LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/909 17.09.2012 Datum des Originals: 14.09.2012/Ausgegeben: 20.09.2012 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 357 vom 20. August 2012 des Abgeordneten Hendrik Wüst CDU Drucksache 16/714 Wird der Meisterbrief schleichend entwertet? Der Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk hat die Kleine Anfrage 357 mit Schreiben vom 14. September 2012 beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der wöchentlich erscheinende Branchenbrief „Friseur Intern“ des Friseurhandwerks hat in seiner Ausgabe 28/12 vom 10. Juli 2012 die Auswertung einer Umfrage unter allen Hauptgeschäftsführern der 55 deutschen Handwerkskammern zur Struktur des Friseurhandwerks veröffentlicht. Demnach werden 78 % der Friseurbetriebe in Deutschland von Friseurmeistern und 22 % der Betriebe von Betriebsleitern mit Ausnahmegenehmigung geführt. Etwa die Hälfte der Betriebsleiter ohne Meisterbrief profitiert dabei von der „Altgesellenregelung“ des § 7b HWO, die andere Hälfte von der Ausnahmeregelung des § 8 HWO. „Friseur Intern“ fürchtet durch die hohe Zahl der nicht meistergeführten Betriebe eine Entwertung des Meisterbriefes. Insbesondere kritisiert die Zeitschrift die hohe Zahl der erteilten Ausnahmeregelung nach § 8 HWO. 1. Wie viele Betriebe in Nordrhein-Westfalen werden in den unterschiedlichen Ge- werken (absolut und prozentual) von Betriebsleitern ohne Meisterbrief geführt (bitte nach Gewerken und Ausnahmeregelungstatbeständen getrennt aufführen )? Die von den Handwerkskammern bereitgestellten Zahlen für die 41 meisterpflichtigen Gewerke wurden zusammengefasst und sind der beigefügten Anlage zu entnehmen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/909 2 2. Wie hat sich die Zahl der Betriebsleiter ohne Meisterbrief seit der Novellierung der Handwerksordnung im Jahr 2004 in Nordrhein-Westfalen verändert? Ende 2003 wurden in Nordrhein-Westfalen von insgesamt 88.960 Betrieben in zulassungspflichtigen Handwerken 6.897 Betriebe ohne Meisterbrief geführt. Zum jetzigen Zeitpunkt (Stand August 2012) sind von insgesamt 77.875 Betrieben 13.187 Betriebe ohne Meisterbrief eingetragen, davon 8.795 mit Ausnahmebewilligung nach § 8 der Handwerksordnung (HwO) und 4.392 mit Ausübungsberechtigung nach § 7b HwO. 3. Wie wird insbesondere bei der Erteilung von Ausnahmeregelungen nach § 8 HWO sichergestellt, dass die erforderliche Sachkunde zum Führen von Handwerksbetrieben in der Person des Antragstellers vorhanden ist? Zunächst wird von den Handwerkskammern anhand der eingereichten Unterlagen (insbesondere aus den abgelegten Prüfungen, durchgeführten Fortbildungen und Arbeitszeugnissen ) überprüft, ob sich der Antragsteller nicht nur die praktischen Fertigkeiten und die notwendigen fachtheoretischen Kenntnisse angeeignet hat, sondern ob er auch die betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Grundkenntnisse zur Führung eines Handwerkbetriebes besitzt (in Anlehnung an die Teile I, II und III der Meisterprüfung). Kann dieser Nachweis nicht geführt werden, müssen die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten durch eine Sachkundeprüfung vor einem Sachverständigen nachgewiesen werden. Dadurch wird sichergestellt, dass ohne die nötige Sachkunde keine Ausnahmebewilligung erteilt wird. Im Wesentlichen handelt es sich um eine bundesweite Praxis, der Absprachen im BundLänder -Ausschuss Handwerksrecht zugrunde liegen. 4. Teilt die Landesregierung die Befürchtung von „Friseur Intern“, dass der Meist- erbrief durch den großen Anteil von Betriebsführern ohne Meisterbrief eine schleichende Entwertung erfährt? Nein. Der Meistertitel ist bei Kunden und Auftraggebern nach wie vor ein maßgebliches Auswahlkriterium, wenn es um die Bestimmung der fachlichen Kompetenz bei handwerklichen Leistungen geht. Die Landesregierung steht zum Meisterhandwerk und möchte den Meisterbrief als hohen Qualitätsstandard erhalten. 5. Hält die Landesregierung eine Verschärfung der Ausnahmetatbestände in den §§ 7 – 9 HWO bzw. eine restriktivere Anwendung dieser Ausnahmetatbestände für notwendig (bitte mit ausführlicher Begründung)? Die Landesregierung ist beim Vollzug der Handwerksordnung an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts gebunden. Hiernach gilt in ständiger Rechtsprechung, dass die durch den Meistervorbehalt vorgenommene Einschränkung der Berufsfreiheit nach Art. 12 GG nur zu rechtfertigen ist, wenn von den Ausnahmetatbeständen großzügig („nicht engherzig“ und „großzügige Praxis“) Gebrauch gemacht wird (BVerfG, Beschluss vom 17.07.1961 - 1 BvL 44/55; BVerfG, Beschluss vom 05.12.2005 - 1 BvR 1730/02). Eine Verschärfung der Ausnahmetatbestände bzw. eine restriktivere Anwendung der Ausnahmetatbestände würde mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kollidieren und wäre voraussichtlich verfassungswidrig. Anlage zur Kleinen Anfrage vom 23.08.2012 Gesamt NRW absolut Gesamt NRW in Prozent Maurer- und Betonbauerhandwerk gesamt 3991 Betriebe mit Meisterprüfung 2982 74,72% Betriebe mit Ausübungsber. nach 7b HwO 296 7,42% Betriebe mit Ausnahmebew.nach § 8 HwO 713 17,87% Ofen- und Luftheizungsbauer gesamt 159 Betriebe mit Meisterprüfung 128 80,50% Betriebe mit Ausübungsber. nach 7b HwO 2 1,26% Betriebe mit Ausnahmebew.nach § 8 HwO 29 18,24% Zimmerhandwerk gesamt 1197 Betriebe mit Meisterprüfung 1040 86,88% Betriebe mit Ausübungsber. nach 7b HwO 79 6,60% Betriebe mit Ausnahmebew.nach § 8 HwO 78 6,52% Dachdeckerhandwerk gesamt 3052 Betriebe mit Meisterprüfung 2604 85,32% Betriebe mit Ausübungsber. nach 7b HwO 252 8,26% Betriebe mit Ausnahmebew.nach § 8 HwO 196 6,42% Straßenbauerhandwerk gesamt 843 Betriebe mit Meisterprüfung 566 67,14% Betriebe mit Ausübungsber. nach 7b HwO 16 1,90% Betriebe mit Ausnahmebew.nach § 8 HwO 261 30,96% Wärmw-, Kälte-, Schallschutzisolierer gesamt 152 Betriebe mit Meisterprüfung 100 65,79% Betriebe mit Ausübungsber. nach 7b HwO 10 6,58% Betriebe mit Ausnahmebew.nach § 8 HwO 42 27,63% Brunnenbauer gesamt 59 Betriebe mit Meisterprüfung 17 28,81% Betriebe mit Ausübungsber. nach 7b HwO 0 0,00% Betriebe mit Ausnahmebew.nach § 8 HwO 42 71,19% Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk gesamt 705 Betriebe mit Meisterprüfung 603 85,53% Betriebe mit Ausübungsber. nach 7b HwO 39 5,53% Betriebe mit Ausnahmebew.nach § 8 HwO 63 8,94% Stuckateurhandwerk gesamt 962 Betriebe mit Meisterprüfung 654 67,98% Betriebe mit Ausübungsber. nach 7b HwO 63 6,55% Betriebe mit Ausnahmebew.nach § 8 HwO 245 25,47% Maler- und Lackiererhandwerk gesamt 7443 Betriebe mit Meisterprüfung 6104 82,01% Betriebe mit Ausübungsber. nach 7b HwO 605 8,13% Betriebe mit Ausnahmebew.nach § 8 HwO 734 9,86% Gerüstbauerhandwerk gesamt 327 Betriebe mit Meisterprüfung 264 80,73% Betriebe mit Ausübungsber. nach 7b HwO 3 0,92% Betriebe mit Ausnahmebew.nach § 8 HwO 60 18,35% Schornsteinfegerhandwerk gesamt 1512 Betriebe mit Meisterprüfung 1512 100,00% Betriebe mit Ausübungsber. nach 7b HwO 0 0,00% Betriebe mit Ausnahmebew..nach § 8 HwO 0 0,00% Metallbauerhandwerk gesamt 3280 Betriebe mit Meisterprüfung 2450 74,70% Betriebe mit Ausübungsber. nach 7b HwO 124 3,78% Betriebe mit Ausnahmebew..nach § 8 HwO 706 21,52% Chirugiemechaniker gesamt 2 Betriebe mit Meisterprüfung 1 50,00% Betriebe mit Ausübungsber. nach 7b HwO 0 0,00% Betriebe mit Ausnahmebew..nach § 8 HwO 1 50,00% Karosserie- und Fahrzeugbauer gesamt 542 Betriebe mit Meisterprüfung 429 79,15% Betriebe mit Ausübungsber. nach 7b HwO 17 3,14% Betriebe mit Ausnahmebew..nach § 8 HwO 96 17,71% Feinwerkmechaniker gesamt 1333 Betriebe mit Meisterprüfung 1021 76,59% Betriebe mit Ausübungsber. nach 7b HwO 44 3,30% Betriebe mit Ausnahmebew..nach § 8 HwO 268 20,11% Zweiradmechaniker gesamt 620 Betriebe mit Meisterprüfung 463 74,68% Betriebe mit Ausübungsber. nach 7b HwO 27 4,35% Betriebe mit Ausnahmebew..nach § 8 HwO 130 20,97% Kälteanlagenbauer gesamt 311 Betriebe mit Meisterprüfung 251 80,71% Betriebe mit Ausübungsber. nach 7b HwO 11 3,54% Betriebe mit Ausnahmebew..nach § 8 HwO 49 15,76% Informationstechniker gesamt 1456 Betriebe mit Meisterprüfung 1258 86,40% Betriebe mit Ausübungsber. nach 7b HwO 71 4,88% Betriebe mit Ausnahmebew.nach § 8 HwO 127 8,72% Kraftfahrzeugtechniker gesamt 6527 Betriebe mit Meisterprüfung 5682 87,05% Betriebe mit Ausübungsber. nach 7b HwO 272 4,17% Betriebe mit Ausnahmebew.nach § 8 HwO 573 8,78% Landmaschinenmechaniker gesamt 445 Betriebe mit Meisterprüfung 354 79,55% Betriebe mit Ausübungsber. nach 7b HwO 22 4,94% Betriebe mit Ausnahmebew.nach § 8 HwO 69 15,51% Büchsenmacher gesamt 60 Betriebe mit Meisterprüfung 49 81,67% Betriebe mit Ausübungsber. nach 7b HwO 2 3,33% Betriebe mit Ausnahmebew.nach § 8 HwO 9 15,00% Klempnerhandwerk gesamt 157 Betriebe mit Meisterprüfung 139 88,54% Betriebe mit Ausübungsber. nach 7b HwO 2 1,27% Betriebe mit Ausnahmebew.nach § 8 HwO 16 10,19% Installateur und Heizungsbauer gesamt 6536 Betriebe mit Meisterprüfung 5663 86,64% Betriebe mit Ausübungsber. nach 7b HwO 366 5,60% Betriebe mit Ausnahmebew.nach § 8 HwO 507 7,76% Elektrotechniker gesamt 7537 Betriebe mit Meisterprüfung 6633 88,01% Betriebe mit Ausübungsber. nach 7b HwO 359 4,76% Betriebe mit Ausnahmebew.nach § 8 HwO 545 7,23% Elektromaschinenbauer gesamt 147 Betriebe mit Meisterprüfung 122 82,99% Betriebe mit Ausübungsber. nach 7b HwO 6 4,08% Betriebe mit Ausnahmebew.nach § 8 HwO 19 12,93% Tischlerhandwerk gesamt 5796 Betriebe mit Meisterprüfung 5205 89,80% Betriebe mit Ausübungsber. nach 7b HwO 261 4,50% Betriebe mit Ausnahmebew.nach § 8 HwO 330 5,69% Boots- und Schiffbauer gesamt 42 Betriebe mit Meisterprüfung 20 47,62% Betriebe mit Ausübungsber. nach 7b HwO 0 0,00% Betriebe mit Ausnahmebew.nach § 8 HwO 22 52,38% Seilerhandwerk gesamt 3 Betriebe mit Meisterprüfung 1 33,33% Betriebe mit Ausübungsber. nach 7b HwO 0 0,00% Betriebe mit Ausnahmebew.nach § 8 HwO 2 66,67% Bäckerhandwerk gesamt 1671 Betriebe mit Meisterprüfung 1567 93,78% Betriebe mit Ausübungsber. nach 7b HwO 23 1,38% Betriebe mit Ausnahmebew.nach § 8 HwO 81 4,85% Konditorenhandwerk gesamt 484 Betriebe mit Meisterprüfung 438 90,50% Betriebe mit Ausübungsber. nach 7b HwO 8 1,65% Betriebe mit Ausnahmebew.nach § 8 HwO 38 7,85% Fleischerhandwerk gesamt 1683 Betriebe mit Meisterprüfung 1561 92,75% Betriebe mit Ausübungsber. nach 7b HwO 26 1,54% Betriebe mit Ausnahmebew.nach § 8 HwO 96 5,70% Augenoptiker gesamt 1496 Betriebe mit Meisterprüfung 1463 97,79% Betriebe mit Ausübungsber. nach 7b HwO 0 0,00% Betriebe mit Ausnahmebew.nach § 8 HwO 33 2,21% Hörgeräteakustiker gesamt 237 Betriebe mit Meisterprüfung 217 91,56% Betriebe mit Ausübungsber. nach 7b HwO 0 0,00% Betriebe mit Ausnahmebew.nach § 8 HwO 20 8,44% Orthopädietechniker gesamt 209 Betriebe mit Meisterprüfung 201 96,17% Betriebe mit Ausübungsber. nach 7b HwO 0 0,00% Betriebe mit Ausnahmebew.nach § 8 HwO 8 3,83% Orthopädieschuhmacher gesamt 481 Betriebe mit Meisterprüfung 461 95,84% Betriebe mit Ausübungsber. nach 7b HwO 0 0,00% Betriebe mit Ausnahmebew.nach § 8 HwO 20 4,16% Zahntechniker gesamt 1329 Betriebe mit Meisterprüfung 1177 88,56% Betriebe mit Ausübungsber. nach 7b HwO 0 0,00% Betriebe mit Ausnahmebew.nach § 8 HwO 152 11,44% Friseurhandwerk gesamt 14509 Betriebe mit Meisterprüfung 11956 82,40% Betriebe mit Ausübungsber. nach 7b HwO 1051 7,24% Betriebe mit Ausnahmebew..nach § 8 HwO 1502 10,35% Glaserhandwerk gesamt 456 Betriebe mit Meisterprüfung 364 79,82% Betriebe mit Ausübungsber. nach 7b HwO 15 3,29% Betriebe mit Ausnahmebew.nach § 8 HwO 77 16,89% Glasbläser und Glasapparatebauer gesamt 20 Betriebe mit Meisterprüfung 19 95,00% Betriebe mit Ausübungsber. nach 7b HwO 0 0,00% Betriebe mit Ausnahmebew.nach § 8 HwO 1 5,00% Mechaniker für Reifen- und Vulkanisationstechnik gesamt 83 Betriebe mit Meisterprüfung 65 78,31% Betriebe mit Ausübungsber. nach 7b HwO 2 2,41% Betriebe mit Ausnahmebew.nach § 8 HwO 16 19,28% Gesamt 2003 88960 Betriebe mit Meisterprüf. 82063 92,25% Betriebe mit Ausübungsber. nach §8 HwO 6897 8,40% Betriebe mit Ausnahmebew.nach § 7b HwO 0 0,00% Geamt 2012 77875 Betriebe mit Meisterprüf. 64688 83,07% Betriebe mit Ausübungsber. nach §8 HwO 8795 11,29% Betriebe mit Ausnahmebew.nach § 7b HwO 4392 5,64%