LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/9062 23.06.2015 Datum des Originals: 19.06.2015/Ausgegeben: 26.06.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3434 vom 18. Mai 2015 der Abgeordneten Frank Herrmann und Daniel Schwerd PIRATEN Drucksache 16/8704 Sorgt die Landesregierung für Internet und Computerarbeitsplätze in den Aufnahmeeinrichtungen des Landes? Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 3434 mit Schreiben vom 19. Juni 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister, dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales und der Ministerin für Bundesangelegenheiten. Europa und Medien beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der Bundesgerichtshof stellte in einem Urteil aus dem Jahr 2013 fest, dass der Zugang zum Internet zu den Lebensgrundlagen gehört. In der Tat finden Kommunikation, Wissensverbreitung und vieles mehr mittlerweile über das Internet statt. Damit ist der Zugang zum Netz eine wichtige Ressource für die Teilhabe an unserer Gesellschaft und Demokratie geworden. Besonders für Flüchtlinge sind das Internet und eventuelle Computerarbeitsplätze die einzige Möglichkeit, Kontakte zu Familie und Freunden zu pflegen, sich ein Bild ihrer neuen Umgebung zu machen oder sich über die aktuelle Situation in ihren Herkunftsländern zu informieren . Einige Kommunen sind daher in den letzten Wochen dazu übergegangen, Gemeinschaftsunterbringungseinrichtungen für Flüchtlinge mittels Freifunk mit drahtlosem Internet zu versorgen. Zurzeit betreibt das Land fast 50 Sammelunterkünfte für Asylbewerber (Vorlage 16/2788). Im Sachverständigengespräch zum Antrag der Piratenfraktion „Flüchtlinge in NRW brauchen einen Flüchtlingsbeauftragten und verbindliche Standards“ (Drs. 16/7152) wurde angemerkt, dass es in den Landeseinrichtungen an öffentlichen Zugängen zum Internet fehle (Stellungnahme 16/2707). LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9062 2 1. In welchen Landeseinrichtungen zur Unterbringung von Asylsuchenden wird ein Internetzugang für Verwaltungszwecke der Einrichtung genutzt? (Bitte aufschlüsseln nach Anzahl der Arbeitsplätze, vorhandener Bandbreite und Nutzungsart , z.B. Datenbankanbindung, E-Mail usw.) In keiner Landeseinrichtung zur Unterbringung von Asylsuchenden wird ein Internetzugang für Verwaltungszwecke genutzt, da alle Einrichtungen direkt über eine Ethernet Connect Leitung 5+5 Mbit/s an das Landesverwaltungsnetz (LVN) angeschlossen sind. 2. In welchen Landeseinrichtungen zur Unterbringung von Asylsuchenden besteht die Möglichkeit, dass Flüchtlinge einen bestehenden Internetzugang nutzen? (Bitte auf- schlüsseln nach Gewährungsart, z. B. Anzahl von Computerarbeitsplätzen , WLAN, Kosten für Nutzer usw. und Einrichtung) Es bestehen demzufolge keine Möglichkeiten für Flüchtlinge, einen Internetzugang in den Landeseinrichtungen für Unterbringung von Asylsuchenden zu nutzen, da ausschließlich eine Ethernet Connect Leitung 5+5 Mbit/s an das LVN eingerichtet ist. 3. Was sind die Gründe der Landesregierung, in den Landeseinrichtungen zur Flüchtlingsunterbringung keinen Computerarbeitsplatz mit Internetzugang für die Geflüchteten anzubieten? (Bitte nach Gründen des jeweiligen Falls aufschlüsseln ) Bislang gehören Internetanschlüsse nicht zur Standardausstattung, die in Unterbringungseinrichtungen des Landes vorgesehen sind. Daher gibt es zurzeit keine Internetanschlüsse in den Einrichtungen, die vom Land betrieben werden. Zurzeit werden aber die Möglichkeiten geprüft, ob und wie den in jeder Einrichtung ein Zugang zum Internet bereitgestellt werden kann. 4. Welche Kosten würden dem Land entstehen, um Gemeinschaftsunterkünfte für Flüchtlinge mit dem vor Ort verfügbaren schnellstmöglichen Internetanschluss zu versorgen? (Bitte mit Nennung von Einmalkosten und der voraussichtlichen monatlichen Kosten) Die Kosten können nicht beziffert werden, da für jede Einrichtung die Verfügbarkeit des Zugangs vor Ort im Einzelfall geklärt werden muss. 5. Gibt es Kontakte der Landesregierung zu Freifunk-Initiativen, damit diesen Zu- gang zu den Landeseinrichtungen ermöglicht wird und eventuell vorhandene Anschlüsse schlussendlich mit Freifunk-Routern durch die Initiativen und/oder durch Sponsoren ausgestattet werden können? (Bitte nähere Angaben) Im Bereich der Bezirksregierung Arnsberg hat es hierzu bereits eine Anfrage gegeben, mit der ein Interessent eine Freifunk-Initiative für die zentrale Unterbringungseinrichtung (ZUE) in Wickede-Wimbern angeboten hat. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9062 3 Im Rahmen der Prüfung der Möglichkeiten einen Internetzugang in Landeseinrichtungen bereitzustellen, wird das Land auch über die Nutzung von Zugängen über die FreifunkInitiative nachdenken.