorie an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW (FHöV) und im Training beim Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW (LAFP NRW) ein. Neben allgemeinen Kommunikations- und Interaktionstrainings erfolgt eine themenspezifische Auseinandersetzung im Hauptstudium. Die Studierenden entwickeln dabei ein Bewusstsein für unterschiedliche Kulturbegriffe, - theorien und -standards. Sie erwerben die Fähigkeit, die Ursachen und Folgen von Migration und kultureller Diversität in den gesamtgesellschaftlichen Kontext einzuordnen, ein Verhaltensrepertoire zur erfolgreichen Bewältigung interkultureller Überschneidungssituationen zu entwickeln und die Notwendigkeit interkultureller Kompetenz für die polizeiliche Praxis zu verinnerlichen. In den Trainingsmodulen beim LAFP wird in Rollenspielen u.a. der Umgang mit Menschen unterschiedlicher kultureller Herkunft geübt. Durch die Unterstützung und den Einsatz von Rollenspielern und Lehrenden mit eigener Migrationsgeschichte geschieht dies sehr realitätsnah . Neben den Trainings haben die Studierenden die Möglichkeit, sich bei dem regelmäßig stattfindenden „Tag der Kulturen“ zu engagieren oder an einem Gesprächskreis zur LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9055 6 interkulturellen Kompetenz teilzunehmen. Hier findet ein Austausch mit Polizistinnen und Polizisten mit Migrationshintergrund zu deren spezifischen Erfahrungen und erlebten Konflikten statt. Ergänzend zu den Inhalten der Ausbildung fördern und vertiefen die Fortbildungsveranstaltungen bei den Teilnehmerinnen und Teilnehmern die Entwicklung interkultureller Sensibilität , das Verständnis für fremde Kulturen und die Anerkennung von Chancen und Risiken kultureller Diversität. Sie befähigen die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, die Erkenntnisse in die polizeiliche Praxis zu transferieren und im Umgang mit den Bürgerinnen und Bürgern insbesondere vor dem Hintergrund einer Eingriffsverwaltung kompetent anzuwenden . Außerdem werden Polizistinnen und Polizisten in Aus- und Fortbildungen regelmäßig vom Verfassungsschutz über aktuelle Entwicklungen und Erscheinungsformen des Rechtsextremismus in Nordrhein-Westfalen informiert. Unter anderem veranstaltete das Ministerium für Inneres und Kommunales im Oktober 2014 gemeinsam mit dem Koordinationsrat der Muslime eine Fachtagung zum Thema „Antimuslimischer Rassismus - eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung“. Ausgangspunkt war die Frage, ob Rassismus ein neues Gewand hat. Dabei standen im Mittelpunkt der Tagung auch das Signal der Gemeinsamkeit und die Vielfalt in der gemeinsamen Gesellschaft. Die Vortragenden und Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Abschlussdiskussion vertraten verschiedene wissenschaftliche Disziplinen, muslimische Gremien sowie den Verfassungsschutz NRW. Auch die Landesjustiz verfolgt das Ziel, den Anteil der Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund auf die in ihrem Bereich ausgeschriebenen Stellen zu erhöhen. Zu diesem Zweck wird in Stellenausschreibungen des Justizministeriums des Landes NordrheinWestfalen seit April 2012 grundsätzlich der Zusatz „Die Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund“ aufgenommen. Durch Erlass vom 4. April 2012 (2000 - Z. 501) hat das Justizministerium seinen Geschäftsbereich um eine entsprechende Handhabung für die dortigen Stellenausschreibungen gebeten. Durch die Aufnahme des vorgenannten Zusatzes werden Bewerber/innen mit Migrationshintergrund konkret angesprochen. Hierdurch wird etwaigen Bedenken von Interessentinnen/Interessenten, ob der Migrationshintergrund für die Besetzung der Stelle evtl. nachteilig sein könnte oder dieser sogar entgegensteht, begegnet. Für den Bereich der Aus- und Fortbildung innerhalb der Justiz zum Themenkomplex Rechtsextremismus /Rassismus sowie zur interkulturellen Kompetenz wird auf die Antwort auf die Kleine Anfrage 2890 vom 21. November 2014 (LT-Drs. 16/7380) verwiesen. Fortbildung zur Stärkung der interkulturellen Kompetenz ist schon seit Jahren Bestandteil der Fortbildung der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen. Seit mehreren Jahren findet in der Justizakademie jährlich die Veranstaltung "Interkulturelle Kompetenz" (früher: „Konfliktmanagement mit Menschen aus fremden Kulturen“) statt. In diesem Seminar lernen Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte Kultur, Denkmuster, Körpersprache und das kulturspezifische Konfliktmanagement der größten Migrantengruppen in Deutschland kennen. Sie erlernen Konfliktmuster und Lösungsstrategien für den Umgang mit Menschen aus dem arabisch-muslimischen Raum und der früheren Sowjetunion. Eine konzeptionell vergleichbare Veranstaltung wird jährlich für den höheren, gehobenen und mittleren Dienst im Bereich des Vollzuges angeboten. Ergänzt wird dieses Angebot noch durch das Seminar "Umgang mit Personen aus dem arabisch -islamischen Kulturkreis", das sich an Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sowie die Angehörigen des mittleren Justizdienstes richtet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9055 7 Für die Angehörigen des einfachen Dienstes ist das Seminar "Konfliktmanagement mit Menschen aus fremden Kulturen" im Fortbildungsprogramm enthalten. Auch die Angehörigen des Ambulanten Sozialen Dienstes erhalten in diesem Jahr ein speziell auf ihre Berufsgruppe zugeschnittenes Seminar zum Thema "Arbeit mit Menschen aus anderen Kulturkreisen". Im Rahmen der jährlichen Veranstaltung „Strafrecht – Vernehmung von Opferzeugen“ wird an einem Seminartag auf die Besonderheiten bei der Vernehmung muslimischer Opferzeuginnen eingegangen. Dieses Angebot wird ergänzt durch eine nordrhein-westfälische Tagung zum Thema "Interkulturelle Kompetenz" (früher: „Interkulturelle Kommunikation im Gerichtssaal“) an der Deutschen Richterakademie. Vor Gericht sind Umgang und Auseinandersetzung mit Verfahrensbeteiligten aus fremden Kulturkreisen tägliche Praxis und Herausforderung für Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte. Interkulturelle Kompetenz ist vielfach Voraussetzung einer fairen und effizienten Verfahrensgestaltung. Die Teilnehmenden stärken ihre interkulturelle Kompetenz und erlernen die theoretischen Grundlagen interkultureller Kommunikation. Sie lernen verschiedene andere Kulturkreise kennen, z.B. die kulturelle Wertestruktur des Islam. Aber auch Probleme von und mit Migranten aus Osteuropa und dem Balkan werden behandelt. Interkulturelle Themen werden außerdem bei einer Vielzahl weiterer Veranstaltungen der Deutschen Richterakademie mit angesprochen. Das Fortbildungsprogramm der Deutschen Richterakademie enthält im zweijährigen Rhythmus die nordrhein-westfälische Veranstaltung „Justiz und Islam“. Diese Wochentagung beschäftigt sich mit den historischen und kulturellen Hintergründen des Islam, greift aktuelle Diskussionen (z.B. zum Einfluss der Scharia und dem Salafismus) auf und zeigt Schnittstellen zum Zivilrecht und öffentlichen Recht auf. Daneben wird auch der Alltag von Muslimen in Deutschland beleuchtet und eine Moschee besucht. Dieses Seminar findet im Jahr 2015 statt. 7. Punkt „Die Sonderkommissionen in den vier Polizeipräsidien Aachen, Dortmund, Köln und Wuppertal sowie das Kompetenzzentrum Rechtsextremismus beim LKA weiterzuführen, um u.a. den Ermittlungsdruck auf die rechtsextreme Szene aufrecht zu erhalten.“ Die Sonderkommissionen zur Bekämpfung des Rechtsextremismus in den Schwerpunktbehörden der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen sowie dem LKA NRW bestehen fort. 2. Sieht die Landesregierung auch vor dem Hintergrund der Vorfälle in Hannover, Aachen, Burbach, Herford, Gelsenkirchen, Köln usw. keine Notwendigkeit für die Errichtung unabhängiger, externer und ziviler Beschwerde- und Ermittlungsstellen zur Aufklärung polizeilichen Fehlverhaltens? (Bitte mit Begründung) Siehe Antwort zu Frage 1 aus der Kleinen Anfrage 2609 (LT-Drs. 16/6589). 3. Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus dem neuesten Bericht des UN-Ausschusses für die Beseitigung der Rassendiskriminierung vom 15. Mai 2015? Der Landesregierung ist das Themenfeld „Antirassismus“ ein wichtiges Anliegen. Dies zeigt sich unter anderem in den Regelungen des Teilhabe- und Integrationsgesetzes des Landes LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9055 8 Nordrhein-Westfalen und in der langjährigen Landesförderung von Antidiskriminierungsprojekten – aktuell im Rahmen des Landesprogramms zur Förderung der Integrationsagenturen in der Trägerschaft der Freien Wohlfahrtspflege. Daher gehörte eine Vertretung des MAIS zu der deutschen Delegation zur mündlichen Erörterung des 19. bis 22. Staatenberichts der Bundesrepublik Deutschland über Maßnahmen zur Durchführung des Internationalen Übereinkommens vom 7. März 1966 zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (ICERD) bei der UNO am 5. Mai 2015. Der abschließende Bericht des UN-Ausschusses für die Beseitigung von Rassendiskriminierung richtet sich in erster Linie an die Bundesregierung. Gleichwohl prüft die Landesregierung aktuell die Ergebnisse auf ihre Bedeutung und ihre Konsequenzen für NordrheinWestfalen . Des Weiteren siehe Antwort auf Frage 1. 4. Welche Fälle von rassistischen (gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit) moti- vierten Beleidigungen, Übergriffen oder Misshandlungen durch Polizisten bzw. Beschwerden darüber sind in NRW in den Kalenderjahren 2012 bis 2014, sowie im laufenden Jahr bis zum heutigen Tage bekannt geworden? Listen Sie alle bekannten Fälle auf und nennen Sie die in jedem dieser Fälle deswegen eingeleiteten Maßnahmen. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Auflistungen der Disziplinarverfahren und der Beschwerdefällen nicht zusammengefasst werden können und die Verfahren nicht identisch sein müssen . Denn nicht jeder Beschwerdefall mündet in ein Disziplinarverfahren und nicht jedem Disziplinarverfahren geht ein Beschwerdeverfahren voraus. Gleichwohl kann eine Beschwerde aber sowohl zu einem Disziplinarverfahren als auch zusätzlich zu strafrechtlichen Ermittlungen führen, sodass Doppelnennungen möglich sind. Deshalb sind diese Bereiche unabhängig voneinander zu sehen. Das gleiche gilt für die Anzahl eventueller Strafverfahren. Hierzu liegen keine Zahlen vor. Aber auch hier gilt, dass nicht jedes Strafverfahren zur Einleitung eines Disziplinarverfahrens führt oder in Zusammenhang mit einem Beschwerdevorgang steht. Auf Grundlage der o.a. Ausführungen ergeben sich folgende Disziplinarverfahren für die Kalenderjahre 2013 bis 2014. Für das Jahr 2012 und 2015 wurden keine Ereignisse gemeldet . 2013 PP Köln Nach dem die Staatsanwaltschaft Köln im Strafverfahren wegen Nötigung im Straßenverkehr gegen einen Beamten einen Strafbefehl verhängt hatte, sah das PP Köln von der Einleitung eines Disziplinarverfahrens ab, weil Sachverhaltsidentität gegeben war und eine Disziplinarmaßnahme nicht mehr zu verhängen war. Der Beamte hatte im Streit eine unflätige Äußerung getätigt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9055 9 2014 PP Essen Das PP Essen leitete ein Verfahren gegen einen Beamten ein, der sich während einer Gerichtsverhandlung wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte gegen sieben Personen libanesischer Herkunft unflätig geäußert hat und für ein nächstes Mal Schusswaffengebrauch in Aussicht stellte. Das Verfahren ist noch nicht beendet. PP Köln Das PP Köln verhängte gegen einen Beamten einen Verweis, weil dieser auf seiner Facebook-Seite den Film eine „Freundes “ verlinkt hatte, der den Eindruck von Rechtspopulismus und Fremdenfeindlichkeit erweckte. Der Beamte äußerte sich selbst dazu mit fremdenfeindlichen Tendenzen. PP Köln Das PP Köln verhängte eine Geldbuße gegen einen Beamten, der gegenüber Menschen mit Migrationshintergrund unflätige Äußerungen gemacht hatte. PP Köln Das PP Köln leitete gegen einen Beamten ein Verfahren ein, der auf seiner Facebook-Seite fremdenfeindliches Gedankengut geäußert haben soll. Das Verfahren ist noch nicht beendet. LR Warendorf Der LR Warendorf verhängte gegen einen Beamten einen Verweis, nachdem dieser zu einem Kollegen eine herabwürdigende Äußerung über eine Kollegin mit Migrationshintergrund tätigte. LR Warendorf Ein Beamter des LR Warendorf äußerte sich in seiner Freizeit während einer verbalen Auseinandersetzung u.a. fremdenfeindlich . Das Verhalten führte zur Einleitung eines Strafverfahrens und wurde dienstrechtlich mit einem Verweis geahndet . Im Beschwerdebereich werden Akten mit personenbezogenen Daten gem. § 13 AktOPol NRW (Erlass IM 43-58.02.01 vom 23. Oktober 2006) in der Regel nach einem Jahr vernichtet , von daher ergeben sich aus der beigefügten Anlage die Beschwerden und Petitionen für das Kalenderjahr 2014 bis heute. 5. Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um die Fehlerkultur in den nordrhein- westfälischen Sicherheitsbehörden weiterzuentwickeln? (Bitte aufschlüsseln und auch geplante Maßnahmen aufzählen) Führungskräfte prägen durch ihren Führungsstil entscheidend die Organisations- und damit die Fehlerkultur. Daher wird bereits in der Aus- und Fortbildung von Führungskräften eine konstruktive Fehlerkultur gelebt. Die Polizei NRW nutzt mit der standardmäßig vorgesehenen Einsatznachbereitung schon immer ein Instrument zur systematischen Überprüfung und Auswertung der Einsatzbewältigung . Darüber hinaus werden - auch vor dem Hintergrund des § 163 StPO - alle Beschwerden, die Vorwürfe eines möglichen strafrechtlich relevanten Verhaltens von PVB enthalten, der zuständigen Staatsanwaltschaft zur Bewertung vorgelegt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9055 10 Die seit 2010 verbindlichen Rahmenvorgaben des Beschwerdemanagements sind positiv zu bewerten und insbesondere die Rückmeldungen der Beschwerdeverfahren an die Mitarbeiter tragen dazu bei, eine Fehlerkultur in NRW zu entwickeln und fortzuführen. Die Veröffentlichung des aktuellen Beschwerdeberichtes erfolgt in Kürze und enthält dezidierte Angaben zum Beschwerdeaufkommen und Zielen eines qualifizierten Beschwerdemanagements . Anlage zu Frage 4 2014 M 1Ü99! flfS; Aachen Bürgerin, die bei problembehafteten Lebenssachverhalten den Notruf betätigt, fühlt sich in der Kommunikation mit den Leitstellenbeamten wegen ihres ausländischen Akzents in zwei Fällen diskriminiert. 2 Beschwerden Aachen Petent fühlt sich im Rahmen eines Einsatzes auf seinem Grundstück in einer Vermisstensache mit Suizidabsichten seiner Schwester vor dem Hintergrund, dass er ausländischer Herkunft ist, von der Polizei belästigt und bedroht. Petition Aachen Beschwerdeführer fühlt sich im Rahmen einer Verkehrskontrolle wegen eines Handyverstoßes aufgrund seiner ausländischen Herkunft unfreundlich behandelt und zu Unrecht verfolgt. Beschwerde Bochum Petition einer Rechtsanwältin in der Funktion als gesetzlicher Vormund ihres 17-jährigen Mündels (Flüchtling aus Guinea) vom 24.01.2014, angebliche menschenverachtende Behandlung durch Polizeibeamte während der Ingewahrsamnahme, der 17-Jährige leistete Widerstand und beleidigte die Beamten, Einleitung von Strafverfahren gegen die Polizeibeamten und gegen den 17-Jährigen, beide Verfahren wurden durch die StA Bochum eingestellt, gemäß Beschluss vom 02.09.2014 sieht der Petitionsausschuss keine Veranlassung zu weiteren Maßnahmen. X Petition Bonn Beschwerdeführer mit Migrationshintergrund bekam ein Verwarngeld als falschfahrender Radfahrer auferlegt. Während der Erfassung der Daten, hat der PVB andere, scheinbar deutsche Mitbürger, nicht angehalten. Mündlich erledigt Beschwerde Anlage zu Frage 4 2014 I EE bbh verfahren 'g Bonn Die Beschwerdeführerin fühlte sich anlässlich einer Verkehrsunfallaufnahme aufgrund ihrer russischen Staatsangehörigkeit diskriminiert. Gespräch und schriftliche Antwort Beschwerde Bonn Irrtümliche Festnahme eines dunkelhäutigen Mannes. Gespräch und schriftliche Antwort. Beschwerde Bonn Beschwerdeführer aus Kroatien fühlt sich diskriminiert, weil er eine Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis bekommen hat und will deutsche Gesetze nicht anerkennen. Schriftliche Antwort Beschwerde Dortmund Afrikaner gab an, zu Unrecht in Gewahrsam genommen und durchsucht worden zu sein. Die Anschuldigungen hielten einer gerichtlichen Überprüfung nicht stand; der Petent wurde wegen Widerstands gegen Polizeibeamte verurteilt. Beschwerde Düsseldorf Anonym erfolgte ein Hinweis auf eine Facebook-Veröffentiichung, auf der ein Polizeibeamter abgebildet ist, der anti-israelische Plakate hochhält. Ermittlungen ergaben, dass es sich um eine Fotomontage handelte und der Urheber kein Polizeiangehöriger ist. Strafverfahren gegen den Urheber wurde eingeleitet. Eingabe Anlage zu Frage 4 2014 I' ..fc, Essen Ein Ehepaar meldete einen lautstarken, mit Gewalt begangenen Streit. Die hinzugerufenen Beamten hätten keine Maßnahmen mehr ergreifen wollen, da der Streit abge lungen war. Auf den Hinweis, dass es aber ein lautstarker Streit gewesen sei,hätten die Beamten geantwortet, dass dies bei Arabern der normale Umgangston sei. (im Gespräch erledigt) Beschwerde Essen Petent beschwert sich darüber, dass er mehr als 24 Stunden festgehalten wurde. Dann sei er ausgewiesen worden. Bei einem erneuten Besuch in Deutschland sei er bei einer Kontrolle festgenommen und geschlagen worden. Er ist der Ansicht, man wolle ihn in Deutschland nicht haben und deswegen sei er diskriminiert worden. Strafverfahren wegen Freiheitsberaubung; eingestellt nach § 170 Abs. 2 StPO X Petition Essen Der Beschwerdeführer beklagt, dass die Polizei ihm nicht geholfen habe, als er bedroht worden sei. Die Polizisten hätten den Mann sogar noch ermutigt. Als Mensch mit jüdischer Abstammung habe ihn dieses Verhalten entsetzt und in Angst versetzt, (nicht bestätigt; Beamte wussten nichts von der Abstammung) Beschwerde Essen Beschwerde über Pressemitteilung wg. Trickdiebstahls. Darin hies es: "Der Haupttäter hatte eine stämmige Figur und war vermutlich Deutscher . Dies würde implizieren, dass derartige Diebstähle sonst von Ausländern erfolgen würden. Beschwerde Essen Beschwerde eines ausländischen Bürgers. Er sei in Polizeigewahrsam genommen und dort respektlos behandelt worden. Ihm sei verwehrt worden, jemanden anzurufen, (keine rassistischen Hintergründe bestätigt) Beschwerde Anlage zu Frage 4 2014 BäS .ISmalg,:" iS5B Essen Ein Mann beschwert sich darüber, im Rahmen eines Polizeieinsatzes erniedrigt worden zu sein. Er fragt, ob die Polizei nur zum Schutz der "deutschen Rasse" da sei. Der Polizeieinsatz sei nur dafür gewesen, Ausländer einzuschüchtern, (nicht bestätigt) Beschwerde Essen In den Räumen einer Anwaltskanzlei wurde randaliert. Unter Verdacht stand die dort angestellte Putzfrau. Die Beamten äußerten in der Stellungnahme, dass Wodkaflaschen vom Balkon geflö-gen seien. Die Beschwerdeführer (Inh. der Kanzlei) äußerten, dass gar keine Wodkaflaschen gefunden wurden. Der einzige Bezug zum Wodka ergebe sich aus der polnischen Staatsbürger-schaft der Putzfrau. Es wurden Vorbehalte aufgrund der Herkunft der Putzfrau vermutet, (nicht bestätigt; es wurden zerbrochene Wodkaflaschen aufgefunden; BF selbst waren nicht vor Ort) Beschwerde . Essen Die Beschwerdeführer sollen ohne ersichtlichen Grund von Polizeibeamten geschlagen, beleidigt und unflätig behandelt worden seien. Strafverfahren läuft noch X Beschwerde Essen Die Beschwerdeführerin hat falsch geparkt und sei alleinig durch den Polizeibeamten mündlich verwarnt worden. Sie vermutet einen Bezug zu ihrer ausländishen Herkunft (nicht bestätigt; auch andere Personen wurden verwarnt) Beschwerde Essen Der Beschwerdeführer wurde durch eine andere Person bedroht. Die hinzugerufenen Polizeibe¬ amten hätten ihm einen Platzverweis erteilt. Deswegen fühlte er sich wie "Abschaum" behandelt. Die Beamten hätten ihn nicht ausreden lassen, weil er Ausländer ist. Strafverfahren wg. Strafvereitelung; eingestellt nach § 170 Abs. 2 StPO X Beschwerde Anlage zu Frage 4 2014 'ÜB, Essen Dem Beschwerdeführer sei ohne ersichtlichen Grund ein Platzverweis erteilt worden. Auf Nach¬ frage nach dem Grund hätten die Beamten gesagt; "Sonst nehmen wir dich fest und nehmen dir ie Hose, Schuhe und die Armbanduhr weg". Der Beschwerdeführer fragt, ob es an seinem Namen liege. Straf erfahren; eingestellt nach § 170 Abs. 2 StPO X Beschwerde Essen Die Beschwerdeführer wollten wegen Moddrohungen Anzeige erstatten. Als sie ihren Wohnort mitgeteilt hätten, habe der Beamte diesen als "Klein-Afrika" bezeichnet. Sie hätten sich dadurch beleidigt gefühlt, (im persönlichen Gespräch geklärt) Beschwerde Essen Der Beschwerdeführer wurde im Rahmen einer Verkehrskontrolle angehalten. Er habe dreimal einen Alkoholtest durchführen sollen. Zudem habe er das Gefühl gehabt, dass die Beamten ihn aufgrund seines Migrationshintergrundes in jedem Fall bestrafen wollten, (nicht bestätigt; der Alkoholtest wurde einmal vor Ort durchgeführt und zweimal auf der Wache, um einen vor Gericht verwertbaren Test zu haben) Beschwerde Essen Der Beschwerdeführer wurde im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle angehalten. Er gibt selber an, dass auch andere Fahrzeuge an den Rand gewunken wurden. Er ist der festen Überzeugung, dass er aufgrund seines Migrationshintergrundes und der Tatsache, dass er Schwarzer ist, kontrolliert worden sei. (nicht bestätigt; zufällige, allgemeine Verkehrskontrolle) Beschwerde Gelsenkirchen Beschwerde eines ausländischen Bürgers, in dessen Ladenlokal nachts die Alarmanlage anging. Da kein Einsatzfahrzeug entsandt wurde, vermutete er bei den Beamten der Leitstelle Vorurteile gegenüber ausl ndischen Bürgern. Der Vor urf konnte in einem persönlichen Gespräch ausgeräumt und die rechtlichen Hintergründe erläutert werden. Beschwerde Anlage zu Frage 4 2014 fggsslfi® -Sf „ Gelsenkirchen Der Beschwerdefü rer (Nichtausländer) wirft den tätig gewordenen Beamten stell ertretend für seinen ausländischen Partner or, diesen auf Grund seiner Dunkelhäutigkeit schikaniert zu haben. Der Vorwurf konnte in einem persönlichen Gespräch ausgeräumt werden. Beschwerde Gelsenkirchen Der Beschwerdeführer (Nichtausländer) rügt als unbeteiligter Dritter (Hörensagen) eine angeblich unsachgemäße Äußerung eines Beamten im Rahmen einer Verkehrskontrolle über das Herkunftsland eines ausländischen Bekannten. Nach Prüfung des Sachverhalts konnte kein Fehlverhalten der Beamten festgestellt werden. Beschwerde Hochsauerlandkreis Ein Polizeibeamter stellte die Personalien des Ehemannes der Beschwerdeführerin fest, da sein Erscheinungsbild der Beschreibung einer gesuchten verdächtigen Person ähnelte. Der Betroffene empfand das Auftreten des Beamten als unangemessen, diskriminierend und beleidigend. Die bei der Maßnahme nicht anwesende Beschwerdeführerin beschwerte sich im Anschluss. In einem persönlichen Gespräch wurden unterschiedliche Wahrnehmungen geklärt. Beschwerde Kleve Eine in den USA geborene Frau wurde wegen der unzureichenden Beleuchtung ihres Fahrrades von einem Polizeibeamten angehalten. Der fließend deutsch sprechenden Radfahrerin wurde der Verkehrsverstoss erläutert und ein Verwarnungsgeld erhoben. Die Beschwerdeführerin äußerte direkt sehr ungehalten und in einer provozierenden Art ihr Missfallen über die polizeiliche Ma߬ nahme. Sie forderte den Polizeibeamten auf, besser an ihrem Wohnort etwas gegen die Kfz- Aufbrüche zu unternehmen. Die Ahndung des Verkehrsverstoßes bezog sie auf ihre ausländische Herkunft, obwohl diese für den Polizeibeamten erst bei der Personalienfeststeiluna durch Nennuna Beschwerde Köln Bei Anruf auf der Wache wurde Petent aufgrund seines indischen Nachnamens verhöhnt. Petent stellte keinen Strafantrag wegen Beleidigung und lehnte persöhnliches Gespräch ab. Beschwerde durch Bescheid abgeschlossen. Kritikgespräch mit PVB Beschwerde Anlage zu Frage 4 2014 i JH. •lEm, T ; Jl Köln Verhalten bei Ahndung einer Verkehrsordnungswidrigkeit (Vorwurf der Ehrverletzung, da Einsatz durch 3 PVB'innen durchgeführt wurde). Vorwürfe wurden in persönlichem Gespräch und Bescheid ausgeräumt. Beschwerde Köln Vorwurf rassistischen Verhaltens bei Vernehmung nach Nachbarschaftsstreitigkeiten/Strafanzei- gen. Rechtsanwalt des Petenten erstattete keine Strafanzeige wegen Beleidigung. Vorwürfe wurden mit Abschlussbescheid ausgeräumt. Beschwerde \ Köln Vorwurf einer rassistischen Äußerung bei Aufnahme eines Verkehrsunfalls. Kein Strafantrag des Berechtigten, daher kein Verfahren gegen PVB, Keine rassistische Moti ation. Vorwürfe konnten in persönlichem Gespräch ausgeräumt werden. Beschwerde Köln Vorwurf unrechtmäßige Personalienfeststellung und Ingewahrsamnahme nach Widerstand. Wei¬ terhin Vorwurf rassistischer Äußerungen. Einstellung der Verfahren gegen PVB nach § 170 StPO. Die Vorwürfe konnten mit Abschlussbescheid ausgeräumt werden. Es bestand keine rassistische Motivation. X Beschwerde Köln Vorwurf u. a. Körperverletzung im Amt nach körperlicher Durchsuchung der Petentinnen mit ungarischem Migrationshintergrund. Den Petentinnen wurde Taschendiebstahl vorgeworfen. Weiterhin sollen auf der PW rassistische Äußerungen gefallen sein. Gegen die PVB wurde ein Strafverfahren eingeleitet, welches noch nicht abgeschlossen ist. X Beschwerde Anlage zu Frage 4 2014 Km S i ';iül Köln Vorwurf rassistischen Verhaltens bei Aufnahme eines Verkehrsunfalls. Gegen den Petenten war aufgrund seines Verhaltens ein Platzverweis ausgesprochen worden. Keine rassistische Motivation. Vorwürfe konnten durch Abschlussbescheid ausgeräumt werden. Beschwerde Köln Vorwurf Körperverletzung im Amt bei Ingewahrsamnahme nach Flucht bei Personenkontrolle aufgrund einer Zeugenbeschreibung im Zusammenhang mit Sexualstraftat. Strafverfahren gegen Beamte eingestellt nach § 170 Abs. 2 StPO. Vorwürfe waren nicht bestätigt. Beschwerde durch Abschlussbescheid abgeschlossen. X Beschwerde Köln Vorwurf unrechtmäßige Ingewahrsamnahme nach Widerstand bei Ahnung einer Sachbeschädigung und des gefährlichen Eingriffs in den Bahn- und Schienenverkehr. Petent war stark alkoholisiert und aggressiv. Maßnahmen der PVB rechtmäßig. Die Vorwürfe konnten mit Abschlussbescheid ausgeräumt werden. Beschwerde Köln Vorwurf einer rassistischen Äußerung nach Ahndung einer Verkehrsordnungswidrigkeit. Keine rassistische Motivation. Vorwürfe konnten durch Abschlussbescheid ausgeräumt werden. Beschwerde Mönchengladbach Petent fühlte sich im Rahmen einer Anzeigenaufnahme aufgrund seines offensichtlich "ausländischen" Aussehens/Sprache benachteiligt, weil eine meldepflichtige "deutsche" Person vor ihm bearbeitet wurde. Mißverständnis bzgl. eines bürotechnischen Vorganges (geringe Bearbeitungs-zeit der meldepflichtigen Person / 3 Min. / deshalb wurde die meldepflichtige Person vor der Anzeigenaufnahme bearbeitet). Klärung des Mißverständnisses durch sehr. Mitteilung des Behördenleiters an den Petenten. Beschwerde Anlage zu Frage 4 2015 - ¦ • ¦ • ülBI Aachen Eine belgische Bürgerin trägt vor, dass ein Beamter sie im Rahmen einer Unfaliaufnahme unhöflich und beleidigend darauf hingewiesen habe, dass belgische Beamte deutschen Bürgern auch nicht behilflich seien. in Prüfung Dortmund Ein Mitbürger mit Migrationshintergrund gibt an, er sei wegen seiner schwarzen Haare beleidigt worden. Die Ermittlun en hierzu sind noch nicht ab eschlossen. in Prüfung Dortmund Ein Beschwerdeführer gibt ohne nähere Einzelheiten an, von einem Beamten diskriminiert und als Dieb bezeichnet worden zu sein, weil er polnischer Mitbürger ist. Die Ermittlungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen. in Prüfung Düsseldorf Ein hier wohnhafter türkischer Staatsbürger trägt vor, dass er im Rahmen der Sicherstellung seines Fahrrades (Verdacht Hehlerei) von dem einschreitenden Beamten als Kanake bezeichnet worden sei. Liegt der StA vor. Prüfung Einleitung Disziplinarverfahren nach Abschluss des Strafverfahrens. X in Prüfung Essen Der Beschwerdeführer wollte Auskünfte über möglicherweise gegen ihn vorliegende Strafverfahren oder Haftbefehle. Der Zutritt zur Wache sei ihm verweigert worden. Er kann sich das unfreundliche Verhalten des Beamten nur aufgrund seiner ausländischen Herkunft erklären. Beschwerde Essen Beschwerde über Pressemitteilung wegen Diebstahls. Darin hieß es: Die drei mutmaßlichen Räuber sprachen deutsch und gehören nach Angaben von Zeugen den Sinti oder Roma an. Beschwerde Gelsenkirchen Ein Kommissaranwärter versandte über den Nachrichtendienst „Whatsapp einen ausländer¬ feindlichen Witz an eine Gruppe von Mitstudierenden, Der Vorfall wurde seitens eines der Stu¬ denten gemeldet und der Beamte daraufhin aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf entlassen. Entlassung Köln Beschwerde wegen falscher Behandlung durch PVB aufgrund des ethnischen Hintergrundes des Petenten. Petent war durch Türsteher eines Lokals verwiesen worden. PVB bestätigte das Hausrecht. Beschwerde noch nicht abgeschlossen. Beschwerde Köln Vorwurf schikanösen Verhaltens bei Ahndung einer Verkehrsordnungswidrigkeit. Keine rassisti-sche Motivation. Vorwürfe konnten im Abschlussbescheid nach persönlichem Gespräch ausgeräumt werden. - Beschwerde Köln Vorwurf der unrechtmäßgen Personenkontrolle aufgrund der dunklen Hautfarbe des Petenten ("racial profiling"). Hintergrund war ein Tageswohnungseinbruch mit flüchtenden Tätern. Das Aussehen des Petenten entsprach in wesentlichen Punkten den Zeugenaussagen. Der Vorwurf eines rassistischen Hintergrundes konnte im Abschlussbescheid ausgeräumt werden. Beschwerde