LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/9074 24.06.2015 Datum des Originals:23.06.2015 /Ausgegeben: 29.06.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3463 vom 27. Mai 2015 des Abgeordneten Kai Abruszat FDP Drucksache 16/8788 Änderung des kommunalen Finanzausgleichs für den Breitbandausbau – Was plant die Landesregierung? Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 3463 mit Schreiben vom 23. Juni 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister, dem Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Digitalisierung der Wirtschaft und des Privatlebens hat den Internetzugang zu einem grundlegenden Produktionsfaktor und Element der Daseinsvorsorge werden lassen. Dem flächendeckenden Breitbandausbau kommt in diesem Zusammenhang zentrale Bedeutung zu. Die Versorgung mit einer Bandbreite von mindestens 50 Mbit/s wird dabei aktuell noch als Minimalstandard akzeptiert. Trotz der hohen Bedeutung, die dem Thema Breitbandausbau im Industrieland NordrheinWestfalen zukommt, sind die Fortschritte der rot-grünen Landesregierung in diesem Bereich absolut unzulänglich. Zwar liegt die landesweite Versorgung mit 50 Mbit/s laut Aussage des Landeswirtschaftsministers mittlerweile bei 73,3 Prozent. Hierbei handelt es sich jedoch lediglich um einen statistischen Mittelwert, der durch die – zumeist gute – Netzanbindung in städtischen Räumen (Abdeckung: 82,1 Prozent) zustande kommt. In semiurbanen Gebieten liegt die Abdeckungsquote nur bei 48,2 Prozent und in ländlichen Regionen wird ein völlig unzulänglicher Wert von lediglich 39,8 Prozent erreicht (vgl. Vorlage 16/2848). LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9074 2 Hinzu kommt, dass es sich bei der Bandbreite von 50 Mbit/s um einen Standard handelt, der infolge zunehmender Datentransfervolumina schon bald überholt sein wird. Eine Steigerung der Übertragungsgeschwindigkeit wird aber zunehmend schwerer, weil die hierfür benötigten Hochleistungsinfrastrukturgrundlagen fehlen. Dies liegt daran, dass die Verbreitung von Glasfaser- und Richtfunkverbindungen noch miserabler ist, als die an den 50 Mbit/sStandard gekoppelten Angaben des Wirtschaftsministeriums suggerieren. Die unzureichende Breitbandversorgung im ländlichen Raum ist insbesondere deshalb problematisch, weil ein Großteil der nordrhein-westfälischen Wertschöpfung in hochinnovativen kleinen und mittleren Unternehmen mit Sitz in der sogenannten Peripherie erwirtschaftet wird. Diese „hidden champions“ sind dringend auf gute Datenanbindungen angewiesen. Vor diesem Hintergrund ist es unabdingbar, dass nicht nur Wachstumsregionen wie Köln-Bonn, sondern auch Süd- und Ostwestfalen, das Münsterland oder die Eifel breitbandigen Zugang zum Netz erhalten. Artikeln der WAZ, der Neuen Westfälischen und des Mindener Tageblatts vom 27.05.2015 zufolge wird dieses wichtige Thema nun auch in Regierungskreisen diskutiert. Demnach sollen der Parlamentarische Staatssekretär für den ländlichen Raum, Horst Becker (Grüne), sowie sein Abgeordneten-Kollege, Matthi Bolte (Grüne), sich für ein stärkeres Engagement des Landes beim Breitbandausbau im ländlichen Raum ausgesprochen haben. Dem Vernehmen nach wird dabei einerseits auf die Erlöse von zu versteigernden Funklizenzen spekuliert. Auf der anderen Seite soll das System der Gemeindefinanzierung für diesen Zweck genutzt werden. Letzteres würde entweder eine Aufstockung der Verteilmasse für den kommunalen Finanzausgleich bedeuten oder mit einer Umverteilung zugunsten des ländlichen Raums einhergehen. 1. Plant die Landesregierung eine Aufstockung des kommunalen Finanzausgleichs zur Beschleunigung des Breitbandausbaus in ländlichen Kommunen? 2. Falls ja: Wie sollen die Mittel gegenfinanziert werden? 3. Plant die Landesregierung eine Veränderung der Verteilmechanismen des kommunalen Finanzausgleichs zugunsten des Breitbandausbaus in ländlichen Kommunen? 4. Wie bewertet die Landesregierung den Vorschlag, den Soziallastenansatz im Gemeindefinanzierungsgesetz zugunsten eines Parameters für ländliche Infrastruktur (Breitbandausbau) zu verändern? Die Landesregierung bereitet derzeit die Eckpunkte für den Entwurf des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2016 vor. Der Gesetzentwurf wird dem Kabinett nach den Sommerferien vorgelegt. Fragen zum Gesetzesentwurf können folglich zu diesem Zeitpunkt noch nicht beantwortet werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9074 3 5. Welche sonstigen konkreten Planungen verfolgt die Landesregierung, um den Breitbandausbau in ländlichen Kommunen voranzubringen? Die Landesregierung fördert seit 2008 den Ausbau der Breitbandversorgung im ländlichen Raum. Seit 2008 wurden im Rahmen des NRW-Programms "Ländlicher Raum 2007-2013" Fördermittel in Höhe von über 30 Mio. Euro aus der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) und aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) bereitgestellt. Für die neue Förderperiode wurden die Mittel gegenüber der vergangenen Förderperiode verdoppelt. Im NRW-Programm "Ländlicher Raum 2014-2020" sind derzeit Fördermittel (ELER+GAK) in Höhe von ca. 60 Mio. Euro für die Förderung des Breitbandausbaus im ländlichen Raum vorgesehen.