LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/9076 23.06.2015 Datum des Originals: 19.06.2015/Ausgegeben: 29.06.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3430 vom 13. Mai 2015 der Abgeordneten Serap Güler CDU Drucksache 16/8684 Hat die Landesregierung einen Überblick darüber, welche Fördermaßnahmen Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen für die Deutschkenntnisse von ausländischen Ärzten ergreifen? Die Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter hat die Kleine Anfrage 3430 mit Schreiben vom 19. Juni 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Von den rund 38.000 Ärzten an nordrhein-westfälischen Krankenhäusern stammen etwa 7.400 aus dem Ausland. Vor wenigen Tagen wurde bekannt, dass auffallend viele ausländische Mediziner den obligatorischen Deutschtest nicht bestehen. Genannt wird eine Durchfallquote von etwa 35 Prozent. Der Deutschtest wurde bis zum Jahr 2013 von den jeweiligen Bezirksregierungen durchgeführt , seit Anfang 2014 liegt die Zuständigkeit dafür bei den Ärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe. Mit dieser Umstellung wurden die Anforderungen an die Mediziner angehoben und vereinheitlicht. Überprüft werden das Hörverstehen, die Sprachfertigkeit und die schriftliche Ausdrucksfähigkeit. Der Präsident der Ärztekammer Nordrhein beklagt, dass viele Kliniken zwar gezielt im Ausland nach Medizinern suchten, sie die sprachliche Ausbildung ihrer zukünftigen Mitarbeiter aber nicht ausreichend prüften oder vorantrieben. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9076 2 1. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über die Maßnahmen, die Kranken- häuser in Nordrhein-Westfalen für die Sicherstellung und ggf. Verbesserung der Deutschkenntnisse ihrer ausländischen Mediziner ergreifen? Für die ärztliche Tätigkeit im Krankenhaus ist eine funktionierende Kommunikation von höchster Bedeutung, um den hohen Herausforderungen am Arbeitsplatz Krankenhaus wie z.B. in der Aufnahmesituation, bei der Anamneseerhebung, der Kommunikation rund um Operationen, der Visite, der Übergabe und dem Entlassmanagement sowie der Dokumentation gerecht werden zu können. Die Kliniken unterstützen ihre ausländischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dabei mit vielfältigen integrativen Maßnahmen und sprachorientierten Projekten, auch durch die Organisation von individuellen Sprachkursen vor Ort und durch Unterstützung bei Behördengängen und der Wohnungssuche. Darüber hinaus haben sich die nordrhein-westfälischen Krankenhäuser im Rahmen des berufsbezogenen Sprachqualitätsprogramms der AG „Ausländische Ärztinnen und Ärzte / docjobs-nrw“ dafür eingesetzt, dass das Sprachniveau auf C1 erhöht und die Zuständigkeit mit der Vergabe an die Ärztekammern vereinheitlicht wurde. 2. Was hat die Landesregierung bereits unternommen, um die ausreichende Sprach- kompetenz ausländischer Mediziner in NRW zu gewährleisten? Nordrhein-Westfalen hat sich bereits frühzeitig dazu entschlossen, höchstmögliche Sprachstandards festzulegen. Dabei wurde das Eckpunktepapier der 87. GMK zur Überprüfung der für die Berufsausübung erforderlichen Deutschkenntnisse in den akademischen Heilberufen berücksichtigt. Ärztinnen und Ärzte, die ihren Hochschulabschluss an einer nichtdeutschsprachigen Universität erhalten haben, müssen – soweit kein Ausnahmetatbestand vorliegt – die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen, bevor sie die deutsche Approbation erhalten. Dazu muss ein Zertifikat vorgelegt werden, das das Kompetenzniveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen bescheinigt. Darüber hinaus müssen in Nordrhein -Westfalen vor der Erteilung der Approbation zusätzlich fachsprachliche Kenntnisse nachgewiesen werden. Diese Prüfung wird von den Ärztekammern Nordrhein und Westfalen -Lippe durchgeführt und orientiert sich am Sprachniveau C1. Dabei wird nicht nur das Hörverstehen und die Sprachfertigkeit, sondern auch die schriftliche Ausdrucksfähigkeit überprüft. Seit dem 15.12.2014 ist der Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse auch Voraussetzung für die Erteilung der Berufserlaubnis. 3. Welche Vorgaben macht die Landesregierung den Kliniken in NRW, damit sie ihre Mitarbeiter aus dem Ausland ggfs. sprachlich fördert? 4. Welche rechtlichen Möglichkeiten sieht die Landesregierung (z. B. auf dem Er- lasswege), um dafür zu sorgen, dass Kliniken in NRW der Sprachförderung ihrer Mitarbeiter aus dem Ausland gerecht werden? Vorgaben im rechtsverbindlichen Sinne kann die Landesregierung den Kliniken nicht machen , weil der Personaleinsatz ebenso wie die Personalauswahl in der Kompetenz der Krankenhausträger liegt. Diese entscheiden aus ihrer unternehmerischen Verantwortung heraus, wie und wo sie ihr Personal am effektivsten einsetzen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9076 3 In dem Runderlass des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter NRW zur „Durchführung der Bundesärzteordnung, der Bundes-Apothekerordnung und des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde“ vom 17.11.2014 wurden die o.g. Verfahrensgrundsätze festgelegt und veröffentlicht. Ärztinnen und Ärzte, die die sprachlichen Voraussetzungen nicht erfüllen, erhalten in Nordrhein -Westfalen keine Approbation und keine Berufserlaubnis. Im Übrigen wird auf die Antwort zur Frage 2 und die dort beschriebenen Maßnahmen verwiesen .