LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/9108 29.06.2015 Datum des Originals: 26.06.2015/Ausgegeben: 02.07.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3479 vom 2. Juni 2015 der Abgeordneten André Kuper und Ralf Nettelstroth CDU Drucksache 16/8831 Profitieren Kommunen in Nordrhein-Westfalen von Mittel des Bundesverkehrswegeplans Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 3479 mit Schreiben vom 26. Juni 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister und dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der Bund stellt den Ländern jährlich Mittel im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans zur Verfügung. Diese Mittel sind auch geeignet, um Verkehrsprojekte, von denen Kommunen direkt oder indirekt profitieren, zu finanzieren. 1. Wie hoch sind die Beträge gewesen, die der Bund im Jahr 2014 im Bereich des Bundesverkehrswegeplans für Verkehrsinvestitionen beim Verkehrsträger Straße – ohne Bundesautobahnen – dem Land Nordrhein-Westfalen bereit gestellt hat? Im Jahr 2014 wurden vom Bund insgesamt 976,2 Mio. € für den Bau und den Betrieb der Bundesfernstraßen bereit gestellt. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus 816,0 Mio. € für Investitionen und 160,2 Mio. € für die nicht investive Unterhaltung und Instandhaltung des Bundesfernstraßennetzes. Von den Investitionen entfallen 211,3 Mio. € auf Neu- und Ausbaumaßnahmen des Bundesfernstraßenbedarfsplans, 455,9 Mio. € auf Erhaltungsmaßnahmen und 148,8 Mio. € auf Lärmschutz und sonstige Investitionen. Von den Investitionen in Neu- und Ausbaumaßnahmen betreffen 40,2 Mio. € den Verkehrsträger Straße – ohne Bundesautobahnen -. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9108 2 2. In welcher Höhe hat das Land Nordrhein-Westfalen die ihm für Verkehrsinvestitionen beim Verkehrsträger Straße aus dem Bundesverkehrswegeplan zustehenden Mittel – ohne Bundesautobahnen – im Jahr 2014 tatsächlich abgerufen? Die in 2014 bereitgestellten Mittel wurden vollständig verausgabt. 3. Sofern nicht alle vom Bund bereit gestellten Mittel beim Verkehrsträger Straße abgerufen werden konnten: Aus welchen Gründen wurden Mittel nicht beim Bund abgerufen? Alle bereitgestellten Mittel wurden abgerufen. Hierbei konnten in 2014 aus den länderübergreifenden Mittelausgleichen zusätzlich 95,8 Mio. € abgenommen werden. 4. Wie kann sichergestellt werden, dass in den kommenden Jahren alle vom Bund bereitgestellten Mittel auch tatsächlich abgerufen werden können? Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, wird die Umsetzung aller Bundesgelder angestrebt. Der Bund ist gefordert, Nordrhein-Westfalen in ausreichendem Umfang Mittel für Bundesfernstraßen zur Verfügung zu stellen und zwar unabhängig vom Jahresrhythmus der Bundeshaushalte . 5. Welche der beim Bund abgerufenen Mittel beim Verkehrsträger Straße sind für Kommunalprojekte verwendet worden bzw. wurden für Projekte im Umfeld von Kommunen (z.B. Ortsumfahrungen) zur Verfügung gestellt? Mit Bundesfernstraßenmitteln wurden keine Kommunalprojekte finanziert. In den in der Antwort zur Frage 1 genannten 40,2 Mio. € für Neu- und Ausbaumaßnahmen an Bundesstraßen sind zum überwiegenden Teil Ortsumgehungen in der Baulast des Bundes enthalten.