LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/9089 23.06.2015 Datum des Originals: 23.06.2015/Ausgegeben: 29.06.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3446 vom 21. Mai 2015 der Abgeordneten Birgit Rydlewsky und Torsten Sommer PIRATEN Drucksache 16/8746 Kleine Anfrage zur (mobilen) Telekommunikationsüberwachung durch die Kreispolizeibehörden Dortmund und Düsseldorf – Nachfrage Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 3446 mit Schreiben vom 23. Juni 2015 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In ihren Antworten auf die Kleinen Anfragen 3335 (Drucksache 16/8482) – „Kleine Anfrage zur (mobilen) Telekommunikationsüberwachung durch die Düsseldorfer Polizei“ – und 3336 (Drucksache 16/8483) – „Kleine Anfrage zur (mobilen) Telekommunikationsüberwachung durch die Dortmunder Polizei“ – beantwortet die Landesregierung unter anderem Fragen zur Nutzung der nicht individualisierten Funkzellenabfrage durch die Dortmunder bzw. Düsseldorfer Kreispolizeibehörde im Zeitraum von 01.01.2014 bis Mitte Mai 2015. Dabei werden in der Antwort der Landesregierung auf Frage 1 der Kleinen Anfrage betreffend die Düsseldorfer Kreispolizeibehörde von 144 nicht individualisierten Funkzellenabfragen 51 (mehr als ein Drittel!) keinem Straftatbestand zugeordnet. In der Antwort der Landesregierung auf Frage 1 der Kleinen Anfrage betreffend die Dortmunder Kreispolizeibehörde werden von 58 nicht individualisierten Funkzellenabfragen 8 keinem Straftatbestand zugeordnet. Weiterhin ergibt sich aus den Antworten der Landesregierung eine enorme Diskrepanz zwischen der Anzahl der von der Kreispolizeibehörde Dortmund und der Kreispolizeibehörde Düsseldorf versandten Ortungsimpulse – sog. „Stillen SMS“ – (107.669 in Dortmund, 8.575 in Düsseldorf). LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9089 2 1. Aufgrund welcher Fälle/Straftaten wurden die 58 bislang keinem Straftatbestand zugeordneten nicht individualisierten Funkzellenabfragen durch die Düsseldorfer Polizei durchgeführt? 2. Aufgrund welcher Fälle/Straftaten wurden die 8 bislang keinem Straftatbestand zugeordneten nicht individualisierten Funkzellenabfragen durch die Dortmunder Polizei durchgeführt? Den keinem Straftatbestand zugeordneten Funkzellenabfragen liegen Straftaten des Katalogs gemäß § 100a StPO zu Grunde, die jedoch in der genutzten polizeilichen ITAnwendung nicht separat ausgewiesen werden. 3. Wie erklärt sich die Landesregierung die große Diskrepanz der durch die Kreis- polizeibehörden Dortmund und Düsseldorf versandten Ortungsimpulse („Stille SMS“)? Die Diskrepanz beruht auf verfahrens- bzw. einsatzbezogenen jeweils unterschiedlichen operativen Erfordernissen. 4. Wie viele Rufnummern waren von den durch die Kreispolizeibehörde Dortmund versandten Ortungsimpulsen betroffen? Die Kreispolizeibehörde Dortmund versandte an 220 Rufnummern Ortungsimpulse. 5. Wie viele Rufnummern waren von den durch die Kreispolizeibehörde Düsseldorf versandten Ortungsimpulsen betroffen? Die Kreispolizeibehörde Düsseldorf versandte an 186 Rufnummern Ortungsimpulse.