LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/9104 25.06.2015 Datum des Originals: 25.06.2015/Ausgegeben: 30.06.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3470 vom 1. Juni 2015 des Abgeordneten Kai Abruszat FDP Drucksache 16/8811 Geldwäschekontrolle in NRW – hat die Landesregierung neue Informationen? Der Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk hat die Kleine Anfrage 3470 mit Schreiben vom 25. Juni 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister und dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Geldwäschekontrolle ist dem Fragesteller ein wichtiges Anliegen (vgl. Kleine Anfragen 1063 vom 10. April 2013, Drucksache 16/2576 und 3001 vom 5. Januar 2015, Drucksache 16/7682). Die Überwachung des Geldwäsche-Gesetzes hat jetzt auch den Bundestag beschäftigt . Wie der General-Anzeiger in seiner Ausgabe vom 01.06.2015 berichtet hat das Bundesfinanzministerium auf Anfrage eines Bundestagsabgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen entsprechende Informationen aus den einzelnen Bundesländern abgefragt . Wie die Zeitung weiter berichtet, habe Nordrhein-Westfalen Daten zu diesem Thema verweigert. 1. Vor dem Hintergrund der Berichterstattung des Generals-Anzeiger vom 01.06.2015: Ist es zutreffend, dass das Land Nordrhein-Westfalen als einziges von 16 Bundesländern der Bundesregierung Daten zur Überwachung des Geldwäsche -Gesetzes verweigert hat? Wie sich aus der Beantwortung der Kleinen Anfrage 1063 vom 10. April 2013 (LT-Drs. 16/3038) ergibt, hat die Landesregierung seinerzeit eine zwischen den Bezirksregierungen und den Kreisordnungsbehörden aufgeteilte Zuständigkeit für die Geldwäscheaufsicht favorisiert . Dieses Modell wurde von den Kommunalen Spitzenverbänden abgelehnt. Letztlich kam es daher mit Wirkung zum 1. Januar 2014 zu einer rein staatlichen Verortung der Aufsichts- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9104 2 zuständigkeit. Im Rahmen der Beantwortung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage 3001 vom 5. Januar 2015 (LT-Drs. 16/7911) informierte die Landesregierung den Landtag darüber, dass der Haushaltsplan 2014 für die Bezirksregierungen fünf zusätzliche Stellen für Kontrollen nach dem Geldwäschegesetz ausweist, die im Laufe des Jahres 2014 besetzt wurden. Vor diesem Hintergrund hat das Land Nordrhein-Westfalen der Bundesregierung keine Daten zur Überwachung des Geldwäschegesetzes verweigert, sondern zur Abfragezeit lagen keine aussagekräftigen Daten für ein von der Bundesregierung beabsichtigtes Benchmarking bezüglich des Vollzugs der Geldwäschenormen in den Ländern vor. Dies wurde dem Bundesfinanzministerium schriftlich angezeigt. 2. Sofern die Frage 1 mit ja beantwortet wird: Warum sind der Bundesregierung keine Daten zur Überwachung des Geldwäsche-Gesetzes aus NordrheinWestfalen übersandt worden? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 3. Vor dem Hintergrund, dass nach Berichterstattung des General-Anzeigers in den Bundesländern Bremen 0,3 Vollzeitstellen, in Baden-Württemberg 8 und in Bayern sowie in Rheinland-Pfalz 11 Stellen mit der Umsetzung des GeldwäscheGesetzes befasst sind, hat sich die Personalsituation in den Bezirksregierungen seit Antwort auf die Kleine Anfrage des Fragestellers Drucksache 16/7911 verändert (sofern Veränderungen vorgenommen worden sind, wird um eine Auflistung gebeten)? Nein. 4. Wie beurteilt die Landesregierung die Personalausstattung bei den Bezirksregie- rungen in NRW im Vergleich zu den anderen Bundesländern? Der Vollzug des Geldwäschegesetzes wird in Nordrhein-Westfalen, wie in anderen Ländern auch, im Rahmen eines präventiv aufklärenden Ansatzes aufgebaut, wobei die organisatorischen Ansätze in den Ländern teilweise unterschiedlich sind, was einen Vergleich der Personalausstattung erschwert. Insgesamt dürfte die Personalausstattung in NRW dem Durchschnitt entsprechen.