LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/9127 30.06.2015 Datum des Originals: 26.06.2015/Ausgegeben: 03.07.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3371 vom 24. April 2015 des Abgeordneten Daniel Sieveke CDU Drucksache 16/8534 Einstufung von Flughäfen im Land NRW im LEP Die Ministerpräsidentin hat die Kleine Anfrage 3371 mit Schreiben vom 26. Juni 2015 für die Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft , Natur- und Verbraucherschutz und dem Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der Flughafen Paderborn/Lippstadt (PAD) ist von herausragender Bedeutung für die südöstlichen Landesteile in Nordrhein-Westfalen. Er ist integraler Bestandteil der Hochtechnologieund Forschungsregion Ostwestfalen-Lippe und für die Entwicklung des Spitzenclusters „it´s OWL“, sowie für die hiesige Industrie und den Mittelstand unersetzlich. Im Gegensatz zu größeren Konkurrenzflughäfen besitzt PAD eine strukturell ausgeglichene Bilanz. Dennoch ist laut dem LEP-Entwurf vom 25. Juni 2013 eine Einstufung des Flughafens als regionalbedeutsam vorgesehen, wohingegen Münster/Osnabrück beispielsweise als landesbedeutsam eingestuft wird. Während einer Landkreistagsvorstandssitzung hat Herr Minister Groschek selbst auf Nachfrage bestätigt, dass er in einer internen Stellungnahme an die Staatskanzlei zum Landesentwicklungsplan eine Hierarchisierung der Regionalflughäfen ablehnt. 1. Gibt es eine offizielle Eingabe des Ministers für Bauen, Wohnen, Stadtentwick- lung und Verkehr an die Staatskanzlei bezüglich der Nicht-Hierarchisierung der nordrhein-westfälischen Flughäfen? Im Rahmen der regierungsinternen Abstimmung hat der Minister mit Schreiben vom 07. Juli 2014 darauf hingewiesen, dass die Flughäfen Dortmund, Paderborn/Lippstadt und Nieder- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9127 2 rhein sich im Beteiligungsverfahren zum Entwurf des LEP gegen die in Ziel 8.1-6 getroffenen Festlegungen gewandt haben. 2. Sehen die derzeitigen Planungen der Landesregierung ein Abstimmungsgebot zwischen regional- und landesbedeutsamen Flughäfen vor? 3. Wenn ja, was soll ein entsprechendes Abstimmungsgebot im Einzelnen enthal- ten? Nein, ein Abstimmungsgebot war und ist nicht vorgesehen, wie in der Vorlage 16/1229 vom 7. Oktober 2013 bereits dargestellt wurde. Es erfolgt eine redaktionelle Klarstellung in Satz 3 des Ziels 8.1-6, die den Bezug zur Luftverkehrskonzeption des Landes herstellt. Das Missverständnis , die regional bedeutsamen Flughäfen wären bei ihren Planungen von der Zustimmung der landesbedeutsamen Flughäfen abhängig, wird damit ausgeräumt. Die Sicherung und Entwicklung der regionalbedeutsamen Flughäfen und sonstigen Flughäfen erfolgt im Einklang mit der Luftverkehrskonzeption des Landes und der Entwicklung der landesbedeutsamen Flughäfen. Die Prüfung, ob diese Bedingungen erfüllt sind, obliegt der Landesregierung . 4. Ist nach aktuellem Stand in irgendeiner Weise eine Hierarchisierung der nord- rhein-westfälischen Flughäfen vorgesehen? Die Einstufung der Flughäfen in Satz 1 des Ziels 8.1-6 in landes- und regionalbedeutsam wird nicht geändert. Die geltende Luftverkehrskonzeption bildet die fachliche Grundlage für die Festlegungen im LEP. Bei Vorlage einer überarbeiteten Luftverkehrskonzeption ist zu prüfen, ob die Festlegungen im LEP anzupassen sind. 5. Wenn ja, welche konkreten Folgen hätte dies für den Flughafen Pader- born/Lippstadt? Der Flughafen Paderborn/Lippstadt ist als regionalbedeutsamer Flughafen in Satz 1 des Ziels 8.1-6 namentlich aufgeführt. Sein Bestand und seine Entwicklung sind somit unter den in Antwort auf Frage 3 genannten Bedingungen landesplanerisch gesichert.